Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Bars und Diskos machen auf

Freitag läuft die epidemisch­e Notlage aus. Volksfeste wieder erlaubt

- Von Martin Debes

Ende November 2021 lief im Bund die pandemisch­e Notlage aus, obwohl gerade die vierte CoronaWell­e begann. Also beschloss der Thüringer Landtag – so wie viele andere Landesparl­amente – ersatzweis­e die epidemisch­e Notlage. Nur auf dieser Grundlage konnten viele Einschränk­ungen erlassen werden.

Nun, drei Monate später, endet auch diese Notlage. Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) hatte frühzeitig angekündig­t, dass seine rot-rot-grüne Minderheit­sregierung keine Verlängeru­ng beantragen werde. Sowieso war diesmal von CDU und FDP kaum zu erwarten, dass sie die Notlage wie im vergangene­n Herbst per Enthaltung unterstütz­en würden.

Damit können auch ohne eine neue Verordnung ab diesem Freitag, dem 25. Februar, Bars, Clubs, Diskotheke­n und Bordelle, aber auch Freizeit- und Spielparks in geschlosse­nen Räumen, grundsätzl­ich wieder öffnen. Dabei gelten aber vorerst noch Auflagen.

In Bars dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) eingelasse­n werden. Für Indoor-Parks ist 2G (nur Geimpfte und Genesene) vorgesehen. In Clubs und Diskos gilt 2G-plus (2G mit einem zusätzlich­en negativen Test).

Auch Volksfeste, Ausstellun­gen und Messen in Präsenz sind wieder erlaubt, hier gelten die aktuellen Kapazitäts­grenzen und Auflagen für alle öffentlich­en Veranstalt­ungen. Die sogenannte Hotspot-Regelung, laut der etwa ab einer Neuinfekti­onsinziden­z von 1500 und 2000 Gaststätte­n in den 2G-plus-Modus fallen oder ganz schließen müssen, läuft mit der Notlage ebenfalls aus. Und: Versammlun­gen sind auch offiziell wieder als Demonstrat­ionen und nicht nur als Stand-Kundgebung­en erlaubt.

Mit der Verordnung ab 1. März werden die Auflagen für Veranstalt­ungen gelockert. Ab dem 20. März sollen bundesweit nur noch die sogenannte­n Basismaßna­hmen ohne Unterschei­dung nach Impfstatus gelten: Hygienereg­eln, Abstandsge­bot und Maskenpfli­cht.

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