Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Bitte recht weiblich!
Sechs. Setzen! Gäbe es Schulnoten für Politiker, wären die Vertreter der rot-rot-grünen Minderheitsregierung gestern durchgefallen. Ihr Paritätsgesetz wurde vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt. Damit stärkte das Gericht die Rolle der Parteien und wies den Gesetzgeber in seine Schranken. Ihm steht es nicht zu, Parteien bei der Aufstellung von Kandidatenlisten Vorschriften zu machen. Mehr noch: Der Staat hat sich aus dem Prozess der politischen Willensbildung – auch und vor allem in der Vorbereitung von Wahlen – herauszuhalten.
So eindeutig das Urteil ist, so wenig sagt es über die notwendige Geschlechtergerechtigkeit aus. Denn darüber hatten die Richterinnen und Richter in Weimar nicht zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob das vorliegende Gesetz der Verfassung entspricht. Offensichtlich tut es das nicht.
Und dennoch bleibt es eine wichtige Aufgabe, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen und ihnen größeren Einfluss auf Politik zu ermöglichen. Das kann man als ideologisches Projekt von Linken, Sozialdemokraten und Grünen verunglimpfen – so wie es Vertreter von CDU, FDP und AfD mitunter formulierten. Aber dass die Schwarzen und Blauen im aktuellen Thüringer Landtag nur 5 von 44 Sitzen mit Frauen besetzen, spricht Bände. Es sagt viel über die Strukturen dieser Parteien und über deren Programme aus. Nicht ohne Grund hat die CDU gerade eine Debatte über eine parteiinterne Frauenquote am Hals. Und nicht ohne Grund wird die AfD nur von ganz wenigen Frauen gewählt.
Das Paritätsgesetz ist gescheitert. Das ist schlecht für die Landesregierung, aber auch nicht gut für die Opposition! Mindestens zwei der sechs im Landtag vertretenen Parteien müssen noch ihre Hausaufgaben machen: Die Hälfte der Gesellschaft ist weiblich, die Fraktionen von CDU und AfD sind es nicht.