Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Asow-Kämpfern droht Schauprozess
Separatisten planen Tribunal. Oberstes Gericht verurteilt drei Ausländer in ukrainischer Armee zum Tod
Die Ukraine ermittelt landesweit in über 15.000 Fällen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen von russischen Soldaten, erste Angeklagte sind bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt. Doch jetzt schlägt die russische Propaganda zurück: In der russisch besetzten, sogenannten „Volksrepublik Donezk“in der Ostukraine werden offenbar Schauprozesse gegen ukrainische Kriegsgefangene vorbereitet.
Der Chef des Separatistengebietes, Denis Puschilin, kündigt ein „internationales Tribunal“an, das sich an Kriegsverbrecher-Tribunalen nach dem Zweiten Weltkrieg orientieren soll – damit sind nicht nur die Nürnberger Prozesse gegen Nazi-Verbrecher gemeint, sondern auch sowjetische Schauprozesse wie im ukrainischen Charkiw 1943. Eine Satzung werde schon erarbeitet, ließ Puschilin wissen. Vor das Tribunal wollen die Separatisten wohl vor allem die rund tausend ukrainischen Gefangenen stellen, die sich Mitte Mai im Asow-Stahlwerk in Mariupol ergeben hatten und zunächst nach Russland gebracht wurden. Sie werden derzeit durch russische Sicherheitsdienste vernommen. Es seien „Naziverbrecher“und „Kriegsverbrecher“, die Verbrechen an der Zivilbevölkerung
von Mariupol begangen hätten, erklären russische Politiker wie der Parlamentsvorsitzende Wjatscheslaw Wolodin.
Urteil gegen zwei Briten und einen Marokkaner
Wenn die Asow-Kämpfer in den Separatistengebieten in Schauprozessen abgeurteilt werden sollten, droht ihnen die Todesstrafe – anders als in Russland, wo die Todesstrafe seit dem Beitritt zum Europarat 1996 ausgesetzt ist.
Betroffen sind auch ausländische Kämpfer, die sich den ukrainischen Soldaten in Mariupol angeschlossen hatten. In einem ersten Prozess verurteilte das Oberste Gericht der sogenannten Donezker Volksrepublik am Donnerstag zwei Briten und einen Marokkaner als Söldner zum Tode. Die Todesstrafe werde für „alle Verbrechen zusammengenommen“verhängt, heißt es laut der russischen Nachrichtenagentur Tass in der Urteilsbegründung. Die Verurteilten können innerhalb eines Monats gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Russische Medien berichteten zudem, dass die drei Männer ein Gnadengesuch an die Führung der Separatistenrepublik stellen können. Werde dies angenommen, könne die Todesstrafe in lebenslange Haft oder 25 Jahre Strafkolonie umgewandelt werden, hieß es. mit dpa