Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
AV Vippachtal wird Nichterfüllung der Aufgaben vorgeworfen
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Von Michael Grübner
Krautheim.
Es knirscht im Organisations-Geflecht der Angler im Nordkreis: Die Interessengemeinschaft (IG) Großbrembach will einen ihrer vier Mitgliedsvereine, den AV Vippachtal, per Kündigung loswerden. Der Vippachtal-Vorstand bestätigte den Eingang des Kündigungsschreibens im Dezember, legte aber umgehend Widerspruch ein. Beide Seiten lassen nunmehr Anwälte die Sachlage erkunden und weitere Schritte prüfen.
Verlierer könnten am Ende die rund 180 Mitglieder des SV Vippachtal sein: Für sie geht es um die Erlaubnisscheine, die zum Angeln an den von der IG bewirtschafteten Gewässern notwendig sind.
Wechselmöglichkeit in anderen Verein
Die IG bietet ihnen an, ohne zusätzliche Aufnahmegebühren und zu den gleichen Jahresbeiträgen wie bisher zu einem der drei verbleibenden Vereine (AV Nördlicher Ettersberg, Weimarer Angelfreunde und AV Unstrut in Sömmerda) zu wechseln. „Wer den Antrag ausfüllt und den Jahresbeitrag einzahlt, bekommt sofort den Schein ausgestellt“, sagt IG-Sprecher Heinz Klapperstück aus Berlstedt.
Der AV Vippachtal verweist allerdings auf seiner Internetseite auf die Tatsache, dass ein Vereinswechsel nur zum Jahreswechsel erfolgen könne, nachdem das entsprechende Schreiben bis zum 31. Oktober beim Verein eingegangen sei. Ansonsten stehe „dem Verein der Mitgliedsbeitrag und weitere Leistungen noch zu.“Das heißt: Schlimmstenfalls müssen
Vorwurf der GbR: Der Verein soll 2017 bis 2019 die Fischereikontrolle am Stausee Großbrembach nicht abgesichert haben sowie mit Technik der IG nicht sorgsam umgegangen sein.
alle, die jetzt zu einem anderen Verein wechseln, um an ihre Erlaubnisscheine zu kommen, im Nachgang doppelt zahlen.
Die 1992 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründete IG bewirtschaftet rund 20 Gewässer im Weimarer Land. In den vier Vereinen inklusive Vippachtal sind rund 1500 Angelfreunde organisiert. Grund für die Vippachtal-Kündigung sei „Nichterfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben“, heißt es im Schreiben. Einige Beispiele führt die IG an: Der Verein soll demnach unter anderem 2017 bis 2019 die Fischereikontrolle am Stausee Großbrembach nicht abgesichert haben sowie mit Technik
der IG (einem Rasenschläger und einem Kontrollboot) nicht sorgsam umgegangen sein – beide sind nunmehr unbenutzbar.
Seinen Widerspruch begründet der Vorstand des AV Vippachtal damit, dass „Form, Frist und Inhalt der Einberufung“der entsprechenden Gesellschafterversammlung nicht korrekt gewesen seien. Tatsächlich gibt es im GbR-Vertrag die Regelung, dass Entscheidungen nicht per Mehrheit getroffen werden, sondern immer alle vier Vereine, vertreten durch ihre Vorsitzenden, zustimmen müssen. „Aber das heißt auch, wenn ein Verein sich querstellt, bewegt sich gar nichts mehr“, so Klapperstück. „Wir
ARCHIV-FOTO: ANNETT KLETZKE haben seit zwei Jahren gemahnt und geredet und gewarnt. Jetzt sehen wir keine andere Möglichkeit mehr.“
Erschwerend, so der Berlstedter, komme hinzu, dass der Vorstand des AV Vippachtal zurzeit nach außen nicht einheitlich auftrete. Die in einer Vorstands-Mittelung auf der Vippachtal-Internetseite geäußerte Spekulation, die IG wolle sich von der GbR in eine GmbH umwandeln, wies Klapperstück zurück: „Wir haben über diese Möglichkeit geredet, unter anderem, weil in einer GbR die Vereinsvorsitzenden im Zweifelsfall in der persönlichen Haftung stehen. Aber aktuell ist da nichts geplant.“
Landkreis. Der Landkreis Sömmerda hat in Sachen Breitbandausbau beantragt, dass der eigentlich von den Kommunen zu tragende zehnprozentige Anteil für den Ausbau vom Freistaat übernommen wird und die Kommunen selbst nichts zahlen müssen. Wie Landrat Harald Henning (CDU) im Gespräch mit der Thüringer Allgemeine sagte, liege der Antrag dafür im Ministerium.
Ziel sei es, die Haushalte der Kommunen zu entlasten. Seit dem Start der Breitband-Initiative hätten einige Gemeinden große finanzielle Probleme.
Die Unternehmen stünden schon in der Vorbereitung, um mit dem Ausbau beginnen zu können, so Henning. Avisiert sei das Frühjahr, möglicherweise müsse im Mai/Juni allerdings noch eine Feinplanung erfolgen. Er rechne daher eher mit einem Baubeginn im Frühsommer. Als erstes seien die Gewerbegebiete dran, dann alle anderen. „Ich hoffe, dass alles bis zum Ende meiner Amtszeit realisiert ist“, sagte Henning. Die nächste Wahl steht 2024 an. st
Weimar.
Interessierte können sich jetzt in leichter Sprache über die neue Weimarer Corona--Allgemeinverfügung informieren. Darin geregelt sind die Bestimmungen für Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Senioren. Verpflichtend ist dort seit dem 5. Januar beispielsweise für Gäste vor dem Betreten ein Corona-Schnelltest sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Diese Allgemeinverfügung wurde vom Büro für Leichte Sprache im Lebenshilfe-Werk-Weimar/Apolda erstellt und steht im Corona-Portal unter www.weimar.de.