Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Erfurter Fall: Verfassungsgericht prüft Hartz-iv-sanktionen
Karlsruhe akzeptiert Vorlage von Gothaer Sozialgericht im zweiten Anlauf und verhandelt ab Januar
KARLSRUHE/ERFURT. Das Bundesverfassungsgericht will an einem Thüringer Fall klären, ob die Grundrechte von Hartz-ivempfängern verletzt werden, denen wegen Pflichtverletzungen Leistungen gekürzt werden. Der Erste Senat hat für den 15. Januar zu der Frage eine Verhandlung angesetzt, wie das Gericht gestern in Karlsruhe mitteilte. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.
Anlass ist der Fall eines Hartziv-empfängers, dem das Jobcenter Erfurt in zwei Stufen die Leistungen gekürzt hatte: erst um 30 Prozent des Regelbedarfs oder 117,30 Euro im Monat, als er ein Jobangebot ablehnte; dann um 60 Prozent oder 234,60 Euro, weil er einen Gutschein zur Erprobung bei einem Arbeitgeber nicht eingelöst hatte. Die Klage des Mannes ist beim Sozialgericht Gotha anhängig. Die Richter dort halten die Sanktionen für verfassungswidrig und haben Karlsruhe um Prüfung gebeten. Sie sehen unter anderem das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt.
Eine erste Vorlage aus Gotha hatten die Verfassungsrichter 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Schon damals hieß es aber in ihrem Beschluss, dass „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“aufgeworfen würden. Das Sozialgericht versuchte es daraufhin ein zweites Mal mit einer nachgebesserten Vorlage. (Az. 1 BVL 7/16) Der Erste Senat verhandelt erstmals unter seinem neuen Vorsitzenden Stephan Harbarth, dem designierten Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle. (dpa)