Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Datenschützer stellt erstes Verfahren gegen Schule ein
Einigung mit betroffenem Gymnasium. Bußgelder gegen Lehrer drohen weiterhin
Erfurt. Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lutz Hasse, will das erste Verfahren gegen eine Schule wegen möglicher Datenschutzverstöße beim Lernen zu Hause einstellen. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich dabei um ein Verwaltungsverfahren. Davon unabhängig könnten Lehrern weiterhin Bußgelder drohen. Hasse wollte sich auf Anfrage nicht zu laufenden Verfahren äußern.
In dem konkreten Fall geht es um das Dr.-Max-Näder-Gymnasium in Königsee im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Die Datenschutzbehörde hat den Schulleiter angeschrieben und ihn aufgefordert, künftig dafür zu sorgen, dass ein bestimmtes Programm, das aus datenschutzrechtlicher Sicht hoch bedenklich ist, nicht mehr von Lehrern der Schule beim Heimunterricht verwendet wird. Der Schulleiter hat eingewilligt. Weil damit zukünftige Verstöße ausgeschlossen werden könnten, sei die Angelegenheit erledigt, hieß es.
Anders verhalte es sich mit einem drohenden Bußgeld gegen einen Lehrer der Schule. Da es hier um einen Sachverhalt aus der Vergangenheit gehe, werde der von dem Verwaltungsverfahren nicht tangiert. Dem Pädagogen wird vorgeworfen, ein Programm genutzt zu haben, bei dem Nutzerdaten ungeschützt preisgegeben und gesammelt würden. Die Prüfungen sind nach Informationen dieser Zeitung nicht abgeschlossen.
Datenschützer Hasse hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil er im Gespräch mit dieser Zeitung angekündigt hatte, mögliche Datenschutz-Verstöße von Lehrern im Zuge des häuslichen Lernens in der Corona-Krise zu prüfen und dabei auch Bußgelder nicht ausschloss. Für seine Äußerungen musste der Datenschützer viel Kritik einstecken, unter anderem von Lehrerverbänden, Gewerkschaften und Mitgliedern der Landesregierung.
Hasse zufolge sind die vom Freistaat den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel wie die Thüringer Schulcloud sicher. Er betonte, Kinderdaten würden zu Recht unter besonderen Schutz gestellt.