Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Gegen unaufgeforderte Werbung
Ich habe bei einem Münzhändler einen Satz Münzen bestellt. Jetzt werde ich mit Werbung per Post überschüttet. Außerdem habe ich Angst, dass ich noch für weitere vermeintliche Bestellungen Münzen erhalte. Was kann ich dagegen tun?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Für persönlich adressierte Werbung per Brief gilt, dass die Unternehmen diese verschicken dürfen, bis man mitteilt, dass man keine weitere Werbung haben möchte. Aufkleber wie „Keine Werbung einwerfen“am Briefkasten reichen hier nicht – diese sind nur für die Austräger von nicht adressierter Werbung verbindlich. Wenn Sie von dem Münzhändler keine Werbung mehr erhalten wollen, müssen Sie diesen direkt anschreiben und verlangen, dass man Ihnen keine Werbung mehr zuschickt. Erhalten Sie dann trotzdem weiter Werbung, können Sie Unterlassung verlangen und bei weiteren Verstößen auch auf Unterlassung klagen. Bei nicht-adressierter Werbung gilt: Befindet sich der Aufkleber
an dem Briefkasten und man erhält trotzdem Werbung, kann man sofort Unterlassung verlangen und bei weiteren Verstößen auf Unterlassung klagen. Für Email-Werbung gilt: haben Sie mit dem Werbenden vorher keine geschäftlichen Beziehungen unterhalten, darf er Sie nur anschreiben, wenn Sie ausdrücklich in die Zusendung eingewilligt haben.
Falls Sie Angst haben, eine Bestellung auszulösen, ohne es zu bemerken: Eine Bestellung bedarf einer ausdrücklichen Erklärung Ihrerseits.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter