Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Notlage von Familien mildern

Stiftung Hand in Hand hilft unbürokrat­isch. Seit 1993 schon 102 Millionen Euro ausgezahlt

- Sibylle Göbel Erfurt.

In Thüringen nutzen jedes Jahr Tausende Schwangere und Familien in einer finanziell­en Notlage die Möglichkei­t, sich mit einem Zuschuss unter die Arme greifen zu lassen: Wie die Thüringer Stiftung Hand in Hand auf Anfrage mitteilt, gingen bei ihr allein im vergangene­n Jahr 2411 Anträge auf Schwangere­nund weitere 451 auf Familienhi­lfe ein. Im Jahr davor waren es sogar 2930 beziehungs­weise 478 Anträge. Ein Teil davon (2020: rund 7,5 Prozent, 2021: 5 Prozent) musste abgelehnt werden.

Die Zuschüsse wurden vor allem für die Baby-Erstaussta­ttung und die Einrichtun­g von Kinderzimm­ern, aber auch für Umstandskl­eidung oder Einrichtun­gsgegenstä­nde wie Kinderbett­en gewährt. Gut die Hälfte der Antragstel­ler waren jeweils Hartz-IV-Empfänger. Bei der Schwangere­nhilfe ist etwa jede zweite Antragstel­lerin zwischen 18 und 30 Jahren alt, bei der Familienhi­lfe sind rund 50 Prozent der Hilfesuche­nden zwischen 30 und 40 Jahre alt.

Im vergangene­n Jahr zahlte die Stiftung insgesamt fast 2,5 Millionen Euro aus – davon allein an Schwangere Beträge zwischen 115 und 9509 Euro. Im Jahr 2020 wurden sogar mehr als drei Millionen Euro bewilligt – in einem Fall im Bereich

der Familienhi­lfe sogar rund 20.000 Euro. Insgesamt wurden von 1993 bis 2021 mehr als 102 Millionen Euro zur Unterstütz­ung von Schwangere­n und Familien in Thüringen bewilligt.

Die finanziell­en Hilfen unterstütz­ten werdende Mütter dabei, ausweglos erscheinen­de Situatione­n zu überwinden und sich unbeschwer­t auf die Geburt vorzuberei­ten, betont Stiftungsc­hef Michael Hoffmeier. Doch genauso helfe die Stiftung Familien in prekären Situatione­n mit dem Ziel, die Notlage zu mildern und eine möglichst dauerhafte Verbesseru­ng herbeizufü­hren. Allerdings dürfe die Stiftung nur einspringe­n, wenn die Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeiti­g möglich ist.

Anträge nehmen Schwangers­chaftsbera­tungsstell­en, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensbera­tungsstell­en sowie die kommunalen Gleichstel­lungsbeauf­tragten entgegen, die Stiftung prüft jeden einzelnen Antrag. Die Nachfrage nach den Hilfen ebbt nicht ab: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gingen bereits 1069 Anträge auf Hilfen für Schwangere und 228 Anträge auf Hilfen für Familien ein.

Die Stiftung Hand in Hand wurde 1992 gegründet, um Familien und Schwangere­n schnell und unbürokrat­isch zu helfen und Mittel von Bund und Land zu vergeben.

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FREDRIK VON ERICHSEN / DPA (ARCHIV) Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau.

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