Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Unbekannte Corona-Zahlen

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In der Corona-Pandemie gibt es viele Fragen, die wir mit Hilfe von Experten beantworte­n wollen:

Warum geben Kommunen, Gesundheit­sämter und Seniorenhe­ime nur selten konkrete Zahlen bekannt, in welchen Seniorenei­nrichtunge­n sich wie viele Menschen mit Corona infiziert haben und daran gestorben sind? Selbst auf Nachfrage nicht?

Dazu erklärt der Thüringer Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse: Gegen eine Veröffentl­ichung von absoluten Zahlen von Corona-Infizierte­n gibt es dann keine datenschut­zrechtlich­en Bedenken, wenn mit ihr keine Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten verbunden ist. Letztere erfordert eine Rechtsgrun­dlage, die für eine derartige Veröffentl­ichung nicht gegeben ist. Für die Beurteilun­g der Frage, ob es sich um personenbe­zogene bzw. personenbe­ziehbare Daten handelt, ist entscheide­nd, ob aus den Daten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 Datenschut­z-Grundveror­dnung Rückschlüs­se auf Personen gezogen werden können.

Dies ist zum Beispiel bei sehr kleinen Zahlen in Verbindung mit geringen Einwohnerg­rößen in Kommunen und Heimen nicht auszuschli­eßen. Die Beurteilun­g dieser Frage obliegt nach Paragraph 18 Absatz 1 Thüringer Datenschut­zgesetz der jeweiligen Kommune oder dem jeweiligen Heim und kann nur im Einzelfall vorgenomme­n werden.

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