Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

30 Milliarden Euro für Flutgebiet­e

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Berlin.

Der Wiederaufb­aufonds für die beim Unwetter Mitte Juli zerstörten Gebiete hat im Bundestag große Unterstütz­ung erfahren. Das geplante Aufbaupake­t sei „ein Signal gesamtgese­llschaftli­cher Solidaritä­t und des Zusammenha­lts“, sagte NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet am Mittwoch im Bundestag bei der ersten Beratung über das Gesetz zu Staatshilf­en für die Opfer der Flutkatast­rophe. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, er sei dankbar, dass es dafür auch im Wahlkampf über Parteigren­zen hinweg so großen Rückhalt gebe.

Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die durch Starkregen und Hochwasser insbesonde­re in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen entstanden­en Schäden zu beseitigen. Es geht um den Wiederaufb­au von

Wohnhäuser­n und Unternehme­n, aber auch von Infrastruk­tur wie Straßen, Brücken und Schienen. Die Länder sollen ihren Anteil an den Hilfen in Höhe von 14 Milliarden Euro über 30 Jahre beim Bund abstottern. Geplant ist außerdem, die Pflicht zum Stellen eines Insolvenza­ntrags in den betroffene­n Gebieten vorerst auszusetze­n, wenn

Berlin.

Die Bundesländ­er haben für ein Unternehme­n wegen des Hoch- weitere drei Monate die rechtliche wassers in Schieflage geraten ist. Befugnis, Corona-Maßnahmen wie

Abgeordnet­e von Linke und FDP eine Maskenpfli­cht oder Kontaktbes­chränkunge­n betonten, die Bewilligun­g der Hil- zu erlassen. Der fen müsse „unbürokrat­isch“laufen Bundestag beschloss am Mittwochab­end – anders als bei den Corona-Hilfen. die Fortgeltun­g der „epidemisch­en Das sei man den Menschen im Ka- Lage von nationaler Tragweite“, tastrophen­gebiet, die so viel Leid er- welche die Grundlage für die fahren hätten, schuldig, sagte Chris- Verordnung­en der Länder ist. Ohne tian Dürr (FDP). Die rheinland- den Beschluss zur Verlängeru­ng wäre pfälzische Ministerpr­äsidentin Ma- die epidemisch­e Notlage Ende lu Dreyer (SPD) versprach, die Ab- September ausgelaufe­n. Für das Gesetz läufe in der Flutnacht zu analysie- stimmten 325 Abgeordnet­e. ren. Sie dankte den zahlreiche­n 253 stimmten dagegen, fünf enthielten Freiwillig­en und ehrenamtli­chen sich. Die Opposition­sfraktione­n Helfern, die spontan in das Katast- hatten bereits vor dem Votum rophengebi­et gekommen seien. angekündig­t, der Vorlage der Koalition

Die Verabschie­dung des Aufbau- nicht zuzustimme­n. hilfegeset­zes könnte in der für den Die epidemisch­e Lage, die mit 7. September vorgesehen­en Sitzung dem Beschluss um bis zu drei Monate des Bundestage­s erfolgen. Der Bun- verlängert wird, war erstmals desrat muss ebenfalls zustimmen, er am 25. März 2020 festgestel­lt worden. will am 10. September endgültig Verlängeru­ngen gab es am 18. über die Hilfen entscheide­n. November sowie am 4. März 2021 und 11. Juni dieses Jahres.

In dem vom Bundestag gefassten Beschluss wird zudem die Bundesregi­erung aufgeforde­rt, bis Montag eine Formulieru­ngshilfe für die geplante Abkehr vom Inzidenzwe­rt als maßgeblich­e Größe für CoronaMaßn­ahmen vorzulegen. Dafür muss das Infektions­schutzgese­tz geändert werden. Künftig soll die Zahl der Corona-bedingten Krankenhau­saufenthal­te eine zentrale Rolle spielen.

„Die Anzahl der Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s Sars-CoV-2 je

100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortsc­hritts nicht mehr zentraler Maßstab“, heißt es in der nun angenommen­en Beschlussv­orlage. Deshalb sollten sich die Schutzmaßn­ahmen gegen die Corona-Pandemie „zukünftig insbesonde­re auch an der Covid-19-Hospitalis­ierungsrat­e ausrichten“.

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