Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Ausschussvorsitz: Karlsruhe lehnt AfD -Eilantrag ab
Verfassungsgericht will erst im Hauptverfahren zu Organklage entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, auf einen Eilantrag der AfDFraktion hin vorläufig drei Kandidaten der Partei als Ausschussvorsitzende im Bundestag einzusetzen. Die Frage müsse erst im Hauptverfahren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 2 BvE 10/21).
Die Vorsitzenden der Ausschüsse bereiten die Sitzungen vor und leiten sie. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie reihum und der Größe nach darauf zugreifen. Die AfD bekam so Ende 2021 den Vorsitz für den Innen-, den Gesundheits- und den Entwicklungsausschuss. Üblicherweise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal fielen die drei AfDKandidaten aber bei einer von den Regierungsfraktionen beantragten Wahl in den Ausschüssen durch. Die Fraktion der AfD stellt so als einzige keine Vorsitzenden.
In Karlsruhe strengte sie im Dezember eine Organklage gegen solche Vorsitzendenwahlen an. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. Bis zum Urteil wollte sie ihre Kandidaten vom Gericht vorläufig zu Vorsitzenden bestimmen lassen.
Dies lehnte der Zweite Senat nun ab. Er erklärte zwar, dass er eine Rechtsverletzung nicht für völlig ausgeschlossen halte. Die Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung führe aber dazu, diese abzulehnen: Würde sich die Wahl als verfassungswidrig herausstellen, könnte die AfD-Fraktion nämlich bis zur endgültigen Entscheidung trotzdem in den Ausschüssen mitarbeiten – auch ohne Funktionsamt. Wäre die Wahl aber verfassungsgemäß, würden die Ausschüsse bis zur Entscheidung von Menschen geleitet, die das Vertrauen der Mehrheit nicht besäßen, so das Gericht. Das könnte ihre Arbeitsfähigkeit und damit die Funktionsfähigkeit des Bundestags insgesamt gefährden. afp