Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Lübcke-Prozess: Nebenklage sieht „Mittäter“

Markus H. soll an Mord beteiligt gewesen sein

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Frankfurt/Main. Die Nebenklage im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke geht von einer direkten Tatbeteili­gung des Mitangekla­gten Markus H. aus. „Ohne H. hätte es den Mord an Lübcke nicht gegeben“, sagte der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt am Main. Seine psychische Unterstütz­ung des Hauptangek­lagten Stephan E. sei bewiesen.

Die Familie Lübcke stütze sich in ihrer Überzeugun­g für H.s Mittätersc­haft auf E.s drittes Geständnis sowie seine Angaben aus dem November und Dezember. Darin hatte E. ausgesagt, dass er geschossen habe, H. aber zum Tatzeitpun­kt auch am Tatort gewesen sei.

Anwalt wirft Verfassung­sschutz „Komplettve­rsagen“vor

Am Anfang des Verfahrens sei die Alleintäte­rschaft verfolgt worden, weil es keine anderen Tatortspur­en gegeben habe, sagte Matt. „Heute glauben wir indes, dass das nicht richtig ist.“Matt kritisiert­e, dass die Gartenmöbe­l Lübckes nicht auf Schmauchsp­uren untersucht worden seien. „Dadurch hätten die Angaben von E. zusätzlich verifizier­t oder falsifizie­rt werden können.“Matt warf den Verfassung­sschutzbeh­örden mit Blick auf die als Rechtsextr­emisten bekannten Angeklagte­n ein „Komplettve­rsagen“vor. Der Staat dürfe nie wieder „auf dem rechten Auge blind“agieren.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessis­chen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextr­emen Motiven getötet haben.

E. ist neben dem Mord an Lübcke wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Dieser tritt im Prozess ebenfalls als Nebenkläge­r auf.

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FOTO: GETTY IMAGES Der Mitangekla­gte Markus H. (l.) mit seinem Anwalt.

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