Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
„Die Gelbfieberimpfung ist lebenslang gültig“
Telefonforum Experten beantworten Leserfragen zur Reisemedizin
Erfurt. In wenigen Tagen beginnt für viele Thüringer der Sommerurlaub. Trotz Corona sind sogar Auslandsreisen möglich, wenn auch mit MundNasen-Schutz und Abstandsregel. Doch die Sorge um die eigene Gesundheit ist diesmal so groß wie nie. Zwar steht die Angst vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus an erster Stelle, aber andere Reisekrankheiten sind nicht verschwunden. Wie man sich am besten vorbereitet, erklären Infektiologe und Tropenmediziner Rainer Lundershausen aus Erfurt und Reisemediziner und Hygienearzt Wolfgang Pfister vom Hufeland-Klinikum Weimar.
Was sollte ich bei meiner Reiseplanung in Corona-Zeiten beachten?
Grundsätzlich sollten Sie Reisen in Regionen mit erhöhter Infektionsgefahr und/oder einer unzureichenden medizinischen Versorgung bis auf weiteres als Reiseziele ausschließen. Das gilt für Europa, wie auch für außereuropäische Ziele. Das Robert-KochInstitut gibt eine zeitnah aktualisierte Liste der Länder mit erhöhtem Risiko für Sars-Cov-2-Infektionen heraus, die auch auf der Website des Auswärtigen Amtes einzusehen ist.
Ich gehöre auf Grund meines Alters (72 Jahre) zur Corona-Risikogruppe. Nun habe ich die Empfehlung gehört, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Bringt diese Impfung denn einen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus?
Nein, das nicht, aber Erkrankungen oder Vorschädigungen der Lungen (und auch anderer Organe) erhöhen das Risiko für eine manifeste oder schwere Erkrankung nach Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus. Durch eine Impfung gegen Pneumokokken können Sie einen Schutz vor der häufigsten Form der ambulant erworbenen Lungenentzündung erhalten. Das ist keine seltene Erkrankung gerade in Ihrem Alter. Deswegen wird die Impfung für Senioren in Deutschland generell auch unabhängig von der gegenwärtigen Covid-19 Pandemie empfohlen.
Meine Frau ist 65 und ich bin 68 Jahre alt. Wir würden, wenn es wieder geht, gern eine Kreuzfahrt unternehmen. Gibt es dafür besondere Impfungen?
Sie sollten alle Impfungen haben, die für Ihre Altersgruppe von der Ständigen Impf-Kommission am RobertKoch-Institut empfohlen werden. Dabei möchte ich besonders auf die Impfung gegen Pneumokokken hinweisen, die für Personen über 60 Jahren als Standard-Impfung gilt. Gerade auf
Rainer Lundershausen ist Infektiologe und Tropenmediziner.
Kreuzfahrtschiffen sind viele Personen auf relativ engem Raum zusammen, sodass Infektionen über die Atemwege leicht verbreitet werden können. Das gilt auch für die Influenza, gegen die Sie auch geimpft sein sollten, wenn Sie in der Grippe-Saison verreisen wollen. Ansonsten sollten Sie die Maßnahmen an Hand Ihres Reiseprogramms mit Ihrem Hausarzt besprechen.
Ich plane für das nächste Jahr eine Reise nach Kenia. Ich war vor zwölf Jahren schon einmal dort und musste mich vor der Reise gegen Gelbfieber impfen lassen. Man sagte mir, dass die Impfung zehn Jahre gültig sei. Nun habe ich gehört, dass diese zeitliche Begrenzung nicht mehr zutrifft. Stimmt das?
Ja, das stimmt. Das internationale Zertifikat für eine Gelbfieberimpfung, das Sie bei Ihrer Impfung vor zwölf Jahren erhalten haben, ist lebenslang gültig. Seit 2016 dürfen Reisende mit einem Gelbfieberimpfzertifikat nicht mehr mit dem Grund, dass dieses nach zehn Jahren abgelaufen sei, von einem Land bei der Einreise abgewiesen werden. Sie benötigen also keine Auffrischung mehr.
Wir wollen in diesem Jahr in Bayern Urlaub machen. Gibt es in Deutschland spezielle Impf-Empfehlungen für einzelne Bundesländer?
Nein, Empfehlungen für bestimmte Impfungen, die nur in einzelnen Bundesländern durchgeführt werden sollten, gibt es in Deutschland nicht. Was es gibt, ist eine Empfehlung für die Impfung gegen das Virus der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) für Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder dort wohnen. Die Infektion wird durch den Biss von Zecken übertragen und kann zu einer schweren Entzündung des Gehirns führen. Die Risikogebiete sind nicht nach einzelnen Bundesländern gegliedert, sondern nach Landkreisen. Besonders südliche Gebiete in Deutschland, also auch viele Landkreise in Bayern, gehören dazu. Die aktuellen Risikogebiete sind im Internet abrufbar. In Thüringen gelten zur Zeit folgende Kreise als Risikogebiet: Greiz, Hildburghausen, SaaleHolzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, SchmalkaldenMeiningen, Sonneberg und die Städte Gera und Jena.
Ich plane für das nächste Jahr eine Reise nach Ägypten. Nun habe ich gelesen, man sollte dafür einen Schutz gegen Hepatitis haben. Laut Impfausweis bin ich gegen Hepatitis B geimpft. Ob ich einen Schutz gegen Hepatitis A habe, weiß ich nicht. Ich bin jetzt 71 Jahre alt. Sollte ich mich gegen Hepatitis A impfen lassen?
Bei einer Reise nach Ägypten oder in ein Land mit einem hohen Hepatitis-AVorkommen, sollten Sie unbedingt einen Schutz vor dieser Erkrankung haben.
In Deutschland kam diese Erkrankung früher auch recht oft vor und so kann es sein, dass Sie die Hepatitis A als Kind durchgemacht haben. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impf-Kommission beim Robert-KochInstitut Personen, die vor 1950 geboren wurden, eine Testung, ob Antikörper gegen das Hepatitis-A-Virus vorhanden sind. In diesem Fall wird keine Impfung benötigt. Die Testung erfolgt durch eine Blutuntersuchung, die der Hausarzt veranlassen kann. Sollten Sie keine Antikörper haben, sollte dann die Impfung gegen Hepatitis A durchgeführt werden. Das erfolgt in zwei Impfungen, wobei die zweite in der Regel sechs Monate nach der ersten erfolgt.
Was gehört in eine Reiseapotheke?
Zunächst alle Medikamente in ausreichender Zahl, die ständig genommen werden müssen. Bei Medikamenten mit besonderen Aufbewahrungsbedingungen oder bei Verabreichung zu fixen Zeiten lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Zusätzlich sollen Sie ein Arzneimittel gegen Durchfall, Übelkeit und Erbrechen, ein Schmerzmittel, ein Antiallergikum und eventuell ein Antibiotikum, das bei länger anhaltenden Infekten der oberen Luftwege und Durchfall-Erkrankungen wirkt. Bei ersteren Beschwerden sollte aber möglichst eine ärztliche Konsultation stattfinden.
Für den Ernstfall vorsorgen: Am Donnerstag, 16. Juni, beantworten Notare der Notarkammer Thüringen von
10 bis 12 Uhr Fragen der Leser zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspende“unter der Telefonnummer
0361 / 227 5678.