Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Drei aktuelle Wolfsrisse registriert
Jäger verzeichnen eine starke Abnahme der Singvögel und Bodenbrüter, verursacht überwiegend durch den Waschbär
Am ersten April begann das neue Jagdjahr. Die Jäger, insbesondere die Jagdpächter, sind in diesem Jahr aufgrund der günstigen Temperaturen schon seit März in den Revieren unterwegs und bereiten vorwiegend für das Niederwild wie Hase und Rebhuhn, aber auch für zahlreiche Insekten kleine Lebensräume vor, sagt Helmut Rackwitz, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Eisenach.
Dazu zählten Blühstreifen, die von den Agrar-Unternehmen nicht genutzt werden, kleine Feuchtbiotope, Feldholzinseln und mehr. Die enge Zusammenarbeit mit den Landwirten zahle sich dabei aus.
Laut einer EU-Richtlinie sollen Landwirte zehn Prozent ihrer Ackerfläche nicht intensiv nutzen. Dort werden Niedrigkulturen wie Kleegras angebaut. Diese Flächen dienten ebenfalls dem Niederwild als Lebensraum und sind oft mit den Jägern abgesprochen. Rackwitz hält Absprachen zwischen Jägern und Landwirten auch zur bevorstehenden Gras- und Silomahd für unabdingbar. Dadurch könnten die Jäger Vorkehrungen zur Kitzrettung rechtzeitig planen.
Größere Probleme sehen die Jäger durch die weitere Verbreitung des streng geschützten Wolfes. Auch der Wartburgkreis sei mittlerweile „Wolfsland“geworden. 2022/23 hat es in Deutschland laut Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz 184 Wolfsrudel, 47 Wolfspaare und 22 Einzelwölfe gegeben. Ein Rudel besteht aus 6 bis 15 Tieren.
Hunde sind zu den Setzzeiten im Freien anzuleinen
n den vergangenen vier Wochen kam es im Wartburgkreis zu drei Wolfsrissen, informiert Helmut Rackwitz. Am 15. März wurde ein Wolfsriss in Dippach an einem Reh festgestellt, acht Tage später in Kratzeroda an zwei Schafen, was durch den Wolfsbeauftragten des Wolfkompetenzzentrums Thüringen Wolf/Biber/Lux bestätigt worden sei. Am 2. April sei ein weiterer Wolfsriss unmittelbar hinter der Landesgrenze bei Dippach in Richtung Heringen gemeldet worden. In der Regel meide der Wolf den Men
schen. An alle Hundebesitzer appelliert die Jägerschaft, Hunde zu den Setz- und Brutzeiten anzuleinen. Ab April bis zum 15. Juli eines Jahres besteht in der „freien Landschaft“Leinenpflicht für alle Hunde. Rebhühner und Hasen halten sich oft in den Feldrainen auf. Durch die Leinenpflicht sollen diese vor den Vierbeinern geschützt werden.
Genaue Zahlen für das erlegte Wild, das Streckenergebnis im Wartburgkreises, liege noch nicht vor. Dennoch weist der Vorsitzende der Jägerschaft Eisenach auf die stark gestiegenen Bestände der invasiven Arten hin. Er ruft alle Jäger auf, die Jagd auf Waschbär, Marderhund und Nilgans noch mehr zu intensivieren. Gerade diese Wildarten verdrängten zunehmend heimische Niederwildarten.
Die Jäger verzeichneten eine starke Abnahme der Singvögel und Bodenbrüter, verursacht überwiegend durch Waschbären. Biber sind an der Werra und deren Zuflüsse seit wenigen Jahren verstärkt anzutreffen. Kormorane unterliegen übrigens
nicht dem Jagdrecht, zählen also nicht zum Wild. 2022 wurden in Thüringen 742 Abschüsse von Kormoranen getätigt und gemeldet. Auffällig dabei ist, dass in den letzten Jahren für den Wartburgkreis – bis auf eine Ausnahme – keine Abschüsse gemeldet wurden, teilt die Untere Naturschutzbehörde mit.
Der Kormoran ist laut EU-Vogelschutzrichtlinie „besonders geschützt“. Dennoch sind Abschüsse
statthaft, die sich aber streng nach der Thüringer Kormoranverordnung zu richten haben.
Kormoran-Abschüsse dürfen nur von Berechtigten erfolgen
Demgemäß dürfen Kormorane nur getötet werden: zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt in einem Gebiet von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich
genutzte Gewässer und um Fließgewässer.
Diese Voraussetzungen müssen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall auf Anforderung nachgewiesen werden können. Ferner sind Abschüsse unzulässig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten, in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Rhön sowie in den europäischen Vogelschutzgebieten. Ebenso ist der Abschuss nicht zulässig zwischen 1. April und 15. August.
Zum Abschuss berechtigt sind – vereinfacht ausgedrückt – die Fischereiberechtigten, wenn sie selbst jagdausübungsberechtigt sind, oder von ihnen entsprechend beauftragte Jagdausübungsberechtigte.
Der Thüringer Kormoranbestand besteht laut Andreas Heck von der Unteren Naturschutzbehörde aus Zug-, Rast- und Gastvögeln. Nur im Bereich am „Bosseröder Rhäden“auf hessischer Seite gegenüber dem „Dankmarshäuser Rhäden“wurden 2022 fünf erfolgreiche Bruten von Kormoranen gemeldet.