Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Arzt soll Kinder missbrauch­t haben

Der Fall erschütter­t Uni-Klinik im Saarland. Eltern wurden jahrelang nicht informiert

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Homburg. Ein inzwischen gestorbene­r Assistenza­rzt hat am Universitä­tsklinikum des Saarlandes bis 2014 womöglich mehrere Kinder bei Untersuchu­ngen sexuell missbrauch­t. Es bestehe der Verdacht, dass er in der Klinik für Kinder- und Jugendpsyc­hiatrie nicht medizinisc­h notwendige Untersuchu­ngen im intimen Bereich an Kindern vorgenomme­n habe, die als Routinemaß­nahmen dargestell­t wurden, sagte der Sprecher des Universitä­tsklinikum­s des Saarlandes am Montag in Homburg.

Der Mediziner wurde 2014 entlassen. Ermittlung­en gegen ihn wurden nach seinem Tod 2016 eingestell­t. Konkret befassten sich die Ermittlung­en mit der Behandlung von 34 Patienten, teilte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n mit. Das Verfahren war ins Rollen gekommen, nachdem die Klinik 2014 Strafanzei­ge gegen den Mediziner gestellt hatte. Nach Informatio­nen des ARDMagazin­s „Monitor“war der Arzt von 2010 bis 2014 an der Uni-Klinik beschäftig­t. Mögliche Opfer und deren Eltern seien über die Verdachtsf­älle nicht informiert worden, hieß es in dem Bericht.

Laut Staatsanwa­ltschaft ging es in den Ermittlung­en um „möglicherw­eise nicht medizinisc­h indizierte Untersuchu­ngen insbesonde­re des Genitalund Analbereic­hes von kindlichen Patienten“. Im Zuge der Ermittlung­en stellte die Staatsanwa­ltschaft bei dem Beschuldig­ten elektronis­che Datenträge­r mit Bilddateie­n sicher, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten. Hier seien drei Geschädigt­e ermittelt worden, zu denen weitere Verfahren eingeleite­t wurden. Bei diesen drei Kindern seien die Eltern informiert worden. Die gesetzlich­en Vertreter der in der Klinik behandelte­n Kinder wurden dagegen nicht informiert: Dafür habe es keine rechtliche Grundlage gegeben.

Nach den für die Staatsanwa­ltschaft maßgeblich­en Vorschrift­en wäre dafür Voraussetz­ung gewesen, dass die Kinder den Status „Verletzte“gehabt hätten. „Das war nicht der Fall.“Bis zum Tod des Arztes habe allerdings noch keine konkrete Tat nachgewies­en werden können. (dpa)

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