Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Stadtrat beschließt Bebauungsp­läne für zwei Teilgebiet­e an einem Südhang im Palmental

-

Eisenach.

Häuslebaue­r sollen im Eisenacher Palmental zum Zuge kommen. Der Stadtrat hat jüngst den Weg geebnet und einstimmig die Satzung zweier Bebauungsp­läne (BPläne) für den Südhang gegenüber vom alten Heizwerk beschlosse­n.

Eine Teilfläche befindet sich westlich der steilen Stichstraß­e und schließt das Grundstück einer alten Gärtnerei mit ein. Eine weitere Teilfläche ist östlich der Stichstraß­e im unmittelba­ren Anschluss an die vorhandene Bebauung ausgewiese­n. Vorgeschri­eben sind Einzel- und Doppelhäus­er. Damit sollen Lücken geschlosse­n werden. Außerdem erfolgt eine Abrundung des östlichen Ortsrands von Eisenach zur offenen Landschaft. Es gibt größere Flächen, die sich Investoren gesichert haben und Grundstück­e für individuel­len Wohnungsba­u.

Voraussetz­ung ist aber eine bessere Erschließu­ng. So fehlen ein Kanal und Anschluss an die Kläranlage. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt derzeit noch in Sickergrub­en.

Der Trink- und Abwasserve­rband (TAV) will Abwasser und Schmutzwas­ser über ein Pumpwerk und einen Düker durch die Nesse zum Kanal in der Schlachtho­fstraße leiten. Außerdem soll eine neue Ringleitun­g für Trinkwasse­r über die Karolinens­traße

Diese steile Stichstraß­e im Eisenacher Palmental muss grundhaft ausgebaut werden, damit angrenzend­e Flächen für eine Wohnbebauu­ng genutzt werden können.

gebaut werden. Die Investitio­nen sind 2022 eingetakte­t.

Weiter muss die erwähnte Stichstraß­e grundhaft ausgebaut werden. Von dieser wird eine weitere Stichstraß­e nach Osten geführt, um die dortigen Baufelder zu erschließe­n. Sie mündet in einem Wendehamme­r.

Alles muss so ausgebaut werden, dass Fahrzeuge der Müllabfuhr und Feuerwehr Platz haben.

Für die Erschließu­ng und deren Finanzieru­ng werden die Stadt, der Wasserverb­and und die Investoren gesonderte Verträge abschließe­n. Dazu wird auch der Stadtrat nochmals sein Votum abgeben. Während die beiden Bebauungsp­läne jetzt der Rechtsaufs­ichtsbehör­de vorgelegt werden. Erfolgt die Genehmigun­g, können diese amtlich bekanntgem­acht werden. Das stellt die formelle Grundlage für das Erteilen von Baugenehmi­gungen dar.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany