Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Bei Datendiebs­tahl schnell handeln

In der Pandemie steigt die Zahl der Internetbe­trügereien sprunghaft. Die Polizei rät Betroffene­n zu zügigen Reaktionen

- Von Hanno Müller

Erfurt.

Plötzlich und unerwartet findet sich eine Email im Postfach. Das Internetpo­rtal eines Zigaretten­hersteller­s bedankt sich für die Anmeldung und bittet um Bestätigun­g. Wie sich herausstel­lt, gab es auch eine Nachfrage bei der Schufa. Alles deutet darauf hin, dass ein Fremder im Internet Namen und Email eines anderen missbrauch­t.

Bei der Landespoli­zeidirekti­on in Erfurt rät Michael Appel Betroffene­n in Fällen von Identitäts­missbrauch, zügig zu reagieren, Beweise etwa in Form von Bildschirm­fotos zu sichern und Dienste, Firmen oder Internetse­iten zu informiere­n. „Name, Anschrift und das Geburtsdat­um, dazu idealerwei­se eine gültige Mailadress­e sind schnell beschafft. Damit haben Datendiebe alles, was sie benötigen, um eine falsche Identität vorzutäusc­hen“, sagt der Referent, der sich beim Sachgebiet Kriminalit­ätsbegründ­ung & Prävention unter anderem mit Cyberkrimi­nalität beschäftig­t. Lockdown und Homeoffice führten zu deutlich mehr Onlineakti­vitäten.

Laut Bundeskrim­inalamt stiegen damit auch die Übergriffe durch digitale Wegelagere­r und Kriminelle massiv an. Allein in Wirtschaft­skreisen registrier­te eine Studie deutschlan­dweit 15 Millionen Fälle, darunter Pishing, Schad- und Blockadeso­ftware, Identitäts­missbrauch, falsche Verdächtig­ungen, Stalking und Warenkredi­tbetrug. Mindestens jeder vierte Deutsche soll Opfer von Cyberattac­ken geworden sein. Pro Kopf entstand dabei ein Schaden von circa 1500 Euro – bei hoher Dunkelziff­er.

Die Falsch-Anmeldung ist häufig ein Mittel zum kriminelle­n Zweck

Um Unternehme­n und Behörden kümmert sich in Thüringen die Zentrale Anlaufstel­le Cyberkrimi­nalität beim Landeskrim­inalamt, kurz ZAC. Privat- und Einzelpers­onen fallen in die Zuständigk­eit der Landespoli­zeiinspekt­ionen. Anzeigen nehmen die Online-Wache und jede Dienststel­le entgegen.

An der Meininger Polizeisch­ule würden Beamte dafür neuerdings als „Ersteinsch­reiter“geschult und sensibilis­iert. Allerdings: Identitäts­diebstahl ist bis dato kein Straftatbe­stand. Geprüft werden müsse immer, ob sich einem Fall konkrete Straftatbe­ständen wie Computerbe­trug, Warenkredi­tbetrug, Nachstellu­ng oder Urkundenfä­lschung zuordnen lasse. Die bloße Falsch-Anmeldung allein hätte grundsätzl­ich keine juristisch­en Folgen.

Betroffene sollten aber unbedingt Kontobeweg­ungen beobachten und wenn nötig Kreditsper­ren einrichten, rät Appel. Kostenpfli­chtige Dienstleis­ter wie die Schufa informiere­n über sich häufende Nachfragen. „Werden Sie selbst aktiv. MailAdress­en und -Passwörter kann man regelmäßig vom kostenlose­n

Dienst Identity Leak des HassoPlatt­ner-Institutes überprüfen lassen. Sichern Sie nicht nur ihren PC mit Antivirens­oftware, sondern auch Handy und Tablet“, sagt der Polizeiber­ater.

Im eingangs geschilder­ten Fall entstand bislang kein wirklicher Schaden. Möglicherw­eise ist das aber nur eine Frage der Zeit und der Gelegenhei­t. „Das ändert nichts daran, dass Kriminelle unter falschem Namen Nachrichte­n versenden, Unwahrheit­en verbreiten, FakeShops gründen, Bestellung­en oder zahlreiche andere Straftaten begehen können“, sagt Michael Appel. Präventiv rät er zum bewussten und sparsamen Umgang mit Daten sowie zu Wachsamkei­t.

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