Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Die Linke im Bundestag dringt auf eine Gesetzesänderung, mit der Hinterbliebene besser gestellt werden
Liebe Leserinnen, liebe Leser. Jüngst las ich: Egal, wie ihr früher dazu gesagt habt. Heute sagen wir Schokoküsse dazu.
Ist das eine Provokation?
Nun weiß ich ja, dass einer Menge Menschen viel daran liegt, vor allem auch Lebensmittel so zu benennen, wie sie einst in ihrer Kindheit und Jugend genannt wurden. Denn es ist doch so: Eigentlich haben die meisten von uns, die wir nicht mehr zu Kindergeburtstagen als richtige Gäste eingeladen werden, sondern höchstens als erwachsenes Beiwerk, schon seit Ewigkeiten nicht mehr am Topfschlagen und Wurstschnappen sowie am Verzehr von diesen EiweißSchoko-Dingern teilgenommen haben. Ist einfach Kinderessen.
Ein Leser schreibt zum Leserbrief „Gleiches Recht auf Bildung ermöglichen“unter anderem:
Ich bin Herrn Bollmann dankbar, dass er die Geschichte des St.-JosefIndianer-Hilfswerks, die ich nicht kannte, dargestellt hat. Die Indianer haben seit jeher meine volle Sympathie, und ich unterstütze auch gelegentlich genau dieses Hilfswerk. Die kritische Einstellung zur Lieferung von Kriegsmaterial an die Ukraine teile ich voll inhaltlich. Das Geld wäre bei den Indianern wesentlich sinnvoller investiert als Wiedergutmachung für das schwere Unrecht, das ihnen von den Amerikanern zugefügt wurde.
Es ist höchst fragwürdig, die Ukraine in dieser Weise zu unterstützen: ein Land, das von Nazis durchsetzt ist, das dem Verbrecher Bandera eine Briefmarke (2009) und etliche Denkmäler widmet und in dem korrupte Politiker (siehe beispielsweise der ehemalige Präsident Poroschenko) ihr Unwesen treiben.
P. Malischewsky, Jena
Manche Erwachsene schütteln den Kopf, wenn sie den Namen lesen. Andere sagen: Damit werde der Heilige Mauritius geehrt. Wobei die Assoziation, dass es sich um seinen abgeschlagen Kopf handeln soll, auch nicht besonders appetitlich ist. Eigentlich müsste man die M-Köpfe auf einem Teller mit Himbeersoße garniert servieren, so reagierte eine Freundin mal auf den Namen der Süßigkeit.
Mir gefällt die Geschichte von dem kleinen Mädchen vor einer Auslage, in der Schaumküsse als M-Köpfe standen. Das Kind zeigte also auf die Süßigkeit, las den kompletten Namen und fragte, wie so ein Teil wohl mit weißer Schokolade genannt werde … Dumm war die nicht. g.sommer@tlz.de
Ein Leser schreibt zu den geringeren Bußgeldeinnahmen in Thüringen: Weniger Verkehrssünder führen zu Millionenverlust. Ei der Daus! Sind die Braven schuld daran, dass das Staatssäckel schlaffer wird? Wie bekloppt ist das denn? Wäre es nicht besser, diese Einnahmen nicht zu planen sondern zu verwenden für echt soziale „warme Beregnungen“. Es gibt derer doch gewiss mehr als genug! Andererseits könnten jene doch dieses Geld für Streifengänger und Streifengängerinnen verwenden. Denn an sich liegt Verkehrssünder-Geld doch zuhauf auf den Straßen. Eine echte Refinanzierung ergäbe das – und sicher auch noch mehr Erziehung.
Werner Treue, Jena
Berlin.
Wenn Kinder und Jugendliche einen Elternteil oder sogar Mutter und Vater verlieren, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. In der Pandemie etwa, die bisher mehr als 120.000 Menschen in Deutschland das Leben gekostet hat, sind auch Mütter und Väter von Minderjährigen und jungen Erwachsenen gestorben. Diese Töchter und Söhne sind als Halb- oder Vollwaisen zurückgeblieben. Und für viele stellt sich in einem solchen tragischen Fall zugleich die Frage nach der finanziellen Absicherung.
Wenn ein Elternteil oder sogar beide gesetzlich rentenversichert waren, steht im Todesfall ihren Kindern eine Waisenrente zu. Halbund Vollwaisen erhalten diese Leistung bis zur Volljährigkeit. Im Fall einer Berufsausbildung wird sie auch bis zum Alter von 27 Jahren bezahlt. Halbwaisen bekommen zehn Prozent der Rente, auf die das verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Bei Vollwaisen sind es 20 Prozent. Waren beide verstorbenen Elternteile rentenversichert, wird der höhere der beiden Ansprüche ausbezahlt. Bezugsberechtigt sind neben leiblichen auch adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder.
Die monatlich ausgezahlten Beträge sollen eine ergänzende Hilfe darstellen und decken nicht den vollen Lebensunterhalt. Vollwaisen erhielten 2020 im Durchschnitt 398 Euro im Monat, bei Halbwaisen waren es im Mittel 205 Euro. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Eltern zu Lebzeiten mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge einbezahlt haben. Nur dann erhalten Waisen eine Hinterbliebenenrente
Waisen brauchen Unterstützung – auch finanzielle. Doch oft sind Kinder nicht ausreichend abgesichert.
aus der gesetzlichen Rentenkasse. Ansonsten gehen Kinder und Jugendliche nach dem Tod von einem oder beiden Elternteilen leer aus. Und es gibt noch weitere Fälle, in denen es keine finanzielle Hilfe für den hinterbliebenen Nachwuchs gibt.
Immer weniger Waisenrenten werden ausgezahlt
Beispielsweise gibt es viele Mütter und Väter, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, etwa weil sie selbstständig sind. Sie können sich zwar freiwillig versichern und Beiträge bezahlen. Oder sie sorgen privat vor und schließen für ihren Todesfall eine gesonderte Hinterbliebenenversicherung ab. Tun sie es aber nicht, stehen ihre Kinder ohne eine Waisenrente oder eine andere Absicherung da.
Die Linke im Bundestag hält angesichts solcher Fälle eine Änderung der Gesetzeslage für dringend erforderlich. Der Rentenpolitiker Matthias W. Birkwald betont, für ihn sei die Waisenrente „ein weiteres wichtiges Argument, warum wir alle Erwerbstätigen – also auch Handwerkerinnen und Handwerker, Freiberufliche und Selbstständige – schnell in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen sollten“.
Ziel müsse es sein, auch diesen Menschen beziehungsweise ihren Familien den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rente zu bieten, sagte Birkwald unserer Redaktion.
Notwendig sei daher „die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen mit Erwerbseinkommen einzahlen“. Die Ampel sowie mehrere Bundesregierungen vor ihr haben sich zwar immer wieder zum Ziel gesetzt, Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen. Geschehen ist es bis heute aber nicht.
Gleichzeitig zeigen neue Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass die Auszahlung von Waisenrenten mittlerweile auf den niedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten gefallen ist. Der Rückgang ist beträchtlich: Im Jahr 2020 bekamen knapp 52.400 Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Ausbildung zum ersten Mal eine gesetzliche Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Im Jahr 2000 waren es dagegen noch rund 72.000. Damit gibt es inzwischen rund ein Viertel weniger neue Empfänger einer Waisenrente.
Auch die Gesamtzahl war in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich rückläufig: 2020 erhielten rund 290.400 Mädchen und Jungen eine gesetzliche Waisenrente, davon 284.600 als Halb- und 5800 als Vollwaisen. Das waren 115.000 weniger als vor 20 Jahren, als insgesamt 405.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine solche Leistung bezogen. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahr 2019 waren es zuletzt 9000 Fälle weniger. Das Durchschnittsalter liegt bei 17,47 Jahren.
Der Grund für den Rückgang liegt nach DRV-Angaben vor allem in der Bevölkerungsentwicklung. Seit Längerem nimmt die Zahl der Kinder in Deutschland ab. Der Kreis derer, die überhaupt betroffenen sein könnten, ist damit kleiner. Eine Rolle dürfte auch spielen, dass es weniger tödliche Unfälle gibt und auch weniger Eltern als früher in jüngeren Jahren an unheilbaren Krankheiten sterben. Auch dies führt dazu, dass es weniger Waisen gibt.
Wie genau sich Zahlen der Corona-Toten aus dem ersten Pandemiejahr 2020 in den aktuellen Daten widerspiegeln, lässt sich indes nicht konkret beziffern. Da es sich aber bei einem großen Teil der Covid-19Todesfälle von 2020 um betagte Menschen handelte, liegt nahe, dass sie selten Nachwuchs im Waisenalter zurückgelassen haben.