Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
FDP bangt weiter um Status im Landtag
Vorschlag der Landtagsverwaltung im Ältestenrat mehrheitlich abgelehnt
Erfurt.
Die Rechte der FDP als parlamentarische Gruppe im Thüringer Landtag sind weiterhin unklar. Der Ältestenrat, in dem alle zurzeit noch sechs Fraktionen vertreten sind, lehnte einen Vorschlag des juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung mehrheitlich ab.
Darin heißt es: Der Ältestenrat solle sich dafür aussprechen, den Zusammenschluss der Abgeordneten Franziska Baum, Dirk Bergner, Thomas Kemmerich und RobertMartin Montag zur Parlamentarischen
Gruppe „vorläufig als parlamentarische Rechtsnachfolgerin der Fraktion der FDP anzuerkennen, bis der Landtag einen förmlichen Beschluss über deren Anerkennung sowie deren Rechtsstellung und Finanzierung gefasst hat“. Der Beschluss sei für spätere Landtagsentscheidungen
nicht bindend. Weil die mittlerweile parteilose Abgeordnete Ute Bergner Anfang September in die Kleinstpartei „Bürger für Thüringen“eintreten will, schrumpfen die Liberalen zur Gruppe und haben weniger Rechte.
Erfurt.
Als sich der Ältestenrat des Landtags vergangene Woche zweimal traf, um über die Zukunft der bald nicht mehr existierenden FDPFraktion zu beraten, hatte die Parlamentsverwaltung etwas vorbereitet. Es ging um „übergangsweise Regelungen“bis der Landtag in Gänze über die Anerkennung der Liberalen als parlamentarische Gruppe entscheiden würde. Es stand die Frage im Raum, welche Rechte den vier verbliebenen Freidemokraten zustehen. Die Experten der Abteilung A plädierten dafür, der Gruppe vorübergehend Fraktionsrechte weiter zuzuerkennen, damit die parlamentarische Arbeit störungsfrei fortgesetzt werden kann.
Es geht dabei um Ausschusssitze für die FDP, möglicherweise wegfallende Anträge und Beschlussvorlagen, eine verringerte Redezeit und eine geringere finanzielle sowie personelle Ausstattung.
Kompliziert wird es auch deshalb, weil in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse gemäß dem Landtagswahlergebnis von 2019 abgebildet werden. Sollte die FDP aufgrund des Gruppenstatus in einem Ausschuss keinen Sitz mehr haben, müssten sich die Zuschnitte ändern, damit die Opposition noch die Mehrheit bildet. Schließlich handelt es sich zurzeit um eine Minderheitsregierung.
Eine Entscheidung aber fiel nicht. Während sich die CDU, eine einstweilige Lösung bis Ende September hätte vorstellen können, wollten Linke, SPD und Grüne vorher lieber ihre Fraktionen fragen. Die kommen jedoch erst wieder am 6. September zusammen. Bei der AfD indes, die bis heute bei der Geheimdienstkontrolle außen vor bleibt, geht das Interesse gegen Null, eine kleine Gruppe mit mehr Rechten auszustatten, als ihr selber zugestanden werden.
Warum die Lage so unübersichtlich ist? Mit dem Ausscheiden der Abgeordneten Ute Bergner aus der FDP-Fraktion betritt das Parlament juristisches Neuland. Die FDP verliert ihren Fraktionsstatus. Denn dafür wären mindestens fünf Abgeordnete nötig. Fraktionschef Thomas Kemmerich, Dirk Bergner, Robert-Martin Montag sowie Franziska Baum wollen nun eine Gruppe bilden. Damit stünde Kemmerich nicht mehr die doppelte Abgeordnetenvergütung und auch kein
Dienstwagen mit Fahrer zu. Es gebe weniger Zuschüsse und weniger Mitarbeiter. Für die soll es jedoch eine Übergangszeit geben. Wie das alles aber genau aussehen soll, ist rechtlich eben nicht geklärt.
Am 8. September wird der Ältestenrat erneut zusammenkommen. Weil allerdings Ute Bergner am 6. September die Fraktion verlässt und diese zur Gruppe schrumpfen lässt, gibt es erneut Stress: Ohne Fraktionsstatus verlöre Dirk Bergner sein Amt als Landtagsvizepräsident und damit seinen Sitz im Ältestenrat. Das ist die eine rechtliche Bewertung. Die andere lautet, eine Abwahl aus dem Ältestenrat sei eigens mit der hohen Hürde der Zweidrittelmehr versehen. Dirk Bergner dürfe bleiben, aber nichts mehr mit beschließen.
Weil es mit einer Übergangslösung nicht geklappt hat, soll es nun am 9. September eine Landtagssondersitzung geben, um den Gruppenstatus endgültig in der Geschäftsordnung zu regeln. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, mindestens aber die Mehrheit der Landtagsmitglieder nötig. In einem weiteren Schritt ist die Änderung des Abgeordnetengesetzes geplant, um auch dort Gruppenrechte zu verankern.