Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Bars und Diskos machen auf
Freitag läuft die epidemische Notlage aus. Volksfeste wieder erlaubt
Ende November 2021 lief im Bund die pandemische Notlage aus, obwohl gerade die vierte CoronaWelle begann. Also beschloss der Thüringer Landtag – so wie viele andere Landesparlamente – ersatzweise die epidemische Notlage. Nur auf dieser Grundlage konnten viele Einschränkungen erlassen werden.
Nun, drei Monate später, endet auch diese Notlage. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte frühzeitig angekündigt, dass seine rot-rot-grüne Minderheitsregierung keine Verlängerung beantragen werde. Sowieso war diesmal von CDU und FDP kaum zu erwarten, dass sie die Notlage wie im vergangenen Herbst per Enthaltung unterstützen würden.
Damit können auch ohne eine neue Verordnung ab diesem Freitag, dem 25. Februar, Bars, Clubs, Diskotheken und Bordelle, aber auch Freizeit- und Spielparks in geschlossenen Räumen, grundsätzlich wieder öffnen. Dabei gelten aber vorerst noch Auflagen.
In Bars dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) eingelassen werden. Für Indoor-Parks ist 2G (nur Geimpfte und Genesene) vorgesehen. In Clubs und Diskos gilt 2G-plus (2G mit einem zusätzlichen negativen Test).
Auch Volksfeste, Ausstellungen und Messen in Präsenz sind wieder erlaubt, hier gelten die aktuellen Kapazitätsgrenzen und Auflagen für alle öffentlichen Veranstaltungen. Die sogenannte Hotspot-Regelung, laut der etwa ab einer Neuinfektionsinzidenz von 1500 und 2000 Gaststätten in den 2G-plus-Modus fallen oder ganz schließen müssen, läuft mit der Notlage ebenfalls aus. Und: Versammlungen sind auch offiziell wieder als Demonstrationen und nicht nur als Stand-Kundgebungen erlaubt.
Mit der Verordnung ab 1. März werden die Auflagen für Veranstaltungen gelockert. Ab dem 20. März sollen bundesweit nur noch die sogenannten Basismaßnahmen ohne Unterscheidung nach Impfstatus gelten: Hygieneregeln, Abstandsgebot und Maskenpflicht.