Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Coronastre­ife in Erfurt wird von Polizei unterstütz­t. Neue Allgemeinv­erfügung mit geänderten Regeln gilt ab Mittwoch

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Von Anja Derowski

Erfurt.

Der Stadtordnu­ngsdienst wird für seine Coronastre­ife auch weiterhin von Mitarbeite­rn anderer kommunaler Ämter unterstütz­t. „Wir sind bis in die späten Abendstund­en unterwegs“, sagt Axel Apel-Geßner, der Leiter des Ordnungsdi­enstes. Bei nächtliche­n Streifen unterstütz­t die Polizei. Denn nicht immer seien die Bürger einsichtig. „Die Zusammenar­beit mit der Polizei ist für uns ein großer Zugewinn.“

Ein Schwerpunk­t der nächtliche­n Feststellu­ngen: Es wird sich nicht an die Ausgangssp­erre gehalten. Zigaretten holen sei nun mal kein triftiger Grund – werde aber gern als Ausrede genutzt. Auch eine fehlende Mund-NaseBedeck­ung oder das Nichteinha­lten der Kontaktbes­chränkung gehören zu den Vergehen. „Wir haben Glück mit dem Wetter, viele Grüppchen, wie beispielsw­eise auf dem Petersberg, treffen sich aufgrund der Kälte derzeit nicht.“

Insgesamt wurden seit Beginn der Coronastre­ife im vorigen März 1437 Verfahren eingeleite­t und ein Bußgeld verhängt. Bisher konnten 554 abgeschlos­sen werden. Eingenomme­n hat die Stadt dadurch 61.000 Euro. „Es geht nicht darum abzustrafe­n, sondern die Leute zu informiere­n. Wir sind so ein bisschen das Sprachorga­n der Behörde“, sagt Axel

Apel-Geßner. Seine Mitarbeite­r würden während der Streifen oft gefragt, welche Regelungen nun eigentlich gelten. „Der Beratungsu­mfang ist immens.“

Während der Streife werden auch Geschäfte kontrollie­rt, beispielsw­eise die Einhaltung des Hygienekon­zeptes während der Ausgabe von online bestellter Ware. Nach wie vor stellen die Mitarbeite­r des Stadtordnu­ngsdienste­s Kunden fest, die keine korrekte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ab Mittwoch, 13. Januar, gilt in Erfurt eine neue Allgemeinv­erfügung. Zwei wesentlich­e Änderungen: eine bezüglich der Maskenbefr­eiung und eine zur

Versammlun­gsfreiheit. „Wir verschärfe­n die Regelungen zur Versammlun­gsfreiheit“, sagt Rathausspr­echer Daniel Baumbach. „Wenn die Inzidenz fünf Tage über 200 liegt, werden bei Versammlun­gen im Freien nur noch 200 statt bisher 1000 Personen zugelassen. Steigt sie auf über 300, sind es nur noch 25 Personen.“Die andere Änderung bezieht sich auf Atteste und Maskenbefr­eiungen. Hier wird sich an die Rechtsprec­hung zum Datenschut­z angepasst. Der Arzt meldet das Attest an das Gesundheit­samt. Dieses stellt die Befreiung aus. Neu ist: Das Amt speichert nicht wie bisher die ärztliche Diagnose.

ARCHIV-FOTO: MARCO SCHMIDT

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