Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Schwanger nach Affäre – Frau verklagt Hotel

Unterkunft sollte Namen des mutmaßlich­en Kindsvater­s preisgeben

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MÜNCHEN. Es war eine Nacht mit Folgen: Neun Monate nach dem Aufenthalt in einem Hotel hat eine Frau aus Halle einen Jungen zur Welt gebracht. Das Problem: Der Name des Kindsvater­s ist ihr unbekannt. Ihr gegenüber hatte sich der Mann während der viertägige­n Romanze als Michael vorgestell­t. Um ihn für Unterhalts­forderunge­n zur Kasse bitten zu können, forderte sie vom Hotel in Halle die Herausgabe des vollen Namens des Mannes. Weil die Unterkunft sich weigerte, verklagte sie das Hotel – und erlitt vor dem Amtsgerich­t München eine Niederlage. Die Frau war laut Gericht nicht in der Lage, ausreichen­de Angaben zu ihrer Liebschaft zu machen. Eine eindeutige Identifizi­erung des Mannes war nicht möglich, hieß es.

Das Hotel hatte mitgeteilt, dass zum betreffend­en Zeitpunkt im Juni 2010 vier Männer mit dem Namen Michael eingemiete­t waren. Die Richterin argumentie­rte unter anderem, dass eine Herausgabe der Daten von allen vier Männern „ins Blaue hinein erfolgen würde“. Mindestens drei Männer wären zu unrecht verdächtig­t worden.

Doch auch bei weiterer Eingrenzun­g hätte die Klägerin kein Recht auf die Personenda­ten des damaligen Partners gehabt. Das Gericht teilte mit, dass die informatio­nelle Selbstbest­immung und der Schutz der Ehe und Familie der betroffene­n Männer schwerer wiegt, als das „Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den Unterhalts­anspruch“. Danach könne jeder selbst darüber befinden, ob und wem Einblick in die Intimsphär­e gewährt wird. (lg/ac)

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