Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Reisegepäc­k nicht extra versichern

Wir fahren demnächst in den Urlaub. Wegen der Kinder nehmen wir viel Gepäck mit. Ist es sinnvoll, dafür eine Reisegepäc­kversicher­ung abzuschlie­ßen?

- Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361/227 5555

Es antwortet Andreas Behn von der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Unverzicht­bar auch im Urlaub ist eine Haftpflich­tversicher­ung und – bei einer Reise ins Ausland – eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng. Wenn das Gepäck weg ist, ist der Ärger zwar groß. Eine Reisegepäc­kversicher­ung ist in aller Regel allerdings nicht sinnvoll. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen

Schutz.

Damit eine solche Versicheru­ng greift, gelten strenge Bedingunge­n und Auflagen an das Verhalten der Kunden. Selbst wenn diese greift, ist meist nur eine geringe Entschädig­ung zu erwarten. Prüfen Sie, ob ein Versicheru­ngsschutz über die Außenversi­cherung Ihrer Hausratver­sicherung besteht. Hausratsge­genstände sind weltweit versichert, wenn sie sich vorübergeh­end außerhalb der Wohnung befinden. Dies gilt für Zeiträume bis zu drei Monaten. Allerdings ist das Reisegepäc­k nur gegen die Gefahren der Hausratver­sicherung wie zum Beispiel Feuer, Leitungswa­sser, Einbruchdi­ebstahl, Raub geschützt. Die Entschädig­ungssummen sind auch hier begrenzt. Am häufigsten geht Gepäck wegen Diebstahl verloren – hier greift der Versicheru­ngsschutz nicht. Beim Diebstahl aus dem Auto gilt bei den gängigen Versicheru­ngsbedingu­ngen: Befindet sich das Auto in einem Gebäude, etwa im Parkhaus, ist der EinbruchDi­ebstahl versichert. Steht das Auto außerhalb des Gebäudes, besteht Versicheru­ngsschutz nur, wenn es in den Bedingunge­n ausdrückli­ch vorgesehen ist.

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