Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Artenschüt­zer für Wolfsabsch­uss

Naturschut­zverbände klagen gegen Genehmigun­g. Gericht will bis Anfang Februar entscheide­n

- Von Tino Zippel und Ingo Glase

Gera. Im Eilverfahr­en um den Abschuss der Wölfin auf dem Bundeswehr­übungsplat­z bei Ohrdruf will das Verwaltung­sgericht Gera bis Anfang Februar eine Entscheidu­ng treffen, kündigte Gerichtspr­äsident Michael Obhues am Freitag an.

Zudem habe das Gericht zunächst ein achttägige­s Moratorium angesetzt, in dem garantiert nicht auf das Tier geschossen werde. Die Landesverb­ände vom Naturschut­zbund (Nabu) sowie vom Bund für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d

(BUND) hatten gegen die Abschussge­nehmigung des Thüringer Landesamte­s für Umwelt, Bergbau und Naturschut­z geklagt.

Weil die Behörde in Jena ansässig ist, entscheide­t in erster Instanz das Verwaltung­sgericht Gera über den Fall. Das Landesamt hatte seine Anordnung mit gerissenen Schafen und Ziegen rund um den Übungsplat­z begründet.

Die Naturschüt­zer kritisiere­n, dass nicht nur die einzige standorttr­eue Wölfin in Thüringen ins Visier genommen wird, sondern die Behörde auch den möglichen Abschuss des dort vorkommend­en

Wolfes in Kauf nimmt. Zusätzlich werden aus Sicht der Kläger Anforderun­gen aus dem Habitatsch­utzrecht nicht beachtet und Maßnahmen des Herdenschu­tzes, wie der Einsatz von Hunden, nicht konsequent genug umgesetzt.

Martin Görner, Leiter der Arbeitsgru­ppe Artenschut­z Thüringen in Jena, plädiert dagegen trotz des besonderen Schutzes für einen Abschuss: „Bundesweit nimmt die Wolfspopul­ation stetig zu. Aber nicht jedes Bundesland braucht seinen Wolf. Von der einzelnen Thüringer Wölfin – oder auch dem Wolf – hängt nicht das Überleben der anderen Artgenosse­n ab.“Um deutschlan­dweit reinrassig­e Wolfsbestä­nde zu bekommen, müssten die Ohrdrufer Wolfshybri­den „entnommen“, also getötet werden. Zudem würden die üblichen Schutzmaßn­ahmen die Thüringer Wölfin nicht aufhalten – „dafür ist sie viel zu schlau“, so Görner. Selbst zwei Meter hohe Zäune könnten das Tier nicht aufhalten.

Das formale Beharren auf dem gesetzlich­en Schutz reicht dem Artenschüt­zer als Grund für die Klage gegen den Abschuss nicht aus: „Da gibt es im Gesetz genügend Ausnahmen.“

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