Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Zum Sex gezwungen und geschlagen
Vor Gericht wird ein 30 Jahre alter Mord verhandelt: ExFreundin belastet Angeklagten
GERA/ZWICKAU. 30 Jahre nach dem Mord an Heike Wunderlich hat eine Ex-Freundin Vorwürfe gegen den Angeklagten aus Gera erhoben. Sie lebt heute als Mann und wurde am Mittwoch erneut als Zeuge am Landgericht Zwickau vernommen. Der 34-Jährige hatte angegeben, er habe während ihrer Beziehung – also lange nach dem Mord – ein Foto des Opfers in den persönlichen Sachen des Angeklagten gesehen. Die Schwarz-Weiß-Aufnahme soll neben anderen Bildern in einem blauen Schuhkarton gelegen, auf der Rückseite soll „1987“gestanden haben.
Der Zeuge habe das Passfoto bei einer Vernehmung im vergangenen Jahr wiedererkannt, sagte der leitende Ermittler Enrico Petzold vor Gericht. Dasselbe Foto habe man allerdings mit der Wiederaufnahme des Falls ab dem Jahr 2000 auch für die öffentliche Fahndung nach dem Täter genutzt. Beim Angeklagten selbst sei es nicht gefunden worden. Es sei zudem auf dem Personalausweis der Toten verwendet worden. Er ist seit der Tat verschwunden.
Dem 61 Jahre alten Geraer Angeklagten wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18Jährige nahe Plauen vergewaltigt und getötet zu haben. Ihn hatte die frühere Lebensgefährtin, die heute unter dem Namen Patrick lebt, bereits vergangene Woche der sexuellen Gewalt bezichtigt. Am Mittwoch, dem 24. Verhandlungstag, bekräftigte er, dass er als Lebensgefährtin in der rund sechs Monate andauernden Beziehung im Jahr 2005/2006 regelmäßig von dem Frührentner zum Sex gezwungen und geschlagen worden sei. Bei Nachfragen der Verteidiger zu Details gab es jedoch Widersprüche. So sollen sich beide laut einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2006 im Frühjahr kennengelernt haben – die damals 22-Jährige war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Gegenüber Ermittler Petzold war dann die Rede vom Herbst, als das Kind bereits geboren war. Fraglich ist nun, für wie glaubwürdig das Gericht den Zeugen hält, der nach eigenen Aussagen seit damals unter gesetzlicher Betreuung steht und psychologisch betreut wird.
Der Prozess wird kommende Woche mit dem 25. Verhandlungstag fortgesetzt. Dann wird ein früherer Freund des Angeklagten befragt.