Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Artenschützer für Wolfsabschuss
Naturschutzverbände klagen gegen Genehmigung. Gericht will bis Anfang Februar entscheiden
Gera. Im Eilverfahren um den Abschuss der Wölfin auf dem Bundeswehrübungsplatz bei Ohrdruf will das Verwaltungsgericht Gera bis Anfang Februar eine Entscheidung treffen, kündigte Gerichtspräsident Michael Obhues am Freitag an.
Zudem habe das Gericht zunächst ein achttägiges Moratorium angesetzt, in dem garantiert nicht auf das Tier geschossen werde. Die Landesverbände vom Naturschutzbund (Nabu) sowie vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hatten gegen die Abschussgenehmigung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz geklagt.
Weil die Behörde in Jena ansässig ist, entscheidet in erster Instanz das Verwaltungsgericht Gera über den Fall. Das Landesamt hatte seine Anordnung mit gerissenen Schafen und Ziegen rund um den Übungsplatz begründet.
Die Naturschützer kritisieren, dass nicht nur die einzige standorttreue Wölfin in Thüringen ins Visier genommen wird, sondern die Behörde auch den möglichen Abschuss des dort vorkommenden
Wolfes in Kauf nimmt. Zusätzlich werden aus Sicht der Kläger Anforderungen aus dem Habitatschutzrecht nicht beachtet und Maßnahmen des Herdenschutzes, wie der Einsatz von Hunden, nicht konsequent genug umgesetzt.
Martin Görner, Leiter der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen in Jena, plädiert dagegen trotz des besonderen Schutzes für einen Abschuss: „Bundesweit nimmt die Wolfspopulation stetig zu. Aber nicht jedes Bundesland braucht seinen Wolf. Von der einzelnen Thüringer Wölfin – oder auch dem Wolf – hängt nicht das Überleben der anderen Artgenossen ab.“Um deutschlandweit reinrassige Wolfsbestände zu bekommen, müssten die Ohrdrufer Wolfshybriden „entnommen“, also getötet werden. Zudem würden die üblichen Schutzmaßnahmen die Thüringer Wölfin nicht aufhalten – „dafür ist sie viel zu schlau“, so Görner. Selbst zwei Meter hohe Zäune könnten das Tier nicht aufhalten.
Das formale Beharren auf dem gesetzlichen Schutz reicht dem Artenschützer als Grund für die Klage gegen den Abschuss nicht aus: „Da gibt es im Gesetz genügend Ausnahmen.“