Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Klartext - Leser haben das Wort
Ein Leser schreibt unter anderem: „Die Partei, die Partei, die hat immer recht /…Denn aus Lenin’schem Geist / Wächst von Stalin geschweißt / Die Partei, die Partei, die Partei.“
Mit dem „Lied der Partei“wurde Louis Fürnberg jedenfalls zum Täter, zum Verherrlicher einer Ideologie, deren Vertreter ihre Bevölkerung nur dadurch halten konnten, dass sie am 13. August 1961 in Berlin eine Mauer errichteten. Er hat sich mit dem Gedicht als Stalinfaschist ausgewiesen – wenn man an stalinistische Intellektuelle die gleichen Maßstäbe anlegt wie an nationalsozialistische.
Die Partei, die angeblich immer recht hatte gegen Ausbeuterei, wurde 1953 selbst zur Ausbeuterin, als sie den Berliner Bauarbeitern überhöhte Arbeitsnormen aufzwang. Was daraufhin in der „Ausbeutergesellschaft“wie ein normaler Streik abgelaufen wäre, endete im Sozialismus dieser Partei mit einer brutalen Niederschlagung der Demonstranten mit Hilfe sowjetischer Truppen. Es wäre interessant zu erfahren, ob Fürnberg Anhänger der SED-Version war, die dem „Klassenfeind“die einzige Schuld an den Ereignissen zuwies. Er ließ sich immerhin kurz nach den Ereignissen des 17. Juni, im Jahre 1954, in Weimar nieder.
Das Erwähnte ist jedoch nicht das Einzige, was ich an seiner Person auszusetzen habe. Fürnberg stammte aus Mähren, dem ehemaligen k. u. k. Kronland, das ab 1919 zur
Tschechoslowakei gehörte. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die seit Jahrhunderten vor allem in den Randgebieten des heutigen Tschechien ansässige deutschsprachige Bevölkerung der Tschechoslowakei („Sudetendeutsche“) vertrieben. Dazu gehörten auch diejenigen, die eigentlich von den deutschen Nationalsozialisten verfolgt worden waren, beispielsweise Sozialdemokraten. Nur die Kommunisten, also auch Louis Fürnberg, und durch Ehen gebundene sowie wirtschaftlich unentbehrliche Deutsche durften bleiben. So könnte man eigentlich die Vertreibung als eine rassistische Aktion bezeichnen, denn „deutsch“war das einzige Kriterium. Da Fürnberg Ende der vierziger Jahre in den Diplomatischen Dienst des Kommunistischen Regimes trat, welches die Vertreibung mit zu verantworten hatte, muss man mit seiner Zustimmung zu den Massakern, den Tausenden Toten, zu den Totalenteignungen auch der „Arbeiterklasse“unter den 3 Millionen vertriebenen Sudetendeutschen rechnen.
Ich habe nie verstanden, wie man in einer Stadt, die einerseits dem humanistischen Erbe verpflichtet ist, andererseits ein Stalinsches Internierungslager auf ihrem Territorium beherbergte, ein Denkmal für einen Verehrer Stalins dulden kann. Dieter Engelstädter, Weimar
Problematisch ist dies vor allem für diejenigen, die einen 450-EuroJob nicht zusätzlich als Nebenjob, sondern als Haupttätigkeit ausüben, und das womöglich sogar über Jahre. Bei ihnen ist die Gefahr besonders groß, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass Minijobber schon im Arbeitsleben viele Nachteile haben: Bei Jobverlust haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Auch Kurzarbeitergeld bekommen sie nicht, wenn ihr Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Gerade im Lockdown machte das vielen Betroffenen zu schaffen.
Neue Zahlen zeigen jetzt, wie groß das Problem der Altersarmut bei geringfügig Beschäftigten künftig werden könnte: Fast 1,2 Millionen droht demnach wegen fehlender Rentenansprüche ein Ruhestand mit sehr wenig Geld. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LinkeFraktion hervorgeht, zahlt gut die Hälfte der rund 2,3 Millionen geringfügig Beschäftigten zwischen
25 und 65 Jahren nicht in die Rentenkasse
Am Ende hilft die Suppenküche: Vielen Senioren reicht die Rente nicht.
ein. Diese Gruppe von Minijobbern rutsch damit im Rentenalter mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hartz IV.
Doch selbst wer Rentenbeiträge auf seine 450 Euro entrichtet, läuft Gefahr, im Alter auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen zu sein. Denn die gezahlten Beiträge sind sehr klein. Daher fallen später auch die Rentenbezüge gering aus. Die Zahl der Minijobber, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, dürfte damit noch deutlich höher liegen.
Die neuen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums stammen aus einer parlamentarischen Anfrage der stellvertretenden Vorsitzenden der Linke-Fraktion, Susanne Ferschl. In die konkrete Betrachtung zur Altersarmut ist die Gruppe jener Minijobber eingegangen, die älter als 25 und jünger als 65 Jahre sind. Schüler, Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner sind hierbei nicht berücksichtigt. Bei ihnen sind Minijobs in der Regel ein Zuverdienst zur Rente oder eine vorübergehende Beschäftigung. Ferner gibt es weitere drei Millionen Beschäftigte, die einen Minijob zusätzlich zu ihrer regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeit haben. Nimmt man alle zusammen, ergibt sich für das Berichtsjahr 2020 eine Gesamtzahl von rund 7,3 Millionen Minijobberinnen und Minijobbern in Deutschland. Die meisten waren im Gastgewerbe, im Handel und in sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen tätig.
Deutliche Kritik an dieser Form der Beschäftigung kommt von Sozialverbänden und Gewerkschaften. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte unserer Redaktion: ,„Minijobs sind eine echte Falle“, sie endeten für die allermeisten „in jahrelanger Arbeit ohne soziale Absicherung mit Armutsrenten als direkter Folge“. Insbesondere gelte dies für Frauen, die rund 70 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Erwerbsalter ausmachten.
Bundesagentur für Arbeit
Piel kritisierte Pläne der Unionsparteien, die Minijobgrenze auf 550 Euro zu erhöhen, als „fahrlässig und unsozial“. Dies führe zu einem „krassen Fehlanreiz für noch mehr Minijobs“. Piel forderte eine Reform der geringfügigen Beschäftigung: „Jede neue Bundesregierung steht in der Verantwortung, Minijobs endlich in Beschäftigung mit sozialer Absicherung umzuwandeln.“Das sei eine der wichtigsten Lehren aus der Pandemie, in der Tausende ihren Minijob verloren hätten und ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld in Not gelandet seien. Die Gewerkschaften würden jede neue Koalition daran messen, ob sie die Reform der Minijobs vorantreibe.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, verlangte Neuregelungen. „Wir müssen schauen, ob Minijobs wirklich notwendig sind und wo man sie wirklich zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Jobs abschaffen kann und muss“, sagte er unserer Redaktion. Schneider betonte: „Nur weil der Job mini ist, darf es die Rente nicht auch noch sein.“Linke-Politikerin Ferschl kritisierte, Minijobs seien oft kein „Sprungbrett“und böten „im Krisenfall keinerlei sozialen Schutz“.