Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Stadtrat beschließt Bebauungspläne für zwei Teilgebiete an einem Südhang im Palmental
Eisenach.
Häuslebauer sollen im Eisenacher Palmental zum Zuge kommen. Der Stadtrat hat jüngst den Weg geebnet und einstimmig die Satzung zweier Bebauungspläne (BPläne) für den Südhang gegenüber vom alten Heizwerk beschlossen.
Eine Teilfläche befindet sich westlich der steilen Stichstraße und schließt das Grundstück einer alten Gärtnerei mit ein. Eine weitere Teilfläche ist östlich der Stichstraße im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung ausgewiesen. Vorgeschrieben sind Einzel- und Doppelhäuser. Damit sollen Lücken geschlossen werden. Außerdem erfolgt eine Abrundung des östlichen Ortsrands von Eisenach zur offenen Landschaft. Es gibt größere Flächen, die sich Investoren gesichert haben und Grundstücke für individuellen Wohnungsbau.
Voraussetzung ist aber eine bessere Erschließung. So fehlen ein Kanal und Anschluss an die Kläranlage. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt derzeit noch in Sickergruben.
Der Trink- und Abwasserverband (TAV) will Abwasser und Schmutzwasser über ein Pumpwerk und einen Düker durch die Nesse zum Kanal in der Schlachthofstraße leiten. Außerdem soll eine neue Ringleitung für Trinkwasser über die Karolinenstraße
Diese steile Stichstraße im Eisenacher Palmental muss grundhaft ausgebaut werden, damit angrenzende Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden können.
gebaut werden. Die Investitionen sind 2022 eingetaktet.
Weiter muss die erwähnte Stichstraße grundhaft ausgebaut werden. Von dieser wird eine weitere Stichstraße nach Osten geführt, um die dortigen Baufelder zu erschließen. Sie mündet in einem Wendehammer.
Alles muss so ausgebaut werden, dass Fahrzeuge der Müllabfuhr und Feuerwehr Platz haben.
Für die Erschließung und deren Finanzierung werden die Stadt, der Wasserverband und die Investoren gesonderte Verträge abschließen. Dazu wird auch der Stadtrat nochmals sein Votum abgeben. Während die beiden Bebauungspläne jetzt der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Erfolgt die Genehmigung, können diese amtlich bekanntgemacht werden. Das stellt die formelle Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen dar.