Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Bei Datendiebstahl schnell handeln
In der Pandemie steigt die Zahl der Internetbetrügereien sprunghaft. Die Polizei rät Betroffenen zu zügigen Reaktionen
Erfurt.
Plötzlich und unerwartet findet sich eine Email im Postfach. Das Internetportal eines Zigarettenherstellers bedankt sich für die Anmeldung und bittet um Bestätigung. Wie sich herausstellt, gab es auch eine Nachfrage bei der Schufa. Alles deutet darauf hin, dass ein Fremder im Internet Namen und Email eines anderen missbraucht.
Bei der Landespolizeidirektion in Erfurt rät Michael Appel Betroffenen in Fällen von Identitätsmissbrauch, zügig zu reagieren, Beweise etwa in Form von Bildschirmfotos zu sichern und Dienste, Firmen oder Internetseiten zu informieren. „Name, Anschrift und das Geburtsdatum, dazu idealerweise eine gültige Mailadresse sind schnell beschafft. Damit haben Datendiebe alles, was sie benötigen, um eine falsche Identität vorzutäuschen“, sagt der Referent, der sich beim Sachgebiet Kriminalitätsbegründung & Prävention unter anderem mit Cyberkriminalität beschäftigt. Lockdown und Homeoffice führten zu deutlich mehr Onlineaktivitäten.
Laut Bundeskriminalamt stiegen damit auch die Übergriffe durch digitale Wegelagerer und Kriminelle massiv an. Allein in Wirtschaftskreisen registrierte eine Studie deutschlandweit 15 Millionen Fälle, darunter Pishing, Schad- und Blockadesoftware, Identitätsmissbrauch, falsche Verdächtigungen, Stalking und Warenkreditbetrug. Mindestens jeder vierte Deutsche soll Opfer von Cyberattacken geworden sein. Pro Kopf entstand dabei ein Schaden von circa 1500 Euro – bei hoher Dunkelziffer.
Die Falsch-Anmeldung ist häufig ein Mittel zum kriminellen Zweck
Um Unternehmen und Behörden kümmert sich in Thüringen die Zentrale Anlaufstelle Cyberkriminalität beim Landeskriminalamt, kurz ZAC. Privat- und Einzelpersonen fallen in die Zuständigkeit der Landespolizeiinspektionen. Anzeigen nehmen die Online-Wache und jede Dienststelle entgegen.
An der Meininger Polizeischule würden Beamte dafür neuerdings als „Ersteinschreiter“geschult und sensibilisiert. Allerdings: Identitätsdiebstahl ist bis dato kein Straftatbestand. Geprüft werden müsse immer, ob sich einem Fall konkrete Straftatbeständen wie Computerbetrug, Warenkreditbetrug, Nachstellung oder Urkundenfälschung zuordnen lasse. Die bloße Falsch-Anmeldung allein hätte grundsätzlich keine juristischen Folgen.
Betroffene sollten aber unbedingt Kontobewegungen beobachten und wenn nötig Kreditsperren einrichten, rät Appel. Kostenpflichtige Dienstleister wie die Schufa informieren über sich häufende Nachfragen. „Werden Sie selbst aktiv. MailAdressen und -Passwörter kann man regelmäßig vom kostenlosen
Dienst Identity Leak des HassoPlattner-Institutes überprüfen lassen. Sichern Sie nicht nur ihren PC mit Antivirensoftware, sondern auch Handy und Tablet“, sagt der Polizeiberater.
Im eingangs geschilderten Fall entstand bislang kein wirklicher Schaden. Möglicherweise ist das aber nur eine Frage der Zeit und der Gelegenheit. „Das ändert nichts daran, dass Kriminelle unter falschem Namen Nachrichten versenden, Unwahrheiten verbreiten, FakeShops gründen, Bestellungen oder zahlreiche andere Straftaten begehen können“, sagt Michael Appel. Präventiv rät er zum bewussten und sparsamen Umgang mit Daten sowie zu Wachsamkeit.