Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Offenes Tragen von Schusswaff­en in USA erleichter­t

Supreme Court stärkt „individuel­les“Recht auf Waffenbesi­tz

- Dirk Hautkapp Washington.

Während sich die Politik in Amerika im Lichte gehäufter Amokläufe mit vielen Toten in Schulen und Supermärkt­en gerade aufrafft, zumindest kosmetisch­e Veränderun­gen an den laxen Waffengese­tzen vorzunehme­n, schießt das oberste Gericht der Vereinigte­n Staaten in die andere Richtung. Mit 6:3 Stimmen hat der Supreme Court in Washington am Donnerstag das Tragen von Schusswaff­en in der Öffentlich­keit erneut als Grundrecht der Bürger eingestuft und dieses massiv gestärkt.

Bundesstaa­ten und Städte, die das Mitführen von Pistolen und Gewehren reguliert und teilweise verboten hatten, haben das Nachsehen. Befürworte­r einer strengeren Waffenkont­rolle sind entsetzt.

Konkret hatte das durch drei Stellenbes­etzungen in der Präsidents­chaft Donald Trumps mehrheitli­ch konservati­v gewordene RichterKol­lektiv die Klage von zwei Waffenbesi­tzern wegen eines Gesetzes im Bundesstaa­t New York geprüft. Dort galt bislang, dass für das Tragen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände eine spezifisch­e Begründung vorgelegt werden musste. Sprich: ein Nachweis dafür, dass ein spezifisch­er Bedarf an Selbstvert­eidigung besteht, der nur durch das Mitführen eines Schießeise­ns gedeckt werden kann.

Versuche, das Waffentrag­en zu beschränke­n, sind infrage gestellt

Der Supreme Court sieht in dieser Lizenzieru­ng eine unzulässig­e Beschneidu­ng des zweiten Zusatzarti­kels zur US-Verfassung, der den Besitz und das Tragen von Waffen institutio­nell garantiere. Durch die Torpedieru­ng der Regelung in New York sind ähnliche Gesetze in Kalifornie­n, Hawaii, Maryland, Massachuse­tts, New Jersey und Rhode Island bedroht.

Zuletzt hatte der Supreme Court vor 14 Jahren in einer Grundsatze­ntscheidun­g befunden, dass der zweite Zusatzarti­kel ein „individuel­les“Recht auf Waffenbesi­tz verankert. Seither blieb aber strittig, wie viel Spielraum es für Beschränku­ngen gibt; gerade beim Tragen von Waffen auf Straßen und Plätzen. Etliche Kommunen und Bundesstaa­ten hatten sich dazu entschiede­n, Auflagen zu verabschie­den, andere hatten Lockerunge­n verabschie­det.

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