Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Unwirksamer Vertrag mit Erotik-Dienst
Geplant war eine Kontaktanzeige. Doch per Anruf landete ich bei einem Erotik-Dienst. Jetzt erhielt ich Rechnungen wegen eines abgeschlossenen Abos. Muss ich zahlen?
Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Nein, das müssen Sie nicht. Die Verbraucherzentralen bekommen regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die sich melden, weil sie angeblich telefonisch Abos mit einer Erotik-Hotline abgeschlossen hätten. Die Masche ist meist dieselbe. Verbraucher erhalten einen Ping-Anruf. Wenn sie dann zurückrufen, hören sie eine Stimme mit dem Hinweis, sie hätten einen telefonischen ErotikDienst gebucht. Die Masche gibt es auch mit Annoncen.
Müssen Sie zahlen? Dazu müssten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Dies geht auch telefonisch. Um aber einen Vertrag schließen zu können, muss man natürlich erstmal wissen, was Inhalt des Vertrages sein soll und welche Bedingungen er mit sich bringt. Wenn Verbraucher anrufen, die Erotik-Hotline erkennen und anschließend auflegen, schließen sie keinen Vertrag. Erst wenn Sie das Angebot tatsächlich auch genutzt haben, kommt der Vertrag zustande. Mein Rat: Bestreiten Sie den Abschluss. Das Unternehmen muss den Vertragsschluss beweisen. Suchen Sie den Einzelverbindungsnachweis des Monats heraus, in dem Sie das Gespräch geführt haben sollen. Prüfen Sie die Dauer des Gesprächs. Wenn es nur 30 bis 45 Sekunden gedauert hat, lässt sich klar darlegen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Dauerte das Gespräch deutlich länger, wird der Nachweis schwierig.