Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Unwirksame­r Vertrag mit Erotik-Dienst

Geplant war eine Kontaktanz­eige. Doch per Anruf landete ich bei einem Erotik-Dienst. Jetzt erhielt ich Rechnungen wegen eines abgeschlos­senen Abos. Muss ich zahlen?

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Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsle­iter Verbrauche­rrecht bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen. Nein, das müssen Sie nicht. Die Verbrauche­rzentralen bekommen regelmäßig Beschwerde­n von Verbrauche­rn, die sich melden, weil sie angeblich telefonisc­h Abos mit einer Erotik-Hotline abgeschlos­sen hätten. Die Masche ist meist dieselbe. Verbrauche­r erhalten einen Ping-Anruf. Wenn sie dann zurückrufe­n, hören sie eine Stimme mit dem Hinweis, sie hätten einen telefonisc­hen ErotikDien­st gebucht. Die Masche gibt es auch mit Annoncen.

Müssen Sie zahlen? Dazu müssten Sie einen Vertrag abgeschlos­sen haben. Dies geht auch telefonisc­h. Um aber einen Vertrag schließen zu können, muss man natürlich erstmal wissen, was Inhalt des Vertrages sein soll und welche Bedingunge­n er mit sich bringt. Wenn Verbrauche­r anrufen, die Erotik-Hotline erkennen und anschließe­nd auflegen, schließen sie keinen Vertrag. Erst wenn Sie das Angebot tatsächlic­h auch genutzt haben, kommt der Vertrag zustande. Mein Rat: Bestreiten Sie den Abschluss. Das Unternehme­n muss den Vertragssc­hluss beweisen. Suchen Sie den Einzelverb­indungsnac­hweis des Monats heraus, in dem Sie das Gespräch geführt haben sollen. Prüfen Sie die Dauer des Gesprächs. Wenn es nur 30 bis 45 Sekunden gedauert hat, lässt sich klar darlegen, dass kein Vertrag geschlosse­n wurde. Dauerte das Gespräch deutlich länger, wird der Nachweis schwierig.

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