Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Offenes Tragen von Schusswaffen in USA erleichtert
Supreme Court stärkt „individuelles“Recht auf Waffenbesitz
Während sich die Politik in Amerika im Lichte gehäufter Amokläufe mit vielen Toten in Schulen und Supermärkten gerade aufrafft, zumindest kosmetische Veränderungen an den laxen Waffengesetzen vorzunehmen, schießt das oberste Gericht der Vereinigten Staaten in die andere Richtung. Mit 6:3 Stimmen hat der Supreme Court in Washington am Donnerstag das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit erneut als Grundrecht der Bürger eingestuft und dieses massiv gestärkt.
Bundesstaaten und Städte, die das Mitführen von Pistolen und Gewehren reguliert und teilweise verboten hatten, haben das Nachsehen. Befürworter einer strengeren Waffenkontrolle sind entsetzt.
Konkret hatte das durch drei Stellenbesetzungen in der Präsidentschaft Donald Trumps mehrheitlich konservativ gewordene RichterKollektiv die Klage von zwei Waffenbesitzern wegen eines Gesetzes im Bundesstaat New York geprüft. Dort galt bislang, dass für das Tragen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände eine spezifische Begründung vorgelegt werden musste. Sprich: ein Nachweis dafür, dass ein spezifischer Bedarf an Selbstverteidigung besteht, der nur durch das Mitführen eines Schießeisens gedeckt werden kann.
Versuche, das Waffentragen zu beschränken, sind infrage gestellt
Der Supreme Court sieht in dieser Lizenzierung eine unzulässige Beschneidung des zweiten Zusatzartikels zur US-Verfassung, der den Besitz und das Tragen von Waffen institutionell garantiere. Durch die Torpedierung der Regelung in New York sind ähnliche Gesetze in Kalifornien, Hawaii, Maryland, Massachusetts, New Jersey und Rhode Island bedroht.
Zuletzt hatte der Supreme Court vor 14 Jahren in einer Grundsatzentscheidung befunden, dass der zweite Zusatzartikel ein „individuelles“Recht auf Waffenbesitz verankert. Seither blieb aber strittig, wie viel Spielraum es für Beschränkungen gibt; gerade beim Tragen von Waffen auf Straßen und Plätzen. Etliche Kommunen und Bundesstaaten hatten sich dazu entschieden, Auflagen zu verabschieden, andere hatten Lockerungen verabschiedet.