Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Die Liebe und das Geld

Wer zahlt im Restaurant? Und brauchen wir einen Ehevertrag? Paare sollten offen über die Finanzen reden

-

Berlin. Das Thema Geld kann in Beziehunge­n für reichlich Sprengstof­f sorgen. Das geht los mit der Frage, wer die Rechnungen im Restaurant bezahlt. Und reicht manchmal bis hin zur Diskussion, ob es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschlie­ßen. Gerade Frauen reden nicht so gern über die Finanzen – in Beziehunge­n schon gar nicht. Doch klug ist das nicht.

Die Beziehungs­ebene

„Geld ist bei uns in der Beziehung kein Thema!“Das stimmt fast nie. Kritisch wird es immer dann, wenn man in einer Partnersch­aft nicht redet, aber plötzlich merkt, dass man sich beim Geld nicht einig ist. Natürlich müssen Paare nicht jede Rechnung ausdiskuti­eren. Doch es wird einfacher, wenn sich beide Partner bewusst machen, auf welcher Beziehungs­ebene es um die Finanzen geht. Dies sollten sie abklären. Da wäre zum Beispiel die emotionale Ebene: Auf ihr geht es um kostspieli­ge Geschenke oder ein schönes Essen. Oder es geht um die freundscha­ftliche Ebene. Auf dieser kann es um den Ausgleich bei gemeinsame­r Freizeit gehen. Ein vermögende­rer Partner bezahlt zum Beispiel Hotel und Flug, weil der andere nie so luxuriös verreisen würde. In diesen beiden Kategorien will der oder die Bessergest­ellte das Geld nicht zurück – auch dann nicht, wenn es zur Trennung kommt.

Anders ist es auf der partnersch­aftlichen Ebene. Hier geht es um Geld und Investitio­nen, die beide in die gemeinsame Zukunft stecken. Das sollte ein Paar immer verhandeln, damit sich nicht einer übervortei­lt vorkommt. Darüber hinaus gehören in die Waagschale: Wer zahlt was für Miete oder Immobilie, für Lebensmitt­el und Alltag? Wer hat wie viel Anteile im Haushalt und wer steckt bei einem möglichen Kinderwuns­ch beruflich zurück? Denn das Zurückstec­ken hat meist Folgen für die finanziell­e Situation in der Zukunft.

Wilde Ehe als Risiko

Viele finden die Ehe spießig. Für andere ist eine Heirat aber auch ein Schritt, der die Beziehung zu etwas Besonderem macht. Das Verspreche­n, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen, verbindet. Und ohne dieses gute Gefühl sollte wohl niemand heiraten – schon gar nicht, um Steuern zu sparen.

Aber Achtung: Die Position eines unverheira­teten Partners in wichtigen finanziell­en Fragen ist deutlich schlechter als mit Trauschein. Falls einer der Eheleute stirbt, ist der andere erbrechtli­ch abgesicher­t. Unverheira­tete haben keinerlei Ansprüche gegen den anderen, selbst wenn sie sich erst nach vielen Jahrzehnte­n trennen: Es gibt keinen Unterhalt, keinen Zugewinnau­sgleich und auch keinen Ausgleich der Rentenansp­rüche.

Der fehlende Ausgleich kann zum Beispiel für Frauen existenzbe­drohend sein, wenn sie Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammenge­lebt und wegen der Kinder beruflich zurückgest­eckt haben. Oft kommen sie finanziell mit einem Teilzeitjo­b allein nicht über die Runden. Wer dann auch noch ausziehen muss, da der Mann allein in Mietvertra­g oder Grundbuch steht, hat ein wirkliches Problem. Will sich ein Paar ohne Heirat gegenseiti­g absichern, dann muss es das schriftlic­h vereinbare­n. Das geht, ist aber aufwendig.

Der Ehevertrag

Selbst der schlimmste Vertrag kann eine Liebe nicht zerstören. Oder anders gesagt: Wenn ein Ehevertrag mit dem Partner ein Tabu ist, dann gibt es wohl noch ein paar andere Tabus in der Beziehung. Es hilft, ganz offen zu besprechen, ob ein Vertrag sinnvoll ist oder nicht. Viele Paare brauchen ihn nicht, da die gesetzlich­e Regelung im Fall der Trennung zu einem fairen Ergebnis führt.

In einigen Konstellat­ionen kann ein Ehevertrag aber durchaus sinnvoll sein: für ältere Paare, die beide arbeiten und keine Kinder haben. Auch wenn ein Partner selbststän­dig ist oder gerade ein Geschäft aufbaut, können die gesetzlich­en Regeln zu Ungerechti­gkeiten führen.

Dazu ein Beispiel: Die Frau ist angestellt, der Mann selbststän­dig. Sie zahlt in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung ein, er sorgt mit einer Lebensvers­icherung vor. Auf Grundlage des gesetzlich­en Versorgung­sausgleich­s muss die Frau nach der Scheidung die Hälfte ihrer gesetzlich­en Rentenansp­rüche an den Ex abgeben. Seine private Lebensvers­icherung hingegen bleibt unangetast­et. Ziemlich ungünstig für sie.

Auch wenn sich Vermögensv­erhältniss­e oder Alter der Eheleute erheblich unterschei­den, kann ein Vertrag ratsam sein. Oder wenn Eheleute unterschie­dliche Nationalit­äten haben. Dann können sie vertraglic­h regeln, welches Recht im Fall der Trennung gelten soll. Der Vertrag kann vor, aber auch jederzeit nach der Hochzeit geschlosse­n werden. Die Eheleute haben relativ weit gehende Gestaltung­smöglichke­iten. Der Gesetzgebe­r hat festgelegt, dass ein Vertrag von einem Notar beurkundet werden muss (Paragraf 1410 Bürgerlich­es Gesetzbuch). Der Notar berät aber auch umfassend, erläutert die Risiken und Vorteile für jeden Partner und erstellt je nach Anforderun­g einen Vertragsen­twurf.

Auf der anderen Seite können Partner den Gang zum Notar sparen, falls jemand mit Schulden in die Ehe geht. Auch nach der Heirat ist jeder im Rahmen der Zugewinnge­meinschaft für seine Angelegenh­eiten zuständig. Der Ehepartner heiratet also keine Schulden. Geteilt wird nur, was während der Ehe erwirtscha­ftet wird. Auch wenn einem Ehepartner während der Ehe eine größere Erbschaft zufallen dürfte, ist das nicht unbedingt ein Anlass für einen Ehevertrag. Ererbtes oder geschenkte­s Vermögen wird nicht als Zugewinn ausgeglich­en.

• Dieser Beitrag erscheint in Kooperatio­n mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnütz­ig und hilft Verbrauche­rn bei den täglichen Finanzents­cheidungen

 ?? FOTO: ISTOCK ?? Gut für die Beziehung: eine klare Absprache auch zu den Themen Geld und Finanzen.
FOTO: ISTOCK Gut für die Beziehung: eine klare Absprache auch zu den Themen Geld und Finanzen.
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany