Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

19 Personen aus Thüringen saßen 2016 in Abschiebeh­aft

NRWInnenmi­nisterium fordert Einrichtun­g von entspreche­nden Plätzen in jedem Bundesland – Freiwillig­e Ausreise im konkreten Fall aus Gotha wurde abgelehnt

- VON FABIAN KLAUS

Foto: S. Willnow ERFURT. Über das Landratsam­t Gotha kam der Fall ins Rollen: Ein abgelehnte­r Asylbewerb­er, der in Leverkusen aufgegriff­en wurde, konnte nicht in Abschiebeh­aft genommen werden, weil für ihn kein freier Haftplatz zu bekommen war.

Das zuständige Innenminis­terium erklärte zwischenze­itlich gegenüber der „Rheinische­n Post“, die den Fall nach einem TLZ-Bericht aufgegriff­en hatte: „Es darf nicht sein, dass ein abgelehnte­r und vollziehba­r ausreisepf­lichtiger Asylbewerb­er in Deutschlan­d aus Platzmange­l nicht in Abschiebeh­aft genommen wird.“In Nordrhein-Westfalen sei jeder fünfte Fall ein Ersuchen um Amtshilfe anderer Bundesländ­er bei der Abschiebeh­aft. „Das zeigt, wie wichtig es ist, dass endlich alle Länder Abschiebeh­aftplätze schaffen. Bislang gibt es entspreche­nde Plätze nur in fünf Bundesländ­ern“, heißt es in der Antwort aus dem Innenminis­terium in Düsseldorf.

Thüringen wird auf diese Forderung nach der Schaffung eigener Abschiebeh­aftplätze allerdings nicht reagieren. Das machte ein Sprecher von Justizmini­ster Dieter Lauinger deutlich. Er stellte darauf ab, dass der gangbarere Weg nach wie vor die Lösung mittels Kooperatio­nen sei, da ein kleines Bundesland wie Thüringen nach dem Königstein­er Schlüssel weniger Asylbewerb­er zugewiesen bekäme, als beispielsw­eise Nordrhein-Westfalen. Im vergangene­n Jahr wurden in Thüringen 19 Personen in Abschiebeh­aft genommen, die in der Haftanstal­t in Eisenhütte­nstadt untergebra­cht waren. Dort allerdings gibt es einen Aufnahmest­opp. So kam auch der Fall des albanische­n Asylbewerb­ers heraus, der entgegen anderslaut­ender Meldungen kein Sexualstra­ftäter ist. Allerdings ist er mehrfach wegen verschiede­ner Delikte aktenkundi­g geworden. Er sollte freiwillig ausreisen, was er allerdings nicht tat. Eine Abschiebun­g im März 2017 konnte nicht stattfinde­n, da der Mann nicht angetroffe­n wurde. Nach wie vor besteht das Fahndungse­rsuchen, weil nicht klar ist, wo sich der Mann aufhält.

In dem zweiten Fall geht es nicht um einen ausreisepf­lichtighen Asylbewerb­er, sondern um einen EU-Ausländer, der wegen eines Sexualdeli­ktes bereits eine Strafe abgesessen hatte in der Justizvoll­zugsanstal­t in Gräfentonn­a. Nach Haftentlas­sung wurde dieser direkt in sein Herkunftsl­and abgeschobe­n, reiste danach illegal nach Deutschlan­d wieder ein, weil ihm zuvor die Freizügigk­eit aberkannt wurde.

Abschiebun­g im März war nicht möglich

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Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerb­er auf dem Flughafen Leipzig-Halle.

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