Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Coronastreife in Erfurt wird von Polizei unterstützt. Neue Allgemeinverfügung mit geänderten Regeln gilt ab Mittwoch
Von Anja Derowski
Erfurt.
Der Stadtordnungsdienst wird für seine Coronastreife auch weiterhin von Mitarbeitern anderer kommunaler Ämter unterstützt. „Wir sind bis in die späten Abendstunden unterwegs“, sagt Axel Apel-Geßner, der Leiter des Ordnungsdienstes. Bei nächtlichen Streifen unterstützt die Polizei. Denn nicht immer seien die Bürger einsichtig. „Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist für uns ein großer Zugewinn.“
Ein Schwerpunkt der nächtlichen Feststellungen: Es wird sich nicht an die Ausgangssperre gehalten. Zigaretten holen sei nun mal kein triftiger Grund – werde aber gern als Ausrede genutzt. Auch eine fehlende Mund-NaseBedeckung oder das Nichteinhalten der Kontaktbeschränkung gehören zu den Vergehen. „Wir haben Glück mit dem Wetter, viele Grüppchen, wie beispielsweise auf dem Petersberg, treffen sich aufgrund der Kälte derzeit nicht.“
Insgesamt wurden seit Beginn der Coronastreife im vorigen März 1437 Verfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt. Bisher konnten 554 abgeschlossen werden. Eingenommen hat die Stadt dadurch 61.000 Euro. „Es geht nicht darum abzustrafen, sondern die Leute zu informieren. Wir sind so ein bisschen das Sprachorgan der Behörde“, sagt Axel
Apel-Geßner. Seine Mitarbeiter würden während der Streifen oft gefragt, welche Regelungen nun eigentlich gelten. „Der Beratungsumfang ist immens.“
Während der Streife werden auch Geschäfte kontrolliert, beispielsweise die Einhaltung des Hygienekonzeptes während der Ausgabe von online bestellter Ware. Nach wie vor stellen die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes Kunden fest, die keine korrekte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ab Mittwoch, 13. Januar, gilt in Erfurt eine neue Allgemeinverfügung. Zwei wesentliche Änderungen: eine bezüglich der Maskenbefreiung und eine zur
Versammlungsfreiheit. „Wir verschärfen die Regelungen zur Versammlungsfreiheit“, sagt Rathaussprecher Daniel Baumbach. „Wenn die Inzidenz fünf Tage über 200 liegt, werden bei Versammlungen im Freien nur noch 200 statt bisher 1000 Personen zugelassen. Steigt sie auf über 300, sind es nur noch 25 Personen.“Die andere Änderung bezieht sich auf Atteste und Maskenbefreiungen. Hier wird sich an die Rechtsprechung zum Datenschutz angepasst. Der Arzt meldet das Attest an das Gesundheitsamt. Dieses stellt die Befreiung aus. Neu ist: Das Amt speichert nicht wie bisher die ärztliche Diagnose.
ARCHIV-FOTO: MARCO SCHMIDT