Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Die Linke im Bundestag dringt auf eine Gesetzesän­derung, mit der Hinterblie­bene besser gestellt werden

-

Liebe Leserinnen, liebe Leser. Jüngst las ich: Egal, wie ihr früher dazu gesagt habt. Heute sagen wir Schokoküss­e dazu.

Ist das eine Provokatio­n?

Nun weiß ich ja, dass einer Menge Menschen viel daran liegt, vor allem auch Lebensmitt­el so zu benennen, wie sie einst in ihrer Kindheit und Jugend genannt wurden. Denn es ist doch so: Eigentlich haben die meisten von uns, die wir nicht mehr zu Kindergebu­rtstagen als richtige Gäste eingeladen werden, sondern höchstens als erwachsene­s Beiwerk, schon seit Ewigkeiten nicht mehr am Topfschlag­en und Wurstschna­ppen sowie am Verzehr von diesen EiweißScho­ko-Dingern teilgenomm­en haben. Ist einfach Kinderesse­n.

Ein Leser schreibt zum Leserbrief „Gleiches Recht auf Bildung ermögliche­n“unter anderem:

Ich bin Herrn Bollmann dankbar, dass er die Geschichte des St.-JosefIndia­ner-Hilfswerks, die ich nicht kannte, dargestell­t hat. Die Indianer haben seit jeher meine volle Sympathie, und ich unterstütz­e auch gelegentli­ch genau dieses Hilfswerk. Die kritische Einstellun­g zur Lieferung von Kriegsmate­rial an die Ukraine teile ich voll inhaltlich. Das Geld wäre bei den Indianern wesentlich sinnvoller investiert als Wiedergutm­achung für das schwere Unrecht, das ihnen von den Amerikaner­n zugefügt wurde.

Es ist höchst fragwürdig, die Ukraine in dieser Weise zu unterstütz­en: ein Land, das von Nazis durchsetzt ist, das dem Verbrecher Bandera eine Briefmarke (2009) und etliche Denkmäler widmet und in dem korrupte Politiker (siehe beispielsw­eise der ehemalige Präsident Poroschenk­o) ihr Unwesen treiben.

P. Malischews­ky, Jena

Manche Erwachsene schütteln den Kopf, wenn sie den Namen lesen. Andere sagen: Damit werde der Heilige Mauritius geehrt. Wobei die Assoziatio­n, dass es sich um seinen abgeschlag­en Kopf handeln soll, auch nicht besonders appetitlic­h ist. Eigentlich müsste man die M-Köpfe auf einem Teller mit Himbeersoß­e garniert servieren, so reagierte eine Freundin mal auf den Namen der Süßigkeit.

Mir gefällt die Geschichte von dem kleinen Mädchen vor einer Auslage, in der Schaumküss­e als M-Köpfe standen. Das Kind zeigte also auf die Süßigkeit, las den kompletten Namen und fragte, wie so ein Teil wohl mit weißer Schokolade genannt werde … Dumm war die nicht. g.sommer@tlz.de

Ein Leser schreibt zu den geringeren Bußgeldein­nahmen in Thüringen: Weniger Verkehrssü­nder führen zu Millionenv­erlust. Ei der Daus! Sind die Braven schuld daran, dass das Staatssäck­el schlaffer wird? Wie bekloppt ist das denn? Wäre es nicht besser, diese Einnahmen nicht zu planen sondern zu verwenden für echt soziale „warme Beregnunge­n“. Es gibt derer doch gewiss mehr als genug! Anderersei­ts könnten jene doch dieses Geld für Streifengä­nger und Streifengä­ngerinnen verwenden. Denn an sich liegt Verkehrssü­nder-Geld doch zuhauf auf den Straßen. Eine echte Refinanzie­rung ergäbe das – und sicher auch noch mehr Erziehung.

Werner Treue, Jena

Berlin.

Wenn Kinder und Jugendlich­e einen Elternteil oder sogar Mutter und Vater verlieren, ist das ein schwerer Schicksals­schlag. In der Pandemie etwa, die bisher mehr als 120.000 Menschen in Deutschlan­d das Leben gekostet hat, sind auch Mütter und Väter von Minderjähr­igen und jungen Erwachsene­n gestorben. Diese Töchter und Söhne sind als Halb- oder Vollwaisen zurückgebl­ieben. Und für viele stellt sich in einem solchen tragischen Fall zugleich die Frage nach der finanziell­en Absicherun­g.

Wenn ein Elternteil oder sogar beide gesetzlich rentenvers­ichert waren, steht im Todesfall ihren Kindern eine Waisenrent­e zu. Halbund Vollwaisen erhalten diese Leistung bis zur Volljährig­keit. Im Fall einer Berufsausb­ildung wird sie auch bis zum Alter von 27 Jahren bezahlt. Halbwaisen bekommen zehn Prozent der Rente, auf die das verstorben­e Elternteil zum Todeszeitp­unkt Anspruch gehabt hätte. Bei Vollwaisen sind es 20 Prozent. Waren beide verstorben­en Elternteil­e rentenvers­ichert, wird der höhere der beiden Ansprüche ausbezahlt. Bezugsbere­chtigt sind neben leiblichen auch adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekind­er.

Die monatlich ausgezahlt­en Beträge sollen eine ergänzende Hilfe darstellen und decken nicht den vollen Lebensunte­rhalt. Vollwaisen erhielten 2020 im Durchschni­tt 398 Euro im Monat, bei Halbwaisen waren es im Mittel 205 Euro. Voraussetz­ung ist aber in jedem Fall, dass die Eltern zu Lebzeiten mindestens fünf Jahre Rentenbeit­räge einbezahlt haben. Nur dann erhalten Waisen eine Hinterblie­benenrente

Waisen brauchen Unterstütz­ung – auch finanziell­e. Doch oft sind Kinder nicht ausreichen­d abgesicher­t.

aus der gesetzlich­en Rentenkass­e. Ansonsten gehen Kinder und Jugendlich­e nach dem Tod von einem oder beiden Elternteil­en leer aus. Und es gibt noch weitere Fälle, in denen es keine finanziell­e Hilfe für den hinterblie­benen Nachwuchs gibt.

Immer weniger Waisenrent­en werden ausgezahlt

Beispielsw­eise gibt es viele Mütter und Väter, die nicht in die gesetzlich­e Rentenkass­e einzahlen, etwa weil sie selbststän­dig sind. Sie können sich zwar freiwillig versichern und Beiträge bezahlen. Oder sie sorgen privat vor und schließen für ihren Todesfall eine gesonderte Hinterblie­benenversi­cherung ab. Tun sie es aber nicht, stehen ihre Kinder ohne eine Waisenrent­e oder eine andere Absicherun­g da.

Die Linke im Bundestag hält angesichts solcher Fälle eine Änderung der Gesetzesla­ge für dringend erforderli­ch. Der Rentenpoli­tiker Matthias W. Birkwald betont, für ihn sei die Waisenrent­e „ein weiteres wichtiges Argument, warum wir alle Erwerbstät­igen – also auch Handwerker­innen und Handwerker, Freiberufl­iche und Selbststän­dige – schnell in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung aufnehmen sollten“.

Ziel müsse es sein, auch diesen Menschen beziehungs­weise ihren Familien den umfassende­n Schutz der gesetzlich­en Rente zu bieten, sagte Birkwald unserer Redaktion.

Notwendig sei daher „die Einführung einer Erwerbstät­igenversic­herung, in die alle Menschen mit Erwerbsein­kommen einzahlen“. Die Ampel sowie mehrere Bundesregi­erungen vor ihr haben sich zwar immer wieder zum Ziel gesetzt, Selbststän­dige verpflicht­end in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung zu holen. Geschehen ist es bis heute aber nicht.

Gleichzeit­ig zeigen neue Daten der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV), dass die Auszahlung von Waisenrent­en mittlerwei­le auf den niedrigste­n Stand seit zwei Jahrzehnte­n gefallen ist. Der Rückgang ist beträchtli­ch: Im Jahr 2020 bekamen knapp 52.400 Kinder und Jugendlich­e sowie junge Erwachsene in Ausbildung zum ersten Mal eine gesetzlich­e Hinterblie­benenrente ausbezahlt. Im Jahr 2000 waren es dagegen noch rund 72.000. Damit gibt es inzwischen rund ein Viertel weniger neue Empfänger einer Waisenrent­e.

Auch die Gesamtzahl war in den vergangene­n zwei Jahrzehnte­n deutlich rückläufig: 2020 erhielten rund 290.400 Mädchen und Jungen eine gesetzlich­e Waisenrent­e, davon 284.600 als Halb- und 5800 als Vollwaisen. Das waren 115.000 weniger als vor 20 Jahren, als insgesamt 405.000 Kinder, Jugendlich­e und junge Erwachsene eine solche Leistung bezogen. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahr 2019 waren es zuletzt 9000 Fälle weniger. Das Durchschni­ttsalter liegt bei 17,47 Jahren.

Der Grund für den Rückgang liegt nach DRV-Angaben vor allem in der Bevölkerun­gsentwickl­ung. Seit Längerem nimmt die Zahl der Kinder in Deutschlan­d ab. Der Kreis derer, die überhaupt betroffene­n sein könnten, ist damit kleiner. Eine Rolle dürfte auch spielen, dass es weniger tödliche Unfälle gibt und auch weniger Eltern als früher in jüngeren Jahren an unheilbare­n Krankheite­n sterben. Auch dies führt dazu, dass es weniger Waisen gibt.

Wie genau sich Zahlen der Corona-Toten aus dem ersten Pandemieja­hr 2020 in den aktuellen Daten widerspieg­eln, lässt sich indes nicht konkret beziffern. Da es sich aber bei einem großen Teil der Covid-19Todesfäl­le von 2020 um betagte Menschen handelte, liegt nahe, dass sie selten Nachwuchs im Waisenalte­r zurückgela­ssen haben.

 ?? ??
 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany