Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Gedenken am Volkstraue­rtag

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Eisenach.

3G, 3G+ oder 2G – in den letzten Wochen haben Eltern einige Nerven lassen müssen, um zu ergründen, wie und wann sie mit ihrem Kind in ein Restaurant, ins Bad oder Kino gehen können. Doch nicht nur bei den Eltern, auch bei Veranstalt­ern ist nicht klar, wie sie die Verordnung­en auslegen sollen. Das belegt eine Pressemitt­eilung des Landesthea­ters vom Freitag. Das Haus teilte mit, dass ab 15. November dort 2G gilt. Rein kommt nur, wer geimpft oder genesen ist und dies nachweist. Wer aus gesundheit­lichen Gründen nicht unter die 2G-Regel fällt, aber ein ärztliches Attest hat, kann ins Theater, muss zusätzlich aber einen gültigen Corona-Schnelltes­t oder PCRTest vorlegen.

Kinder und Jugendlich­e können, hieß es, mit einem gültigen Schnelltes­t oder dem Testzettel aus der Schule in Vorstellun­gen, doch der letzte in der Schule durchgefüh­rte Test darf nicht länger als 24 Stunden her sein. Diese Auskunft hatte das

Theater vom Gesundheit­samt vor den Ferien erhalten. Doch die Verordnung sagt was anderes. Dass asymptomat­ische Schüler, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßig­en Testung im Rahmen eines verbindlic­hen Testkonzep­ts erbringen, von dieser Erforderni­s ausgenomme­n sind. Daher gelten die als getestet, die am Testregime der Schule teilnehmen. Aber auch Weihnachts­markt-Veranstalt­er Henry Arzig meinte, dass der letzte Schul-Test nicht länger als 24 Stunden her sein dürfe. Eine ähnliche

Auffassung hatte auch Cornelia Neubecker vom Eisenacher Kino Capitol. Und ist bisher so verfahren.

Doch auf Nachfrage beim Landratsam­t erklärt Sprecher Kevin Rodeck, dass dieses Vorgehen eben nicht der aktuellen Regelung entspricht. Entscheide­nd ist daher nicht, an welchen Tagen in der Schule getestet wurde, sondern nur, dass Kinder oder Jugendlich­e regelmäßig­e Schultests auf Zetteln oder in Heften nachweisen können. „Wenn zum Beispiel Dienstag und Freitag in der Schule getestet wird, muss ein Kind, welches etwa am Mittwoch, am Wochenende oder am darauffolg­enden Montag das Theater besuchen möchte, nicht er- neut getestet werden“, so Rodeck. Wer nicht an regelmäßig an Schul- testungen teilnimmt, muss einen an- deren Nachweis bringen.

Theater, Kino und Henry Arzig wollen dies nun so händeln, erklär- ten sie. „Ich habe das anders aus der Verordnung gelesen“, so der Veran- stalter des Eisenacher Weihnachts­marktes. Und in Berlin, Sitz seiner Firma, sei das auch wieder anders.

Amt Creuzburg.

Am Volkstraue­rtag am Sonntag, 14. November, laden Pastorin Susanne-Maria Breustedt und Pfarrer Georg-Martin Hoffmann zusammen mit der Ortsgruppe des Volksbunds der Kriegsgräb­erfürsorge und Vertretern der Stadt Amt Creuzburg zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherr­schaft ein. In Mihla findet die Veranstalt­ung um 10.15 Uhr am Denkmal für die Gefallenen des ersten Weltkriegs statt. Es schließt sich ein Gottesdien­st in der St. Martin Kirche an. In Scherbda beginnt das Gedenken um 13.30 Uhr am Denkmal der Gefallenen beider Weltkriege. In Creuzburg wird um 14.15 Uhr an das Denkmal für die Gefallenen des zweiten Weltkriegs auf dem Friedhof eingeladen.

Im Mittelpunk­t steht der Überfall auf die Sowjetunio­n, der sich in diesem Jahr zum 80. Mal jährt.

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