Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Land legt keine Rechtsmittel gegen Kali-Urteil ein
Thüringen setzt auf weitere Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Köln
Thüringen legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar im Streit um die Finanzierung der Kali-Altlastensanierung ein. „Wir werden die Entscheidung des OVG Weimar nicht anfechten“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) am Dienstag dieser Zeitung. Ohne ersichtlichen Nutzen würde das die Verfahrenskosten nur erhöhen.
Am 10. Dezember hatte das Gericht in einer Berufungsverhandlung die Forderung des Freistaats zurückgewiesen, eine Vereinbarung zur Finanzierung der Kali-Sanierung vom Oktober 1999 zwischen dem Land, dem Kaliunternehmen K+S und dem Bund zu ändern. Damit trägt Thüringen derzeit allein die Sanierungskosten der DDR-Kalialtlasten in Millionenhöhe.
Gegen das Land geklagt hatte die K+S Minerals and Agriculture
GmbH (Kassel), weil Thüringen seit 2012 die Sanierungskosten nur unter Vorbehalt zahlt. Die Landesregierung will erreichen, dass sich der Bund an der Kali-Altlastensanierung finanziell wieder mit beteiligt.
„Das OVG benennt zwar erfreulich klar die Mängel dieses Freistellungsvertrags von 1999, kommt aber dennoch zum Schluss, dass der Vertrag anzuwenden ist“, ergänzte die Ministerin. Allerdings entfalle diese Geschäftsgrundlage, wenn eine Sanierung technisch nicht möglich sei und dadurch Ewigkeitskosten entstünden.
Mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem Vorjahr und vom Dezember 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will Thüringen doch noch erreichen, dass sich der Bund an den ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus beteiligen muss.