Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Was die Farbe des Arzt-Rezepts aussagt

- Düsseldorf. Rosa: Krankenkas­se zahlt Grün: Frei verkäuflic­h

Rezept ist nicht gleich Rezept. An der Farbe lässt sich etwa erkennen, wer die Kosten trägt oder wie lange man es einlösen kann. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Ein rosafarben­es Rezept stellt der Arzt oder die Ärztin für Medikament­e aus, die von der gesetzlich­en Krankenver­sicherung übernommen werden. In der Apotheke muss man dennoch das Portemonna­ie zücken, denn Versichert­e müssen eine Zuzahlung leisten.

Die beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, muss man die gesamten Kosten selbst tragen. Übrigens: Zu viel Zeit sollte man sich mit dem Einlösen eines rosa Rezepts aber nicht lassen: Nach 28 Tagen ist es nicht mehr gültig.

Gelb: Arzneimitt­el mit strengen Auflagen

Bei einem gelben Rezept sollte man das Einlösen erst recht nicht auf die lange Bank schieben – es ist nur sieben Tage lang gültig. Diese Rezeptart gilt für Medikament­e, die unter das Betäubungs­mittelgese­tz fallen. Laut der Verbrauche­rzentrale sind das zum Beispiel starke Schmerzmit­tel,

ADHS-Medikament­e oder Drogenersa­tzstoffe wie Methadon.

Ein grünes Rezept heißt: Das Medikament ist nicht verschreib­ungspflich­tig. Das Rezept ist daher unbegrenzt gültig.

Der Nachteil des grünen Rezepts ist, dass man das Medikament selbst bezahlen muss – ganz unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Laut der Verbrauche­rzentrale NRW kann es sich aber lohnen, bei der Krankenkas­se nachzufrag­en, ob die Kosten erstattet werden können – zumindest teilweise. dpa

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