Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
19 Personen aus Thüringen saßen 2016 in Abschiebehaft
NRWInnenministerium fordert Einrichtung von entsprechenden Plätzen in jedem Bundesland – Freiwillige Ausreise im konkreten Fall aus Gotha wurde abgelehnt
Foto: S. Willnow ERFURT. Über das Landratsamt Gotha kam der Fall ins Rollen: Ein abgelehnter Asylbewerber, der in Leverkusen aufgegriffen wurde, konnte nicht in Abschiebehaft genommen werden, weil für ihn kein freier Haftplatz zu bekommen war.
Das zuständige Innenministerium erklärte zwischenzeitlich gegenüber der „Rheinischen Post“, die den Fall nach einem TLZ-Bericht aufgegriffen hatte: „Es darf nicht sein, dass ein abgelehnter und vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerber in Deutschland aus Platzmangel nicht in Abschiebehaft genommen wird.“In Nordrhein-Westfalen sei jeder fünfte Fall ein Ersuchen um Amtshilfe anderer Bundesländer bei der Abschiebehaft. „Das zeigt, wie wichtig es ist, dass endlich alle Länder Abschiebehaftplätze schaffen. Bislang gibt es entsprechende Plätze nur in fünf Bundesländern“, heißt es in der Antwort aus dem Innenministerium in Düsseldorf.
Thüringen wird auf diese Forderung nach der Schaffung eigener Abschiebehaftplätze allerdings nicht reagieren. Das machte ein Sprecher von Justizminister Dieter Lauinger deutlich. Er stellte darauf ab, dass der gangbarere Weg nach wie vor die Lösung mittels Kooperationen sei, da ein kleines Bundesland wie Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel weniger Asylbewerber zugewiesen bekäme, als beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Im vergangenen Jahr wurden in Thüringen 19 Personen in Abschiebehaft genommen, die in der Haftanstalt in Eisenhüttenstadt untergebracht waren. Dort allerdings gibt es einen Aufnahmestopp. So kam auch der Fall des albanischen Asylbewerbers heraus, der entgegen anderslautender Meldungen kein Sexualstraftäter ist. Allerdings ist er mehrfach wegen verschiedener Delikte aktenkundig geworden. Er sollte freiwillig ausreisen, was er allerdings nicht tat. Eine Abschiebung im März 2017 konnte nicht stattfinden, da der Mann nicht angetroffen wurde. Nach wie vor besteht das Fahndungsersuchen, weil nicht klar ist, wo sich der Mann aufhält.
In dem zweiten Fall geht es nicht um einen ausreisepflichtighen Asylbewerber, sondern um einen EU-Ausländer, der wegen eines Sexualdeliktes bereits eine Strafe abgesessen hatte in der Justizvollzugsanstalt in Gräfentonna. Nach Haftentlassung wurde dieser direkt in sein Herkunftsland abgeschoben, reiste danach illegal nach Deutschland wieder ein, weil ihm zuvor die Freizügigkeit aberkannt wurde.
Abschiebung im März war nicht möglich