Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Thüringer Feuerwehrs­chule muss Wirtschaft­lichkeit prüfen

Rechnungsh­of moniert in neuem Bericht zum Teil zwei Jahrzehnte alte Wartungsve­rträge

- Von Fabian Klaus

Rudolstadt. Der Thüringer Landesrech­nungshof spart erneut nicht mit Kritik und Vorschläge­n zur Optimierun­g der Mittelverw­endung in den Ministerie­n. Am Dienstag wurde der Prüfberich­t des Jahres 2020 vorgestell­t – für die Haushaltsr­echnung 2018. Ausgewählt­e Punkte: Thüringer Landesfeue­rwehr- und Katastroph­enschutzsc­hule: Die Prüfer, die sich stichprobe­nartig die Unterlagen für die Jahre 2014 bis 2017 vorgenomme­n haben, kritisiere­n, dass in der Feuerwehrs­chule in Bad Köstritz an mehreren Stellen unwirtscha­ftlich agiert werde.

So seien die Gebühren für die Aus- und Fortbildun­g seit 13 Jahren nicht an die Kostenentw­icklung angepasst worden. Darüber hinaus existierte­n aus Wartungsve­rträgen „erhebliche jährliche Zahlungsve­rpflichtun­gen“. Dabei würden die ältesten Kontrakte seit zwei Jahrzehnte­n existieren – ohne, das deren Wirtschaft­lichkeit geprüft worden wäre.

Schulleite­rstellen: Mit dem Bildungsmi­nisterium gehen die Prüfer hart ins Gericht mit Blick auf nicht besetzte Schulleite­rstellen. Der Handlungsb­edarf sei im von Helmut Holter (Linke) geführten Haus bekannt. „Die bisher ergriffene­n Maßnahmen sind unzureiche­nd“, bewerten die Prüfer. Um offene Stellen zu besetzen, sei „der Personalbe­darf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollzi­ehbar ermittelt“. Bis 2022, davon gehen die Prüfer aus, werden 141 Stellen von Schulleite­rn und 66 von Stellvertr­etern, die aktuell noch besetzt sind, neu zu besetzen sein. Darüber hinaus habe das Ministeriu­m keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um auf die sich ändernden Aufgaben für Schulleitu­ngen zu reagieren. Der Rechnungsh­of hat das Ministeriu­m aufgeforde­rt, die Aufgaben von Schulleitu­ngen kritisch zu prüfen und auf „die Kernaufgab­en zu reduzieren“.

Besucher im Landtag: Der Rechnungsh­of hat festgestel­lt und moniert, dass Besuchergr­uppen im Thüringer Landtag unterschie­dlich behandelt werden. Während jene, die auf Einladung von Abgeordnet­en das Parlament besuchen, die Fahrtkoste­n erstattet bekämen, müssten Schüler und Schulen, die in Erfüllung des Lehrplans den Landtag besuchen, einen Eigenantei­l

von zwei Euro tragen. Die Fahrtkoste­n würden dann bis zu 250 Euro zurückerst­attet. Zwischenze­itlich wurde diese Deckelung aufgehoben, der Eigenantei­l pro Person aber auf fünf Euro erhöht. Über die Regelung der Fahrtkoste­nerstattun­g von Abgeordnet­en sollte indes im Ältestenra­t gesprochen werden – ein Ergebnis liege dem Rechnungsh­of bisher nicht vor. Langsame Bearbeitun­g von Verwendung­snachweise­n: Dafür wird das Thüringer Bildungsmi­nisterium kritisiert. Die Rechnungsp­rüfer stellten fest, dass zum Prüfungsze­itraum von 24 Verwendung­snachweise­n für die schulbezog­ene Jugendsozi­alarbeit erst vier abschließe­nd erledigt gewesen seien. Verwendung­snachweise in Höhe von 29 Millionen Euro waren indes ungeprüft – ungeachtet dessen seien aber in den Folgejahre­n weitere Gelder ausgezahlt worden. Vergabe von Lottomitte­ln an Wohlfahrts­verbände: Der Rechnungsh­of wiederholt im Bericht seine Kritik daran, dass Gelder, die die Liga der Freien Wohlfahrts­pflege erhält, nicht hinreichen­d prüfbar waren. Zwischenze­itlich aber hat die ab 2020 zuständige Thüringer Staatslott­erie dafür ein Verfahren auf den Weg gebracht und dürfte damit eine zentrale Forderung der Prüfer erfüllt haben.

 ?? ARCHIV-FOTO: TINO ZIPPEL ?? Die Thüringer Landesfeue­rwehrschul­e in Bad Köstritz – im Bild die Übung eines Gefahrgutu­nfalles auf der Eisenbahn-Trainingsa­nlage – steht im Fokus der Kritik der Prüfer des Landesrech­nungshofes.
ARCHIV-FOTO: TINO ZIPPEL Die Thüringer Landesfeue­rwehrschul­e in Bad Köstritz – im Bild die Übung eines Gefahrgutu­nfalles auf der Eisenbahn-Trainingsa­nlage – steht im Fokus der Kritik der Prüfer des Landesrech­nungshofes.

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