Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Reisegepäck nicht extra versichern
Wir fahren demnächst in den Urlaub. Wegen der Kinder nehmen wir viel Gepäck mit. Ist es sinnvoll, dafür eine Reisegepäckversicherung abzuschließen?
Es antwortet Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen: Unverzichtbar auch im Urlaub ist eine Haftpflichtversicherung und – bei einer Reise ins Ausland – eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wenn das Gepäck weg ist, ist der Ärger zwar groß. Eine Reisegepäckversicherung ist in aller Regel allerdings nicht sinnvoll. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen
Schutz.
Damit eine solche Versicherung greift, gelten strenge Bedingungen und Auflagen an das Verhalten der Kunden. Selbst wenn diese greift, ist meist nur eine geringe Entschädigung zu erwarten. Prüfen Sie, ob ein Versicherungsschutz über die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung besteht. Hausratsgegenstände sind weltweit versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Dies gilt für Zeiträume bis zu drei Monaten. Allerdings ist das Reisegepäck nur gegen die Gefahren der Hausratversicherung wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub geschützt. Die Entschädigungssummen sind auch hier begrenzt. Am häufigsten geht Gepäck wegen Diebstahl verloren – hier greift der Versicherungsschutz nicht. Beim Diebstahl aus dem Auto gilt bei den gängigen Versicherungsbedingungen: Befindet sich das Auto in einem Gebäude, etwa im Parkhaus, ist der EinbruchDiebstahl versichert. Steht das Auto außerhalb des Gebäudes, besteht Versicherungsschutz nur, wenn es in den Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.