Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Theater Erfurt: GMD-Streit geht weiter
Neuausschreibung der Stelle umstritten
Erfurt. Dem Theater Erfurt und seinem Intendanten Guy Montavon droht ein neuer Rechtsstreit in gleicher Angelegenheit, sollte man umsetzen, was man vergangene Woche ankündigte: „Die GMD-Stelle wird demnächst ausgeschrieben.“Umsetzen, so Dirigent Adrian Müller, würde man damit nicht das Urteil des Arbeitsgerichtes Erfurt, vor dem er erfolgreich klagte. Vielmehr bedeute eine Neuausschreibung „ein Unterlaufen von richterlichen Beschlüssen“, erklärt er.
Tatsächlich lautet das Urteil, über die Auswahl der Bewerber der am 27. Dezember 2017 ausgeschriebenen GMD-Stelle „unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden“. Das hieße, den Auswahlprozess mit insgesamt 121 Bewerbern zu wiederholen, diesmal unter Berücksichtigung geltender Rechtsvorschriften.
Müller zufolge wies sein Anwalt das Theater bereits darauf hin. Dessen Ansinnen, heißt es dort auf Nachfrage, ist aber „eine zeitnahe Neuausschreibung, so dass durch ein geordnetes Auswahlverfahren die bestmögliche Besetzung der Stelle gewährleistet werden kann.“
Zugleich räumt die Intendanz auf Nachfrage eine falsche Aussage ein: „Der Kläger Adrian Müller kam nur durch ein Nachrückverfahren zunächst auf Platz 10“, hatte Montavon in seiner Presseerklärung behauptet. Dabei war das vor Gericht und im Urteil anders festgehalten worden: Müller landete, bevor er unter die letzten vier Bewerber kam, auf Platz 9. Die zehnte Kandidatin zog zurück, „ein Nachfolgekandidat wurde nicht bestimmt“.
Inzwischen verbreitet die Stadt Erfurt eine „Richtigstellung“anderer Natur: Ihr ist plötzlich aufgefallen, dass sie im Prozess um die GMD-Stelle ja die Hauptbeklagte war, und nicht Montavon, wie es in Artikeln der Mediengruppe Thüringen immer wieder zum Ausdruck komme. Formal ist das nicht falsch. Das Theater ist ein Eigenbetrieb der Stadt, der Intendant formal deshalb ein Werkleiter. Dieser aber hatte durch seine einsame Personalentscheidung – gegen das Orchestervotum – die Klage verursacht. Vor dem Arbeitsgericht trat Montavon als Beklagter auf (oder vertrat die Beklagte). Ein Vertreter der Stadtverwaltung hingegen war nicht mal anwesend. Und deren Rechtsamt hatte sich längst zurückgezogen.