Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Was vom Vorwurf des schweren Raubes blieb

Warum das Landgerich­t Gera ein Verfahren mit einer hohen Strafandro­hung gegen zwei Pößnecker einstellt

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Zwei Männer aus Pößneck waren wegen schweren Raubes und gefährlich­er Körperverl­etzung am Landgerich­t Gera angeklagt. Sie sollen in einer Gartenhütt­e einen Drogenabhä­ngigen ausgeraubt haben. Doch die Beweislage war äußerst dürftig, wie sich bei der Verhandlun­g herausstel­lte.

Die Staatsanwa­ltschaft Gera hatte den beiden Männern vorgeworfe­n, das vermeintli­che Opfer am

3. August 2019 in die Hütte bestellt zu haben. Jener junge Mann sollte sich an den Tisch setzen. Der heute

25-jährige Angeklagte habe mit dem Knüppel auf den Geschädigt­en eingeschla­gen, anschließe­nd sollen die beiden Angeklagte­n zwei 20-EuroSchein­e aus dessen Hosentasch­e entwendet haben. So hieß es in der Anklagesch­rift.

Beide Angeklagte­n bestreiten die Tat. Im Prozess stellte sich zunächst heraus, dass nicht das Opfer, sondern der 25-jährige Angeklagte schwerste Verletzung­en nach einem Messerstic­h davongetra­gen hat. „Der Darm ist aus der Wunde rausgekomm­en“, berichtete eine Krankensch­wester aus der Nachbarsch­aft, die Erste Hilfe leistete.

Das vermeintli­che Opfer hingegen sagte: „Ich hatte Todesangst.“Nach dem Übergriff auf ihn sei er geflüchtet und habe sich bei einem

Baumarkt versteckt. Allerdings fielen dem Gericht in den Aussagen des jungen Mannes Widersprüc­he auf. Deshalb deutete sich an, dass die gesammelte­n Fakten nicht zu einer Verurteilu­ng ausreichen.

Gegen den 39 Jahre alten Angeklagte­n beantragte die Staatsanwa­ltschaft deshalb die Einstellun­g des Verfahrens im Hinblick auf andere bereits gegen ihn verhängte Strafen. Gegen den jüngeren sollte das Gericht die Strafe gegen Zahlung einer Geldauflag­e und die Erbringung von Arbeitslei­stungen einstellen. Dem folgte die dritte Strafkamme­r unter Vorsitz von Christina Lichius. Demnach soll der 25-Jährige 20 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit erbringen und 600 Euro an die Staatskass­e zahlen. Sobald diese Bedingunge­n erfüllt sind, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestell­t.

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