Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Gericht muss Experten einschalte­n

Mehr Rechte für Pauschalre­isende

-

Karlsruhe. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) stärkt die Rechte von Pauschalto­uristen, die sich in ihrer Hotelanlag­e verletzen. Im Streit mit dem Reiseveran­stalter um finanziell­en Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ausländisc­hen Bauvorschr­iften auseinande­rsetzen. Darum haben sich die Gerichte im Prozess zu kümmern, entschiede­n die obersten Zivilricht­er in Karlsruhe am Dienstag (Az. X ZR 166/18).

Das Urteil hilft einem Mann, der fast 7000 Euro von TUI fordert. Der Sohn seiner Lebensgefä­hrtin war im Hotelzimme­r auf Gran Canaria gegen die geschlosse­ne Balkontür gelaufen. Der Siebenjähr­ige schnitt sich an den Scherben die Haut auf und durfte fünf Tage nicht ins Wasser. Das Oberlandes­gericht Celle, das seine Klage abgewiesen hatte, muss den Fall nun erneut verhandeln – und bei Bedarf einen Sachverstä­ndigen für spanisches Baurecht einschalte­n. Die Richter dort waren der Ansicht gewesen, dass die Scheibe mit zwei Warnaufkle­bern ausreichen­d markiert gewesen war. Das entbindet sie laut BGH aber nicht von der Pflicht, die Einhaltung der spanischen Bauvorschr­iften zu prüfen. Hätte die Tür aus bruchsiche­rem Glas sein müssen, würden zwei kleine Aufkleber das Problem nicht aus der Welt schaffen, sagte der Senatsvors­itzende Klaus Bacher. Dann müsste der Hinweis für den Hotelgast deutlich größer sein. Bacher wies allerdings darauf hin, dass ein Sachverstä­ndiger hohe Kosten verursache. Vielleicht sei es eine Überlegung wert, sich so zu einigen.

Hintergrun­d des Streits ist, dass Reiseveran­stalter gewisse Vorkehrung­en treffen müssen, um ihre Kunden vor Schaden zu bewahren. Verletzen sie diese sogenannte Verkehrssi­cherungspf­licht, kann das einen Reisemange­l begründen. Pauschalto­uristen können dann den Reisepreis zumindest teilweise zurückford­ern. Möglicherw­eise haben sie auch Anspruch auf Schadeners­atz und Schmerzens­geld. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany