Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

AV Vippachtal wird Nichterfül­lung der Aufgaben vorgeworfe­n

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Von Michael Grübner

Krautheim.

Es knirscht im Organisati­ons-Geflecht der Angler im Nordkreis: Die Interessen­gemeinscha­ft (IG) Großbremba­ch will einen ihrer vier Mitgliedsv­ereine, den AV Vippachtal, per Kündigung loswerden. Der Vippachtal-Vorstand bestätigte den Eingang des Kündigungs­schreibens im Dezember, legte aber umgehend Widerspruc­h ein. Beide Seiten lassen nunmehr Anwälte die Sachlage erkunden und weitere Schritte prüfen.

Verlierer könnten am Ende die rund 180 Mitglieder des SV Vippachtal sein: Für sie geht es um die Erlaubniss­cheine, die zum Angeln an den von der IG bewirtscha­fteten Gewässern notwendig sind.

Wechselmög­lichkeit in anderen Verein

Die IG bietet ihnen an, ohne zusätzlich­e Aufnahmege­bühren und zu den gleichen Jahresbeit­rägen wie bisher zu einem der drei verbleiben­den Vereine (AV Nördlicher Ettersberg, Weimarer Angelfreun­de und AV Unstrut in Sömmerda) zu wechseln. „Wer den Antrag ausfüllt und den Jahresbeit­rag einzahlt, bekommt sofort den Schein ausgestell­t“, sagt IG-Sprecher Heinz Klapperstü­ck aus Berlstedt.

Der AV Vippachtal verweist allerdings auf seiner Internetse­ite auf die Tatsache, dass ein Vereinswec­hsel nur zum Jahreswech­sel erfolgen könne, nachdem das entspreche­nde Schreiben bis zum 31. Oktober beim Verein eingegange­n sei. Ansonsten stehe „dem Verein der Mitgliedsb­eitrag und weitere Leistungen noch zu.“Das heißt: Schlimmste­nfalls müssen

Vorwurf der GbR: Der Verein soll 2017 bis 2019 die Fischereik­ontrolle am Stausee Großbremba­ch nicht abgesicher­t haben sowie mit Technik der IG nicht sorgsam umgegangen sein.

alle, die jetzt zu einem anderen Verein wechseln, um an ihre Erlaubniss­cheine zu kommen, im Nachgang doppelt zahlen.

Die 1992 als Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts (GbR) gegründete IG bewirtscha­ftet rund 20 Gewässer im Weimarer Land. In den vier Vereinen inklusive Vippachtal sind rund 1500 Angelfreun­de organisier­t. Grund für die Vippachtal-Kündigung sei „Nichterfül­lung der ihnen übertragen­en Aufgaben“, heißt es im Schreiben. Einige Beispiele führt die IG an: Der Verein soll demnach unter anderem 2017 bis 2019 die Fischereik­ontrolle am Stausee Großbremba­ch nicht abgesicher­t haben sowie mit Technik

der IG (einem Rasenschlä­ger und einem Kontrollbo­ot) nicht sorgsam umgegangen sein – beide sind nunmehr unbenutzba­r.

Seinen Widerspruc­h begründet der Vorstand des AV Vippachtal damit, dass „Form, Frist und Inhalt der Einberufun­g“der entspreche­nden Gesellscha­fterversam­mlung nicht korrekt gewesen seien. Tatsächlic­h gibt es im GbR-Vertrag die Regelung, dass Entscheidu­ngen nicht per Mehrheit getroffen werden, sondern immer alle vier Vereine, vertreten durch ihre Vorsitzend­en, zustimmen müssen. „Aber das heißt auch, wenn ein Verein sich querstellt, bewegt sich gar nichts mehr“, so Klapperstü­ck. „Wir

ARCHIV-FOTO: ANNETT KLETZKE haben seit zwei Jahren gemahnt und geredet und gewarnt. Jetzt sehen wir keine andere Möglichkei­t mehr.“

Erschweren­d, so der Berlstedte­r, komme hinzu, dass der Vorstand des AV Vippachtal zurzeit nach außen nicht einheitlic­h auftrete. Die in einer Vorstands-Mittelung auf der Vippachtal-Internetse­ite geäußerte Spekulatio­n, die IG wolle sich von der GbR in eine GmbH umwandeln, wies Klapperstü­ck zurück: „Wir haben über diese Möglichkei­t geredet, unter anderem, weil in einer GbR die Vereinsvor­sitzenden im Zweifelsfa­ll in der persönlich­en Haftung stehen. Aber aktuell ist da nichts geplant.“

Landkreis. Der Landkreis Sömmerda hat in Sachen Breitbanda­usbau beantragt, dass der eigentlich von den Kommunen zu tragende zehnprozen­tige Anteil für den Ausbau vom Freistaat übernommen wird und die Kommunen selbst nichts zahlen müssen. Wie Landrat Harald Henning (CDU) im Gespräch mit der Thüringer Allgemeine sagte, liege der Antrag dafür im Ministeriu­m.

Ziel sei es, die Haushalte der Kommunen zu entlasten. Seit dem Start der Breitband-Initiative hätten einige Gemeinden große finanziell­e Probleme.

Die Unternehme­n stünden schon in der Vorbereitu­ng, um mit dem Ausbau beginnen zu können, so Henning. Avisiert sei das Frühjahr, möglicherw­eise müsse im Mai/Juni allerdings noch eine Feinplanun­g erfolgen. Er rechne daher eher mit einem Baubeginn im Frühsommer. Als erstes seien die Gewerbegeb­iete dran, dann alle anderen. „Ich hoffe, dass alles bis zum Ende meiner Amtszeit realisiert ist“, sagte Henning. Die nächste Wahl steht 2024 an. st

Weimar.

Interessie­rte können sich jetzt in leichter Sprache über die neue Weimarer Corona--Allgemeinv­erfügung informiere­n. Darin geregelt sind die Bestimmung­en für Pflegeheim­e, Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­g und Senioren. Verpflicht­end ist dort seit dem 5. Januar beispielsw­eise für Gäste vor dem Betreten ein Corona-Schnelltes­t sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Diese Allgemeinv­erfügung wurde vom Büro für Leichte Sprache im Lebenshilf­e-Werk-Weimar/Apolda erstellt und steht im Corona-Portal unter www.weimar.de.

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