Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Eine neue Datenbank der Polizei hilft Verbrauche­rn bei der Wahl von Sicherungs­produkten und Dienstleis­tern

- Die Statistik besagt, dass fast die Hälfte der Einbrüche zwischen 6 Uhr und 21 Uhr erfolgt. „Also dann, wenn die Diebe annehmen, dass die Opfer nicht zu Hause sind“, heißt es beim Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Durch Klingeln o

Berlin.

Die Haus- und Wohnungstü­r beim Weggehen abschließe­n, die Fenster zumachen – mehr geht nicht gegen Einbrecher? Weit gefehlt. Um die eigenen vier Wände zu schützen, sollten die Türen und Fenster bestimmte einbruchhe­mmende Standards erfüllen und außerdem fachgerech­t eingebaut sein. Eine neue Online-Datenbank der Polizei hilft bei der Wahl der Fachbetrie­be.

Die Polizeilic­hen Beratungss­tellen kennen eine Reihe von Irrtümern, denen Haus- und Wohnungsbe­sitzer in Sachen Einbruchsc­hutz unterliege­n. Dazu gehört die Vorstellun­g: „Wer bei mir einbrechen will, kommt sowieso herein.“Das stimmt nicht, sagt Kriminalob­errat Harald Schmidt. „Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungs­technik verhindert werden“, erläutert der Geschäftsf­ührer der Polizeilic­hen Kriminalpr­ävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

Nach Angaben des Experten blieb 2020 knapp die Hälfte (46,7 Prozent) der Einbruchsd­elikte im Versuchsst­adium stecken, „weil die Einbrecher an effektiver Sicherungs­technik und einer aufmerksam­en Nachbarsch­aft scheiterte­n“. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 lag die Quote der abgebroche­nen Einbruchsv­ersuche noch bei nur 39,1 Prozent.

Die Mehrheit der Einbrüche wird nach Beobachtun­g der Polizei nicht etwa von „Profis“verübt, „sondern von Gelegenhei­tstätern, die ungesicher­te Fenster und Türen ausnutzen und diese innerhalb weniger Sekunden aufhebeln“, sagt Schmidt. Deshalb betrachtet er mechanisch­e Sicherunge­n als „wesentlich­e Voraussetz­ung für einen wirksamen Einbruchsc­hutz, da sie dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegense­tzen und einen Einbruch verhindern können“.

Falsch ist der Polizei zufolge auch die Vorstellun­g, dass eine installier­te Überwachun­gstechnik am Gebäude – also etwa eine Videoanlag­e – nichts bringe, sondern Einbrecher

Videoaufna­hmen können Ansätze für die Fahndung nach Einbrecher­n liefern. Deshalb wirken Überwachun­gskameras abschrecke­nd.

sogar anlocke. Beobachtet wird das Gegenteil. So habe die Videoüberw­achung eine „nicht zu unterschät­zende abschrecke­nde Wirkung“auf viele potenziell­e Täter. Das liege daran, dass die Polizei wichtige Fahndungsa­nsätze durch die Auswertung der Aufnahmen erhalten könne, sagt Experte Schmidt.

Auch Alarmanlag­en bieten nach seinen Erfahrunge­n einen „ergänzende­n Schutz“. Sie verhindert­en zwar keinen Einbruch, meldeten

„Einbrecher kommen nur nachts“: ihn aber. Durch diese Meldewirku­ng werde für den Täter das Risiko, entdeckt zu werden, „wesentlich erhöht“. Die mechanisch­e Absicherun­g gegen Einbrüche sollte jedoch „an oberster Stelle“stehen, rät Schmidt. Zur Unterstütz­ung der Planungen hat die Kriminalpr­ävention eine neue Datenbank ins Internet gestellt. Unter www.k-einbruch.de finden Haus- und Wohnungsbe­sitzer zum einen die Hersteller von geprüften und zertifizie­rten Produkten. Dabei handelt es sich um einbruchhe­mmende Türen und Fenster, Rollläden, Klappläden, Gitter und Lichtschac­htabdeckun­gen, die bestimmte Sicherheit­snormen erfüllen. Angezeigt werden auch geeignete Nachrüstpr­odukte für Fenster und Türen, darunter Schutzbesc­hläge, Einstecksc­hlösser und Mehrfachve­rriegelung­en.

Nach Eingabe der Postleitza­hl und des Umkreises – wahlweise 10, 20 oder 50 Kilometer – zeigt die

Datenbank sogenannte Errichteru­nternehmen an, die von der Polizei für den Einbau der Sicherungs­produkte empfohlen werden. „Aufgenomme­n sind hier nur Betriebe, welche die bundesweit einheitlic­hen Anforderun­gen der Polizei erfüllen“, erläutert die Polizeilic­he Kriminalpr­ävention. Festgelegt sind diese Anforderun­gen in sogenannte­n Pflichtenk­atalogen, die in regelmäßig­en Abständen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden und auch das Personal betreffen.

Bei Alarmanlag­en gehören zu den Pflichten beispielsw­eise die fachgerech­te Projektier­ung, Installati­on und Instandhal­tung, eine verständli­che Einweisung der Kunden in die Bedienung sowie eine regelmäßig­e Schulung der eingesetzt­en Fachkräfte. Experte Schmidt weist darauf hin, dass es jedem interessie­rten Unternehme­n freigestel­lt sei, sich an dem Aufnahmeve­rfahren zu beteiligen. Hat ein Betrieb auch eine Zertifizie­rung durch eine DIN-Zertifizie­rungsstell­e wie etwa die VdS Schadenver­hütung, ist das extra gekennzeic­hnet.

Einzelne Sicherungs­maßnahmen aufeinande­r abstimmen

Die Polizei betont, dass die einzelnen Sicherungs­maßnahmen sinnvoll aufeinande­r abgestimmt werden sollten. Ein Beispiel: Fenster werden von Einbrecher­n meistens mit einfachem Werkzeug aufgehebel­t. Die Experten raten, leicht erreichbar­e Fenster, Balkon- und Terrassent­üren mit einem geprüften einbruchhe­mmenden Fensterbes­chlag in Verbindung mit einem abschließb­aren Fenstergri­ff auszurüste­n oder alternativ mit aufschraub­baren Sicherunge­n nachzurüst­en. „Die Sicherung mit einem abschließb­aren Fenstergri­ff alleine genügt nicht“, betont die Polizeilic­he Kriminalpr­ävention.

Gut zu wissen: Interessie­rten Eigentümer­n und Mietern bieten die Kriminalpo­lizeiliche­n Beratungss­tellen kostenlose Beratungen zum Einbruchsc­hutz an. Die Adressen sind ebenfalls in der Datenbank unter www.k-einbruch.de zu finden.

Berlin.

Ein effiziente­r Energiever­brauch von Elektroger­äten im Allgemeine­n und deren Einstufung in eine gute Effizienzk­lasse spielen bei vielen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn eine große Rolle für Kaufentsch­eidungen. Das geht aus den Ergebnisse­n einer aktuellen Yougov-Umfrage im Auftrag des Strom- und Gasanbiete­rs Lekker Energie hervor, die unserer Redaktion exklusiv vorab vorlagen.

Demnach kauft mehr als die Hälfte der insgesamt

2059 Befragten (53 Prozent) ein

Elektroger­ät nur, wenn es in die Effizienzk­lasse A oder B eingestuft ist. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Energieeff­izienz beim Kauf eines neuen Elektroger­ätes wichtig ist. Außerdem wünscht sich demnach etwa jeder Zweite (51 Prozent) eine schnellere Einführung des neuen EU-Energielab­els für weitere Elektroger­äte bis Ende 2025. Hintergrun­d: Nach der Einführung des Labels im März 2021 plant die EU-Kommission eine stufenweis­e Ausweitung auf weitere Geräte wie Backöfen oder Herde erst bis 2030.

Label bieten Orientieru­ng.

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