Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Neues Gesetz

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Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD) will das Strafrecht ändern, damit Kindesmiss­brauch künftig in jedem Fall als Verbrechen gilt – und mindestens mit einem Jahr Haft bestraft werden muss. Auch die Verjährung­sfristen sollen sich ändern. Denn: Die Länge der Frist richtet sich nach dem Höchstmaß, mit dem die Tat bestraft werden kann. Dabei gilt: Für Missbrauch beginnt die Frist nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahr­s des Opfers

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