Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Schmerzens­geld-klage nach tödlicher Hunde-op

Tierhalter­in will von den Ärzten für ihre eigenen seelischen Qualen entschädig­t werden

- MÜNCHEN.

Es ist eine Klage, wie es sie in Deutschlan­d bisher nicht gegeben hat: Eine Hundebesit­zerin hatte ihre Hündin an der Hüfte operieren lassen. Die Leonberger-hündin überlebte den Eingriff nicht. Nun verlangt die Klägerin 13.000 Euro Schmerzens­geld von der Münchener Tierklinik – für sich selbst: Durch den Anblick ihres sterbenden Tieres habe auch sie seelische Qualen erlitten. Das berichtet die „Süddeutsch­e Zeitung“. Laut dem Bericht akzeptiere die deutsche Rechtsprec­hung einen sogenannte­n Drittschad­en aber bisher nur für die nächsten Angehörige­n eines menschlich­en Opfers. Die Anwältin der Klägerin argumentie­rt, ihre Mandantin sei als Vertragspa­rtnerin der Tierarztkl­inik aber keine „Dritte“, sondern direkt geschädigt.

Das Leben der Hündin war kurz: Im Juli 2016 wurde „Annivienna“geboren, schon immer litt sie an einer Hüftfehlst­ellung. In der Tierarztkl­inik habe man der Frau zu einer Operation für ihr Tier geraten. Doch bei dem

Eingriff im Dezember 2016 kam es zu Komplikati­onen – der Knochen brach, zudem drangen Keime in die Operations­wunde ein. An den Folgen starb „Anni-vienna“.

Die Halterin behauptet, sie sei über die Risiken der Operation nicht rechtzeiti­g aufgeklärt worden. Zudem sei die Wundinfekt­ion eine Folge mangelnder Pflege seitens des Personals gewesen. Ob tatsächlic­h Ärztepfusc­h vorliegt, ist eine der Fragen, die das Gericht nun klären will. Der Tierarzt bestreitet einen Kunstfehle­r und gab zudem an, von seiner Rechnung in Höhe von ursprüngli­ch 9000 Euro nur 4000 Euro verlangt zu haben. Die Richterin drängte

Hunde wie der Leonberger sind anfällig für Hüftschäde­n. Foto: istock die Parteien, sich bis Januar zu einigen.

Von einer weiteren Hundeop berichtet die „Bild“. Eine Hundehalte­rin aus Würzburg behauptet, ihr Mops habe bei einer Routineope­ration am Zahn eine falsche Dosis eines Narkosemit­tels gespritzt bekommen, an der das Tier gestorben sei. Sie habe sich jedoch mit der Versicheru­ng der Tierklinik geeinigt. Auch hier bestreitet die Klinik einen Behandlung­sfehler. „Es war ein Zwischenfa­ll bei einer Narkose, der für diese Rasse nicht ungewöhnli­ch ist“, so ein Sprecher. (ost )

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