Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Teurer als gedacht – Wie sich private Bauherren schützen
Damit der Traum vom eigenen Haus nicht in einer bösen Überraschung endet, empfehlen Experten, Mehrkosten nicht einfach hinzunehmen
BERLIN. Das Haus hat noch kein Dach. Der Bau verzögert sich. Die Kosten steigen – für private Bauherren eine Horrorvorstellung. Gründe gibt es viele, warum sich ein Bau verteuert.
„Ungenaue Vertragsgestaltung, eine unausgereifte Planung zum Zeitpunkt der Bauvergabe und nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können Ursachen sein“, erklärt Paul Popescu, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bauund Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wer mit einem Architekten seine Immobilie baut, kann von ihm eine genaue Kostenkalkulation erwarten. „Der Architekt ist verpflichtet, den Bauherren über die einzelnen Bauschritte und die Kostenentwicklung zu informieren“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. Überschreitet das Bauprojekt die vereinbarte Grenze, muss der Architekt darauf hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Bauherr mitunter Schadenersatz verlangen.
Meist beauftragen Bauherren jedoch eine Baufirma. Auch sie muss den Bauherrn über Mehrkosten informieren. „In der nicht einheitlichen Rechtsprechung geht es um Mehrkosten von etwa 20 Prozent bezogen auf den ursprünglich vorgelegten Kostenvoranschlag beziehungsweise den Angebotspreis“, sagt Popescu. In solchen Fällen kann der Bauherr den Vertrag in der Regel kündigen.
Diesen Schritt sollte jeder genau überlegen. „In der Regel verteuert
sich das Bauprojekt zusätzlich, unter Umständen sogar drastisch, wenn man eine neue Baufirma beauftragt“, warnt Popescu. Der Bauherr muss bereits
erbrachte Leistungen der alten Baufirma bezahlen.
Zusätzlich verlangt der neue Vertragspartner oft einen Risikoaufschlag. „Denn das Unternehmen kann nie sicher sein, wie gründlich sein Vorgänger die Arbeiten ausgeführt hat“, erklärt der Fachanwalt.
Wer sich gegen einen Wechsel der Baufirma entscheidet, sollte dennoch Zusatzkosten nicht einfach hinnehmen. „Prüfen Sie die Berechtigung der Forderung, bevor Sie diese begleichen“, rät Florian Becker vom BauherrnSchutzbund. Denn mitunter ist es eine Auslegungssache, ob die einzelnen Arbeitsschritte eine weitere Rechnung rechtfertigen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Bauherren vorher die Kosten im Blick behalten. „Idealerweise warten Bauherren, bis die Planung vollständig ist, und vergeben erst dann die Bauleistungen“, rät Popescu.
Außerdem sollten Bauherren nur Dokumente unterschreiben, die sie verstehen. Steht in der Bauleistungsbeschreibung etwa „Ausbau wird bauseitig erledigt“, bedeutet dies, dass sich der Bauherr darum kümmern muss.
Grundsätzlich sollten Bauherren Puffer einplanen. „Deshalb ist es wichtig, im Vertrag Baubeginn und -zeit festzulegen. Außerdem sollte man einen zeitlichen Puffer von mindestens einem Monat einplanen“, rät Becker.
Becker empfiehlt Bauherren außerdem mindestens 5000 bis 10 000 Euro Puffer in die Kalkulation einzurechnen. Und damit sie auch im Pleitefall der Baufirma keine Überraschung erleben, rät Reinhold-Postina, nur Teilleistungen zu zahlen, nicht in Vorleistung zu gehen. (dpa)