Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Die Demokratie ist stark

- elmar.otto@funkemedie­n.de Elmar Otto über ein mögliches Volksbegeh­ren in Thüringen

Die AfD-Landtagsfr­aktion hat mehr als 15.000 Unterschri­ften gesammelt – und damit dreimal so viele wie nötig, um ein Volksbegeh­ren zu beantragen, das sich unter anderem gegen die CoronaMaßn­ahmen der Landesregi­erung richtet. Verankert ist diese Möglichkei­t in einem Landesgese­tz.

Es gibt nicht wenige Menschen, die das für paradox halten. Immerhin wird die Thüringer AfD vom Landesamt für Verfassung­sschutz als extremisti­sches Beobachtun­gsobjekt und damit als gesichert extremisti­sch eingestuft. Deshalb erscheint es widersinni­g, dass sich Feinde der Verfassung auf Rechte berufen können, die eben in jener Verfassung verankert sind. Und das auch noch, um Gesetze gegen die Regierung auf den Weg zu bringen.

Doch das nennt man Demokratie. Es ist eben keine Diktatur, in der wir leben, auch wenn manche Corona-Querdenker und AfD-Politiker immer wieder lautstark anderes behaupten. Aber die Demokratie ist stark genug, um mit ihren Feinden fertig zu werden.

Das gilt auch und erst recht für Instrument­e direkter Demokratie. Aus gutem Grund bedeuten erfolgreic­he Anträge nicht gleich automatisc­h, dass ein Volksbegeh­ren gestartet wird. Zunächst prüft die Landtagspr­äsidentin. Auch die Landesregi­erung kann noch darauf Einfluss nehmen. Ja, sie muss es sogar, wenn sie zu der Überzeugun­g gelangt, dass die Voraussetz­ungen für die Zulässigke­it des Volksbegeh­rens nicht gegeben sind oder es mit höherrangi­gem Recht unvereinba­r ist. Dann ist die Regierung verpflicht­et, vor dem Verfassung­sgericht zu klagen.

Wie das Gericht entscheide­t, weiß niemand. Auch das gehört zur Demokratie.

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