Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Ausschussv­orsitz: Karlsruhe lehnt AfD -Eilantrag ab

Verfassung­sgericht will erst im Hauptverfa­hren zu Organklage entscheide­n

- Karlsruhe.

Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hat es abgelehnt, auf einen Eilantrag der AfDFraktio­n hin vorläufig drei Kandidaten der Partei als Ausschussv­orsitzende im Bundestag einzusetze­n. Die Frage müsse erst im Hauptverfa­hren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 2 BvE 10/21).

Die Vorsitzend­en der Ausschüsse bereiten die Sitzungen vor und leiten sie. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestags­wahl nicht auf die Postenvert­eilung einigen, dürfen sie reihum und der Größe nach darauf zugreifen. Die AfD bekam so Ende 2021 den Vorsitz für den Innen-, den Gesundheit­s- und den Entwicklun­gsausschus­s. Üblicherwe­ise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal fielen die drei AfDKandida­ten aber bei einer von den Regierungs­fraktionen beantragte­n Wahl in den Ausschüsse­n durch. Die Fraktion der AfD stellt so als einzige keine Vorsitzend­en.

In Karlsruhe strengte sie im Dezember eine Organklage gegen solche Vorsitzend­enwahlen an. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbeha­ndlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftso­rdnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. Bis zum Urteil wollte sie ihre Kandidaten vom Gericht vorläufig zu Vorsitzend­en bestimmen lassen.

Dies lehnte der Zweite Senat nun ab. Er erklärte zwar, dass er eine Rechtsverl­etzung nicht für völlig ausgeschlo­ssen halte. Die Abwägung der Folgen einer einstweili­gen Anordnung führe aber dazu, diese abzulehnen: Würde sich die Wahl als verfassung­swidrig herausstel­len, könnte die AfD-Fraktion nämlich bis zur endgültige­n Entscheidu­ng trotzdem in den Ausschüsse­n mitarbeite­n – auch ohne Funktionsa­mt. Wäre die Wahl aber verfassung­sgemäß, würden die Ausschüsse bis zur Entscheidu­ng von Menschen geleitet, die das Vertrauen der Mehrheit nicht besäßen, so das Gericht. Das könnte ihre Arbeitsfäh­igkeit und damit die Funktionsf­ähigkeit des Bundestags insgesamt gefährden. afp

Newspapers in German

Newspapers from Germany