Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Ein Gesetz ohne Gegenstimme
Landtag fördert Musik- und Jugendkunstschulen mit mindestens sechs Millionen Euro
Einstimmigkeit ist in der Musik für gewöhnlich nicht eben die ganz hohe Schule. Dass der Landtag das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz am Donnerstag ganz und gar einstimmig verabschiedet, ist ein seltener Fall von Harmonie. Dabei gab es in den elf Monaten der Beratung im Kulturausschuss, zwei Anhörungen inklusive, doch einige Dissonanzen.
Am Ende waren sich in der Sache alle einig. Das Land beteiligt sich ab 2023 gesetzmäßig mit insgesamt sechs Millionen Euro mindestens an den Kosten kommunal getragener und/oder finanzierter Einrichtungen, die abzüglich eigener Einnahmen anfallen. Eine jährliche Erhöhung dieser Mittel, für Tarifsteigerungen und Inflationsausgleich, ist an die Haushaltslage gekoppelt.
Voraussetzung: Die Kommunen beteiligen sich mindestens zur Hälfte bei Musikschulen, „angemessen“ bei Jugendkunstschulen. Verbunden ist das mit der Zertifizierung als staatlich anerkannte Einrichtung. Dabei muss in den öffentlichen Musikschulen mindestens die Hälfte der Lehrkräfte fest angestellt sein. Auch dafür wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren vereinbart.
Den Entwurf dazu hatte im Juli 2021 die CDU eingebracht. „Das hätte jede andere Fraktion auch machen können“, sagte deren Kulturpolitiker Jörg Kellner in der abschließenden Aussprache. Denn den Text hatten vier Interessenverbände zugearbeitet. Dieser wiederum fußte jedoch auf der seit 2014 geltenden Förderung der Musikund Kunstschulen in Brandenburg. „Es hat uns sehr viel Zeit gekostet, ein Brandenburger Gesetz auf Thüringer Verhältnisse umzuschreiben“, so Thomas Hartung (SPD).
Bis 2004 beteiligte sich der Freistaat über zweckgebundene Mittel im Kommunalen Finanzausgleich an den Musikschulen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtes beendete diese Praxis. Das Geld, drei Millionen, floss danach zwar weiter, die Kommunen gaben es in Teilen aber anderweitig aus, erinnerte jetzt Kulturminister Benjamin Hoff (Linke).
Im Doppelhaushalt für 2018/19 führte Rot-Rot-Grün dann die Projektförderung ein, mit zunächst zwei, ab 2020 mit fünf Millionen Euro im Kulturetat. In den Verhandlungen für dieses Jahr setzte die CDU gegenüber der Minderheitskoalition eine Million mehr durch.
In innerer Opposition zu diesem Gesetz steht indes die Landesregierung. Mindestens Minister Hoff ist grundsätzlich gegen neue Spartengesetze zur Kulturförderung. Seine Staatskanzlei muss nun gleichwohl die Durchführungsbestimmungen dazu ausarbeiten und sie dann vom Kulturausschuss absegnen lassen.
Im Bundesvergleich gehe Thüringen einen großen Schritt voran, betont derweil Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen. Es sei neben Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern eines der sehr wenigen Länder mit einer solchen Förderung per Gesetz.
Wir können alle miteinander stolz sein, dass wir an solchen entscheidenden Stellen mal genau das schaffen, wofür wir alle hier gewählt sind. Katja Mitteldorf, Linke-Abgeordnete