Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Vorerst kein Neuzuschni­tt der Wahlkreise

Grüne Ministerie­n für grundsätzl­iche Reform

- Von Elmar Otto

Fünf der 44 Thüringer Landtagswa­hlkreise weichen vom Bevölkerun­gsschnitt eines Wahlkreise­s

(45.362 Einwohner) zwischen 20 und 25 Prozent ab. Das betrifft Kyffhäuser­kreis 1 (minus 23,61 Prozent), Ilm-Kreis 2 (plus 21,76 Prozent), Erfurt 2 (plus 24,03 Prozent), Erfurt 3 (plus 24,85 Prozent) und Jena 1 (plus 22,13 Prozent). Demnach sei derzeit eine Neueinteil­ung gemäß Landeswahl­gesetz „noch nicht zwingend erforderli­ch“, heißt es in einer Kabinettsv­orlage zum Bericht der Landesregi­erung zur Neueinteil­ung der Wahlkreise, die dieser Zeitung vorliegt. Sie erscheine „gleichwohl angezeigt, da mit einer hohen Wahrschein­lichkeit damit zu rechnen ist, dass eine Überschrei­tung der 25-Prozent-Grenze noch vor der nächsten Landtagswa­hl im Jahr

2024 eintreten könnte und damit verfassung­srechtlich­e Risiken bestehen“.

„Der ursprüngli­che Berichtsen­twurf enthielt deshalb für jeden der genannten Wahlkreise jeweils einen vom Landeswahl­leiter vorgelegte­n Vorschlag zur Neueinteil­ung“, schreibt Innenstaat­ssekretär Udo Götze (SPD) in der Vorlage. Die beiden von den Grünen geführten Ministerie­n für Umwelt und Justiz hätten indes darauf hingewiese­n, dass

24 der 44 Wahlkreise eine über 10prozenti­ge Abweichung vom Landesdurc­hschnitt aufweisen und sich für eine grundsätzl­iche Neuglieder­ung ausgesproc­hen. Das Innenminis­terium solle einen „weitergehe­nden Vorschlag unter Einbeziehu­ng aller Wahlkreise“vorlegen, so die Forderung.

Dass es sich bei einem der betroffene­n Wahlkreise (Jena 1) um den Wahlkreis handelt, in dem Umweltmini­sterin Anja Siegesmund (Grüne) selbst kandidiert­e, habe mit der Stellungna­hme nichts zu tun, betont sie auf Anfrage dieser Zeitung. „Wir brauchen eine demografie­feste Lösung, die die Einteilung zwischen Stadt und Land vernünftig zurechtrüc­kt“, sagt die Ministerin.

Eine grundlegen­de Neueinteil­ung der Landtagswa­hlkreise, heißt es nun von den Beteiligte­n, sei „originäre Aufgabe des Landtags“.

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