Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Die Liebe und das Geld
Wer zahlt im Restaurant? Und brauchen wir einen Ehevertrag? Paare sollten offen über die Finanzen reden
Berlin. Das Thema Geld kann in Beziehungen für reichlich Sprengstoff sorgen. Das geht los mit der Frage, wer die Rechnungen im Restaurant bezahlt. Und reicht manchmal bis hin zur Diskussion, ob es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen. Gerade Frauen reden nicht so gern über die Finanzen – in Beziehungen schon gar nicht. Doch klug ist das nicht.
Die Beziehungsebene
„Geld ist bei uns in der Beziehung kein Thema!“Das stimmt fast nie. Kritisch wird es immer dann, wenn man in einer Partnerschaft nicht redet, aber plötzlich merkt, dass man sich beim Geld nicht einig ist. Natürlich müssen Paare nicht jede Rechnung ausdiskutieren. Doch es wird einfacher, wenn sich beide Partner bewusst machen, auf welcher Beziehungsebene es um die Finanzen geht. Dies sollten sie abklären. Da wäre zum Beispiel die emotionale Ebene: Auf ihr geht es um kostspielige Geschenke oder ein schönes Essen. Oder es geht um die freundschaftliche Ebene. Auf dieser kann es um den Ausgleich bei gemeinsamer Freizeit gehen. Ein vermögenderer Partner bezahlt zum Beispiel Hotel und Flug, weil der andere nie so luxuriös verreisen würde. In diesen beiden Kategorien will der oder die Bessergestellte das Geld nicht zurück – auch dann nicht, wenn es zur Trennung kommt.
Anders ist es auf der partnerschaftlichen Ebene. Hier geht es um Geld und Investitionen, die beide in die gemeinsame Zukunft stecken. Das sollte ein Paar immer verhandeln, damit sich nicht einer übervorteilt vorkommt. Darüber hinaus gehören in die Waagschale: Wer zahlt was für Miete oder Immobilie, für Lebensmittel und Alltag? Wer hat wie viel Anteile im Haushalt und wer steckt bei einem möglichen Kinderwunsch beruflich zurück? Denn das Zurückstecken hat meist Folgen für die finanzielle Situation in der Zukunft.
Wilde Ehe als Risiko
Viele finden die Ehe spießig. Für andere ist eine Heirat aber auch ein Schritt, der die Beziehung zu etwas Besonderem macht. Das Versprechen, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen, verbindet. Und ohne dieses gute Gefühl sollte wohl niemand heiraten – schon gar nicht, um Steuern zu sparen.
Aber Achtung: Die Position eines unverheirateten Partners in wichtigen finanziellen Fragen ist deutlich schlechter als mit Trauschein. Falls einer der Eheleute stirbt, ist der andere erbrechtlich abgesichert. Unverheiratete haben keinerlei Ansprüche gegen den anderen, selbst wenn sie sich erst nach vielen Jahrzehnten trennen: Es gibt keinen Unterhalt, keinen Zugewinnausgleich und auch keinen Ausgleich der Rentenansprüche.
Der fehlende Ausgleich kann zum Beispiel für Frauen existenzbedrohend sein, wenn sie Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammengelebt und wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt haben. Oft kommen sie finanziell mit einem Teilzeitjob allein nicht über die Runden. Wer dann auch noch ausziehen muss, da der Mann allein in Mietvertrag oder Grundbuch steht, hat ein wirkliches Problem. Will sich ein Paar ohne Heirat gegenseitig absichern, dann muss es das schriftlich vereinbaren. Das geht, ist aber aufwendig.
Der Ehevertrag
Selbst der schlimmste Vertrag kann eine Liebe nicht zerstören. Oder anders gesagt: Wenn ein Ehevertrag mit dem Partner ein Tabu ist, dann gibt es wohl noch ein paar andere Tabus in der Beziehung. Es hilft, ganz offen zu besprechen, ob ein Vertrag sinnvoll ist oder nicht. Viele Paare brauchen ihn nicht, da die gesetzliche Regelung im Fall der Trennung zu einem fairen Ergebnis führt.
In einigen Konstellationen kann ein Ehevertrag aber durchaus sinnvoll sein: für ältere Paare, die beide arbeiten und keine Kinder haben. Auch wenn ein Partner selbstständig ist oder gerade ein Geschäft aufbaut, können die gesetzlichen Regeln zu Ungerechtigkeiten führen.
Dazu ein Beispiel: Die Frau ist angestellt, der Mann selbstständig. Sie zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, er sorgt mit einer Lebensversicherung vor. Auf Grundlage des gesetzlichen Versorgungsausgleichs muss die Frau nach der Scheidung die Hälfte ihrer gesetzlichen Rentenansprüche an den Ex abgeben. Seine private Lebensversicherung hingegen bleibt unangetastet. Ziemlich ungünstig für sie.
Auch wenn sich Vermögensverhältnisse oder Alter der Eheleute erheblich unterscheiden, kann ein Vertrag ratsam sein. Oder wenn Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben. Dann können sie vertraglich regeln, welches Recht im Fall der Trennung gelten soll. Der Vertrag kann vor, aber auch jederzeit nach der Hochzeit geschlossen werden. Die Eheleute haben relativ weit gehende Gestaltungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Vertrag von einem Notar beurkundet werden muss (Paragraf 1410 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Notar berät aber auch umfassend, erläutert die Risiken und Vorteile für jeden Partner und erstellt je nach Anforderung einen Vertragsentwurf.
Auf der anderen Seite können Partner den Gang zum Notar sparen, falls jemand mit Schulden in die Ehe geht. Auch nach der Heirat ist jeder im Rahmen der Zugewinngemeinschaft für seine Angelegenheiten zuständig. Der Ehepartner heiratet also keine Schulden. Geteilt wird nur, was während der Ehe erwirtschaftet wird. Auch wenn einem Ehepartner während der Ehe eine größere Erbschaft zufallen dürfte, ist das nicht unbedingt ein Anlass für einen Ehevertrag. Ererbtes oder geschenktes Vermögen wird nicht als Zugewinn ausgeglichen.
• Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen