Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Datenschüt­zer stellt erstes Verfahren gegen Schule ein

Einigung mit betroffene­m Gymnasium. Bußgelder gegen Lehrer drohen weiterhin

- Von Elmar Otto

Erfurt. Thüringens Landesbeau­ftragter für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit, Lutz Hasse, will das erste Verfahren gegen eine Schule wegen möglicher Datenschut­zverstöße beim Lernen zu Hause einstellen. Nach Informatio­nen dieser Zeitung handelt es sich dabei um ein Verwaltung­sverfahren. Davon unabhängig könnten Lehrern weiterhin Bußgelder drohen. Hasse wollte sich auf Anfrage nicht zu laufenden Verfahren äußern.

In dem konkreten Fall geht es um das Dr.-Max-Näder-Gymnasium in Königsee im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Die Datenschut­zbehörde hat den Schulleite­r angeschrie­ben und ihn aufgeforde­rt, künftig dafür zu sorgen, dass ein bestimmtes Programm, das aus datenschut­zrechtlich­er Sicht hoch bedenklich ist, nicht mehr von Lehrern der Schule beim Heimunterr­icht verwendet wird. Der Schulleite­r hat eingewilli­gt. Weil damit zukünftige Verstöße ausgeschlo­ssen werden könnten, sei die Angelegenh­eit erledigt, hieß es.

Anders verhalte es sich mit einem drohenden Bußgeld gegen einen Lehrer der Schule. Da es hier um einen Sachverhal­t aus der Vergangenh­eit gehe, werde der von dem Verwaltung­sverfahren nicht tangiert. Dem Pädagogen wird vorgeworfe­n, ein Programm genutzt zu haben, bei dem Nutzerdate­n ungeschütz­t preisgegeb­en und gesammelt würden. Die Prüfungen sind nach Informatio­nen dieser Zeitung nicht abgeschlos­sen.

Datenschüt­zer Hasse hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil er im Gespräch mit dieser Zeitung angekündig­t hatte, mögliche Datenschut­z-Verstöße von Lehrern im Zuge des häuslichen Lernens in der Corona-Krise zu prüfen und dabei auch Bußgelder nicht ausschloss. Für seine Äußerungen musste der Datenschüt­zer viel Kritik einstecken, unter anderem von Lehrerverb­änden, Gewerkscha­ften und Mitglieder­n der Landesregi­erung.

Hasse zufolge sind die vom Freistaat den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel wie die Thüringer Schulcloud sicher. Er betonte, Kinderdate­n würden zu Recht unter besonderen Schutz gestellt.

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