Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Selbsttest am Eingang zum Restaurant möglich
Bei steigenden Inzidenzen soll Ungeimpften in Thüringen auf einfache Weise der Zutritt ermöglicht werden
Die seit Dienstag geltende Thüringer Corona-Verordnung macht es Ungeimpften relativ leicht, sich auch bei steigenden Corona-Inzidenzen weiterhin Zugang zu Innenräumen etwa von Restaurants und Cafés oder Sportanlagen zu verschaffen – jedenfalls dann, wenn die Betreiber Corona-Selbsttests akzeptieren.
Nach den am Montag veröffentlichten Thüringer Regularien können Ungeimpfte auch durch Vorlage eines Selbsttests in solche und andere Innenräume gelangen, falls das Ergebnis des Selbsttests negativ ausfällt und der Test vor Ort – also etwa am Eingang eines Restaurants oder Fitnessstudios – durchgeführt wird, unter Aufsicht des Personals.
Ob Betreiber von Einrichtungen solche Selbsttests akzeptieren oder auf die Vorlage eines von medizinischem Personal durchgeführten Testergebnisses bestehen beziehungsweise ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen, entscheiden sie selbst.
Das von der Linken Heike Werner geführte Gesundheitsministerium setzt sich damit über Einwände der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen hinweg. „Selbsttests sind aus unserer Sicht kein adäquater Ersatz für durch geschultes Personal durchgeführte Testungen und können nicht als Zugangsvoraussetzung im Sinne der 3G-Regelung hieß es in der Stellungnahme der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen zum Entwurf der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung. „Ich halte das nach wie vor für falsch“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grüne-Landtagsfraktion, Madeleine Henfling. Sie wünsche sich, dass die Landesregierung Anregungen aus dem Parlament in Zukunft ernster nehme. Das Ministerium begründe regelmäßig nicht, warum es Vorschläge des Landtages übergehe. Das müsse sich ändern.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Landtag, Diana Lehmann, sagte, angesichts der Selbsttest-Option: „Ich fühle mich als Parlamentarierin nicht besonders ernst genommen in diesem Prozess.“
Nach den seit Dienstag geltenden Regeln erhalten Ungeimpfte in Thüringen ab der Warnstufe 1 nur noch dann Zutritt zu bestimmten Innenräumen, wenn sie einen tagesaktugelten“, ellen Schnelltest vorlegen – oder einen PCR-Test, der nicht älter als
48 Stunden ist. Wer gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen ist, braucht kein solches Testergebnis vorzulegen.
Die Warnstufe 1 wird ausgerufen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, die Corona-Inzidenz oberhalb von 35 bis 99 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt und gleichzeitig ein bestimmter Schwellenwert bei der Krankenhauseinweisung von Covid-19-Patienten oder der Belegung der Intensivstationen überschritten wird.
„Ich halte das nach wie vor für falsch, wie hier verfahren wird.“
Madeleine Henfling, Grüne-Landtagsfraktion. Sie spricht sich gegen Selbsttests bei Warnstufe 1 aus.