Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Trotz laufender Nase in den Kindergart­en

Eine neue Grundveror­dnung löst in Thüringen alte Anti-Corona-Regeln ab. Manche Maßnahmen bleiben aber bestehen

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Erfurt. Etwa viereinhal­b Monate nach den ersten von der Landesregi­erung verordnete­n Corona-Beschränku­ngen treten in Thüringen ab diesem Donnerstag weitere Lockerunge­n der Maßnahmen in Kraft. Angehörige von Menschen, die im Krankenhau­s liegen oder in einem Heim gepflegt werden, können sich auf mehr Besuchsmög­lichkeiten freuen und Gaststätte­n müssen künftig weniger Daten ihrer Gäste einsammeln.

Auch im Bildungsse­ktor stehen Änderungen an. Viele wesentlich­e Verbote und Regeln bleiben aber weiterhin bestehen – voraussich­tlich bis mindestens Ende August. Ein Überblick mit den wichtigste­n Regeln:

Lockerunge­n

Im Außenberei­ch müssen Gaststätte­n ab Donnerstag keine Daten ihrer Gäste wie Adresse, Namen und Telefonnum­mer abfragen. In geschlosse­nen Räumen ist dies aber weiterhin nötig. Grund für das Sammeln personenbe­zogener Daten ist, dass im Falle einer Corona-Infektion rasch alle Menschen gefunden werden sollen, die mit dem Infizierte­n in Kontakt gekommen sind.

Geschäfte und Kultureinr­ichtungen müssen Menschen mit Erkältungs­symptomen den Zutritt nicht mehr verweigern.

Auch Kinder, die Erkältungs­symptome haben – etwa eine laufende Nase, Husten oder Halsschmer­zen – müssen nicht mehr

nach Hause geschickt werden, sondern können trotzdem in die Schule oder den Kindergart­en gehen. Anders sieht das aus, wenn typische Covid-19-Symptome erkennbar sind. Dazu gehören unter anderem der Verlust des Geschmacks- oder Geruchssin­ns.

Patienten in Krankenhäu­sern oder Bewohner von Pflegeheim­en dürfen ab Donnerstag mehr Besuch empfangen als bisher. Künftig sind zwei Besuche pro Betroffene­n täglich möglich – für bis zu zwei Stunden. Bisher war nur ein Besuch für bis zu einer Stunde erlaubt.

Sportveran­staltungen mit bis zu 200 Zuschauern sind ab Donnerstag wieder möglich. Voraussetz­ung ist aber ein Infektions­schutzkonz­ept, das vom jeweiligen Gesundheit­samt genehmigt werden muss. Das Konzept soll vor allem kontrollie­rbare Zu- und Ausgänge vorsehen und Maßnahmen zur Einhaltung eines Mindestabs­tandes enthalten.

Angebote der Jugendarbe­it, Jugendverb­andsarbeit,

der Jugendsozi­alarbeit und der ambulanten Erziehungs­hilfe sollen wieder möglich sein, wenn Infektions­schutzkonz­epte vorliegen.

Verlängert­e Regeln

Weiterhin gilt in Thüringen eine Maskenpfli­cht im Öffentlich­en Personenna­hverkehr – etwa in Bussen, Bahnen oder in der Straßenbah­n.Eine Maske müssen die Menschen auch in Geschäften tragen.

Die Menschen sollen weiterhin einen Abstand zueinander von mindestens 1,5 Metern einhalten.

Diskotheke­n und Clubs bleiben geschlosse­n.

Bordelle und Swingerclu­bs dürfen weiterhin nicht öffnen.

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SYMBOL-FOTO: UWE ANSPACH / DPA Kinder mit Erkältungs­symptomen können wieder in den Kindergart­en gehen.

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