Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Mitarbeiterin und Hotel schließen einen Vergleich
Gerichtsbericht: Veranstaltungsleiterin wird angemeldete Betriebsratsarbeit im Haus gewährt
Die von der Arcona-Gruppe als Gesellschafterin angebotene Abfindung in fünfstelliger Höhe im Zuges eines sogenannten Beendigungsvergleichs lehnte die Veranstaltungsleiterin des Hotels auf der Wartburg auch beim Verhandlungstermin am Dienstag am Arbeitsgericht in Eisenach ab.
Kathleen Stegmann will und wird weiter im Fünf-Sterne-Hotel arbeiten.
Sie als Klägerin und der Rechtsanwalt der Arcona-Gruppe einigten sich noch vor der Beweisaufnahme der Verhandlung in Eisenach auf einen Vergleich, maßgeblich von Richter Jakob Meinhardt geebnet. In einer Verhandlungspause verständigten sich der Vertreter der Mütze-Korsch-Rechtsanwaltsgesellschaft mit dem als Zeugen geladenen Hoteldirektor auf dem Gerichtsflur
auf den Vergleich. Ergebnis: Die Hotelleitung verpflichtet sich, der Mitarbeiterin eine ordnungsgemäß angemeldete Betriebsratsarbeit in den Räumlichkeiten des Hotels samt dazu notwendiger Arbeitsmittel zu gewähren.
Anzeige wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit
Was die seit 21 Jahren im Hotel angestellte und seit 2007 im Betriebsrat tätige Frau beklagte, war die Behinderung genau dieser Betriebsratsarbeit durch Hoteldirektor Hannes Horsch. Auslöser war die von einer Hotel-Mitarbeiterin via Handy übermittelte Freistellung der Abteilungsleiterin für zwei Tage (14./15.) im Oktober 2021. „Sowas hatte es zuvor noch nie gegeben“, berichtete die Klägerin vor dem Arbeitsgericht.
Am 14. Oktober wollte Stegmann im Auftrag des Betriebsrats in ihrem
Büro die Dienstpläne an einem Computer kontrollieren.
Nach Rücksprache mit einem Gewerkschaftsanwalt war die freigestellte Frau trotzdem im Hotel erschienen und hatte ihre Arbeitskraft angeboten. Der Hoteldirektor verlangte daraufhin ihren Büroschlüssel, den sie ihm auch aushändigte. Ob sie der Hoteldirektor danach beim Verlassen des Hotels durch mehrere Abteilungen bis zum Lieferanteneingang eskortierte oder er zufällig denselben Weg hatte, war vor Gericht nicht mehr maßgeblich. Die Mitarbeiterin war am 14. und 15. Oktober im Hotel auf der Wartburg vom Direktor definitiv nicht erwünscht.
Tage später trat sie ihren Dienst wieder an. Zwischenzeitlich sorgte sie mit gewerkschaftlicher Unterstützung aber dafür, dass diese Episode ein juristisches Nachspiel hat. Die Verhandlung am Dienstag war nach gescheitertem Gütetermin mit angebotenem Beendigungsvergleich der Abschluss.
Das Hotel auf der Wartburg steht auch nach Abschluss dieses Verfahren weiter im Blickpunkt der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, des Betriebsrates und der Öffentlichkeit. Anfang März werden sich Vertreter erneut vor dem Arbeitsgericht treffen. Dann wird ein Verfahren aufgerufen, in dem der ehemalige Betriebsratsvorsitzende des Hotels und dessen Kündigung im Mittelpunkt stehen.
Aus verschiedenen Gründen wurde der Mitarbeiter im Herbst 2021 gekündigt. Der Betriebsrat stimmte dieser Kündigung jedoch nicht zu. Seither ist der Ex-Betriebsratsvorsitzende bezahlt freigestellt. Vor Gericht soll der Fall aufgelöst werden. Mittlerweile hat das Hotel auf der Wartburg mit Sandra Heimbürger eine neue Betriebsratsvorsitzende.