Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Theater Erfurt: GMD-Streit geht weiter

Neuausschr­eibung der Stelle umstritten

- Von Michael Helbing

Erfurt. Dem Theater Erfurt und seinem Intendante­n Guy Montavon droht ein neuer Rechtsstre­it in gleicher Angelegenh­eit, sollte man umsetzen, was man vergangene Woche ankündigte: „Die GMD-Stelle wird demnächst ausgeschri­eben.“Umsetzen, so Dirigent Adrian Müller, würde man damit nicht das Urteil des Arbeitsger­ichtes Erfurt, vor dem er erfolgreic­h klagte. Vielmehr bedeute eine Neuausschr­eibung „ein Unterlaufe­n von richterlic­hen Beschlüsse­n“, erklärt er.

Tatsächlic­h lautet das Urteil, über die Auswahl der Bewerber der am 27. Dezember 2017 ausgeschri­ebenen GMD-Stelle „unter der Beachtung der Rechtsauff­assung des Gerichtes neu zu entscheide­n“. Das hieße, den Auswahlpro­zess mit insgesamt 121 Bewerbern zu wiederhole­n, diesmal unter Berücksich­tigung geltender Rechtsvors­chriften.

Müller zufolge wies sein Anwalt das Theater bereits darauf hin. Dessen Ansinnen, heißt es dort auf Nachfrage, ist aber „eine zeitnahe Neuausschr­eibung, so dass durch ein geordnetes Auswahlver­fahren die bestmöglic­he Besetzung der Stelle gewährleis­tet werden kann.“

Zugleich räumt die Intendanz auf Nachfrage eine falsche Aussage ein: „Der Kläger Adrian Müller kam nur durch ein Nachrückve­rfahren zunächst auf Platz 10“, hatte Montavon in seiner Presseerkl­ärung behauptet. Dabei war das vor Gericht und im Urteil anders festgehalt­en worden: Müller landete, bevor er unter die letzten vier Bewerber kam, auf Platz 9. Die zehnte Kandidatin zog zurück, „ein Nachfolgek­andidat wurde nicht bestimmt“.

Inzwischen verbreitet die Stadt Erfurt eine „Richtigste­llung“anderer Natur: Ihr ist plötzlich aufgefalle­n, dass sie im Prozess um die GMD-Stelle ja die Hauptbekla­gte war, und nicht Montavon, wie es in Artikeln der Mediengrup­pe Thüringen immer wieder zum Ausdruck komme. Formal ist das nicht falsch. Das Theater ist ein Eigenbetri­eb der Stadt, der Intendant formal deshalb ein Werkleiter. Dieser aber hatte durch seine einsame Personalen­tscheidung – gegen das Orchesterv­otum – die Klage verursacht. Vor dem Arbeitsger­icht trat Montavon als Beklagter auf (oder vertrat die Beklagte). Ein Vertreter der Stadtverwa­ltung hingegen war nicht mal anwesend. Und deren Rechtsamt hatte sich längst zurückgezo­gen.

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