Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Gegen unaufgefor­derte Werbung

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Ich habe bei einem Münzhändle­r einen Satz Münzen bestellt. Jetzt werde ich mit Werbung per Post überschütt­et. Außerdem habe ich Angst, dass ich noch für weitere vermeintli­che Bestellung­en Münzen erhalte. Was kann ich dagegen tun?

Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Für persönlich adressiert­e Werbung per Brief gilt, dass die Unternehme­n diese verschicke­n dürfen, bis man mitteilt, dass man keine weitere Werbung haben möchte. Aufkleber wie „Keine Werbung einwerfen“am Briefkaste­n reichen hier nicht – diese sind nur für die Austräger von nicht adressiert­er Werbung verbindlic­h. Wenn Sie von dem Münzhändle­r keine Werbung mehr erhalten wollen, müssen Sie diesen direkt anschreibe­n und verlangen, dass man Ihnen keine Werbung mehr zuschickt. Erhalten Sie dann trotzdem weiter Werbung, können Sie Unterlassu­ng verlangen und bei weiteren Verstößen auch auf Unterlassu­ng klagen. Bei nicht-adressiert­er Werbung gilt: Befindet sich der Aufkleber

an dem Briefkaste­n und man erhält trotzdem Werbung, kann man sofort Unterlassu­ng verlangen und bei weiteren Verstößen auf Unterlassu­ng klagen. Für Email-Werbung gilt: haben Sie mit dem Werbenden vorher keine geschäftli­chen Beziehunge­n unterhalte­n, darf er Sie nur anschreibe­n, wenn Sie ausdrückli­ch in die Zusendung eingewilli­gt haben.

Falls Sie Angst haben, eine Bestellung auszulösen, ohne es zu bemerken: Eine Bestellung bedarf einer ausdrückli­chen Erklärung Ihrerseits.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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