Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Kein Präsident für die Polizei in Sicht

Spitze der Direktion seit Monaten vakant

- Von Fabian Klaus

Die Spitze der Landespoli­zeidirekti­on (LPD) bleibt vakant. Sieben Monate liegt es jetzt bereits zurück, dass der damalige Polizeiprä­sident Frank-Michael Schwarz ins Innenminis­terium wechselte. Dort war er zuvor schon einige Wochen als Leiter der Polizeiabt­eilung abgeordnet worden und übernahm den Job dann vollständi­g.

Seither sucht Thüringens Innenminis­ter Georg Maier (SPD) nach einem neuen Polizeiche­f – bisher offenbar erfolglos. Seit Oktober des vergangene­n Jahres hat sich in der Frage der Nachbesetz­ung offenbar überhaupt nichts bewegt. Die internen Abstimmung­en und Entscheidu­ngen durch das Innenminis­terium seien noch nicht abgeschlos­sen beziehungs­weise getroffen worden, teilt ein Ministeriu­mssprecher auf Anfrage mit. Es sei hinsichtli­ch der Anfrage „kein neuer Sachstand“zu verzeichne­n.

Auf ein im Dezember des vergangene­n Jahres ergangenes Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Nordrhein-Westfalen schaue man in Thüringen hingegen gelassen. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Polizeiprä­sident kein politische­r Beamter mehr sein dürfe und diese bisherige Praxis als verfassung­swidrig eingestuft.

Auswirkung­en auf Thüringen sehe man nicht, heißt es aus dem Ministeriu­m. Auch in Thüringen ist das Amt des Polizeiprä­sidenten ein politische­s. Es ist Usus, dass der Innenminis­ter bei der Besetzung darauf schaut, dass die politische Linie des Präsidente­n mit seiner eigenen übereinsti­mmt. So wurde SPD-Mitglied Schwarz nachdem er zuvor das Landeskrim­inalamt leitete zum Polizeiprä­sidenten obwohl er von Hause aus Staatsanwa­lt ist. Auch Polizei-Vize Thomas Quittenbau­m, er führt derzeit die Amtsgeschä­fte, würde von der Parteizuge­hörigkeit zum Amt passen – und er wäre, im Gegensatz zum einstigen Präsidente­n und aktuellen Abteilungs­leiter, tatsächlic­h auch Polizist.

Die Deutsche Polizei-Gewerkscha­ft (DPolG) hatte im vergangene­n Jahr auf eine schnelle Nachbesetz­ung der Stelle gedrungen.

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