Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Thüringer Feuerwehrschule muss Wirtschaftlichkeit prüfen
Rechnungshof moniert in neuem Bericht zum Teil zwei Jahrzehnte alte Wartungsverträge
Rudolstadt. Der Thüringer Landesrechnungshof spart erneut nicht mit Kritik und Vorschlägen zur Optimierung der Mittelverwendung in den Ministerien. Am Dienstag wurde der Prüfbericht des Jahres 2020 vorgestellt – für die Haushaltsrechnung 2018. Ausgewählte Punkte: Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule: Die Prüfer, die sich stichprobenartig die Unterlagen für die Jahre 2014 bis 2017 vorgenommen haben, kritisieren, dass in der Feuerwehrschule in Bad Köstritz an mehreren Stellen unwirtschaftlich agiert werde.
So seien die Gebühren für die Aus- und Fortbildung seit 13 Jahren nicht an die Kostenentwicklung angepasst worden. Darüber hinaus existierten aus Wartungsverträgen „erhebliche jährliche Zahlungsverpflichtungen“. Dabei würden die ältesten Kontrakte seit zwei Jahrzehnten existieren – ohne, das deren Wirtschaftlichkeit geprüft worden wäre.
Schulleiterstellen: Mit dem Bildungsministerium gehen die Prüfer hart ins Gericht mit Blick auf nicht besetzte Schulleiterstellen. Der Handlungsbedarf sei im von Helmut Holter (Linke) geführten Haus bekannt. „Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind unzureichend“, bewerten die Prüfer. Um offene Stellen zu besetzen, sei „der Personalbedarf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollziehbar ermittelt“. Bis 2022, davon gehen die Prüfer aus, werden 141 Stellen von Schulleitern und 66 von Stellvertretern, die aktuell noch besetzt sind, neu zu besetzen sein. Darüber hinaus habe das Ministerium keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um auf die sich ändernden Aufgaben für Schulleitungen zu reagieren. Der Rechnungshof hat das Ministerium aufgefordert, die Aufgaben von Schulleitungen kritisch zu prüfen und auf „die Kernaufgaben zu reduzieren“.
Besucher im Landtag: Der Rechnungshof hat festgestellt und moniert, dass Besuchergruppen im Thüringer Landtag unterschiedlich behandelt werden. Während jene, die auf Einladung von Abgeordneten das Parlament besuchen, die Fahrtkosten erstattet bekämen, müssten Schüler und Schulen, die in Erfüllung des Lehrplans den Landtag besuchen, einen Eigenanteil
von zwei Euro tragen. Die Fahrtkosten würden dann bis zu 250 Euro zurückerstattet. Zwischenzeitlich wurde diese Deckelung aufgehoben, der Eigenanteil pro Person aber auf fünf Euro erhöht. Über die Regelung der Fahrtkostenerstattung von Abgeordneten sollte indes im Ältestenrat gesprochen werden – ein Ergebnis liege dem Rechnungshof bisher nicht vor. Langsame Bearbeitung von Verwendungsnachweisen: Dafür wird das Thüringer Bildungsministerium kritisiert. Die Rechnungsprüfer stellten fest, dass zum Prüfungszeitraum von 24 Verwendungsnachweisen für die schulbezogene Jugendsozialarbeit erst vier abschließend erledigt gewesen seien. Verwendungsnachweise in Höhe von 29 Millionen Euro waren indes ungeprüft – ungeachtet dessen seien aber in den Folgejahren weitere Gelder ausgezahlt worden. Vergabe von Lottomitteln an Wohlfahrtsverbände: Der Rechnungshof wiederholt im Bericht seine Kritik daran, dass Gelder, die die Liga der Freien Wohlfahrtspflege erhält, nicht hinreichend prüfbar waren. Zwischenzeitlich aber hat die ab 2020 zuständige Thüringer Staatslotterie dafür ein Verfahren auf den Weg gebracht und dürfte damit eine zentrale Forderung der Prüfer erfüllt haben.