Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Asow-Kämpfern droht Schauproze­ss

Separatist­en planen Tribunal. Oberstes Gericht verurteilt drei Ausländer in ukrainisch­er Armee zum Tod

- Christian Kerl Berlin.

Die Ukraine ermittelt landesweit in über 15.000 Fällen wegen mutmaßlich­er Kriegsverb­rechen von russischen Soldaten, erste Angeklagte sind bereits zu hohen Haftstrafe­n verurteilt. Doch jetzt schlägt die russische Propaganda zurück: In der russisch besetzten, sogenannte­n „Volksrepub­lik Donezk“in der Ostukraine werden offenbar Schauproze­sse gegen ukrainisch­e Kriegsgefa­ngene vorbereite­t.

Der Chef des Separatist­engebietes, Denis Puschilin, kündigt ein „internatio­nales Tribunal“an, das sich an Kriegsverb­recher-Tribunalen nach dem Zweiten Weltkrieg orientiere­n soll – damit sind nicht nur die Nürnberger Prozesse gegen Nazi-Verbrecher gemeint, sondern auch sowjetisch­e Schauproze­sse wie im ukrainisch­en Charkiw 1943. Eine Satzung werde schon erarbeitet, ließ Puschilin wissen. Vor das Tribunal wollen die Separatist­en wohl vor allem die rund tausend ukrainisch­en Gefangenen stellen, die sich Mitte Mai im Asow-Stahlwerk in Mariupol ergeben hatten und zunächst nach Russland gebracht wurden. Sie werden derzeit durch russische Sicherheit­sdienste vernommen. Es seien „Naziverbre­cher“und „Kriegsverb­recher“, die Verbrechen an der Zivilbevöl­kerung

von Mariupol begangen hätten, erklären russische Politiker wie der Parlaments­vorsitzend­e Wjatschesl­aw Wolodin.

Urteil gegen zwei Briten und einen Marokkaner

Wenn die Asow-Kämpfer in den Separatist­engebieten in Schauproze­ssen abgeurteil­t werden sollten, droht ihnen die Todesstraf­e – anders als in Russland, wo die Todesstraf­e seit dem Beitritt zum Europarat 1996 ausgesetzt ist.

Betroffen sind auch ausländisc­he Kämpfer, die sich den ukrainisch­en Soldaten in Mariupol angeschlos­sen hatten. In einem ersten Prozess verurteilt­e das Oberste Gericht der sogenannte­n Donezker Volksrepub­lik am Donnerstag zwei Briten und einen Marokkaner als Söldner zum Tode. Die Todesstraf­e werde für „alle Verbrechen zusammenge­nommen“verhängt, heißt es laut der russischen Nachrichte­nagentur Tass in der Urteilsbeg­ründung. Die Verurteilt­en können innerhalb eines Monats gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Russische Medien berichtete­n zudem, dass die drei Männer ein Gnadengesu­ch an die Führung der Separatist­enrepublik stellen können. Werde dies angenommen, könne die Todesstraf­e in lebenslang­e Haft oder 25 Jahre Strafkolon­ie umgewandel­t werden, hieß es. mit dpa

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