Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Schmerzensgeld-klage nach tödlicher Hunde-op
Tierhalterin will von den Ärzten für ihre eigenen seelischen Qualen entschädigt werden
Es ist eine Klage, wie es sie in Deutschland bisher nicht gegeben hat: Eine Hundebesitzerin hatte ihre Hündin an der Hüfte operieren lassen. Die Leonberger-hündin überlebte den Eingriff nicht. Nun verlangt die Klägerin 13.000 Euro Schmerzensgeld von der Münchener Tierklinik – für sich selbst: Durch den Anblick ihres sterbenden Tieres habe auch sie seelische Qualen erlitten. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Laut dem Bericht akzeptiere die deutsche Rechtsprechung einen sogenannten Drittschaden aber bisher nur für die nächsten Angehörigen eines menschlichen Opfers. Die Anwältin der Klägerin argumentiert, ihre Mandantin sei als Vertragspartnerin der Tierarztklinik aber keine „Dritte“, sondern direkt geschädigt.
Das Leben der Hündin war kurz: Im Juli 2016 wurde „Annivienna“geboren, schon immer litt sie an einer Hüftfehlstellung. In der Tierarztklinik habe man der Frau zu einer Operation für ihr Tier geraten. Doch bei dem
Eingriff im Dezember 2016 kam es zu Komplikationen – der Knochen brach, zudem drangen Keime in die Operationswunde ein. An den Folgen starb „Anni-vienna“.
Die Halterin behauptet, sie sei über die Risiken der Operation nicht rechtzeitig aufgeklärt worden. Zudem sei die Wundinfektion eine Folge mangelnder Pflege seitens des Personals gewesen. Ob tatsächlich Ärztepfusch vorliegt, ist eine der Fragen, die das Gericht nun klären will. Der Tierarzt bestreitet einen Kunstfehler und gab zudem an, von seiner Rechnung in Höhe von ursprünglich 9000 Euro nur 4000 Euro verlangt zu haben. Die Richterin drängte
Hunde wie der Leonberger sind anfällig für Hüftschäden. Foto: istock die Parteien, sich bis Januar zu einigen.
Von einer weiteren Hundeop berichtet die „Bild“. Eine Hundehalterin aus Würzburg behauptet, ihr Mops habe bei einer Routineoperation am Zahn eine falsche Dosis eines Narkosemittels gespritzt bekommen, an der das Tier gestorben sei. Sie habe sich jedoch mit der Versicherung der Tierklinik geeinigt. Auch hier bestreitet die Klinik einen Behandlungsfehler. „Es war ein Zwischenfall bei einer Narkose, der für diese Rasse nicht ungewöhnlich ist“, so ein Sprecher. (ost )