Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Schwanger nach Affäre – Frau verklagt Hotel
Unterkunft sollte Namen des mutmaßlichen Kindsvaters preisgeben
MÜNCHEN. Es war eine Nacht mit Folgen: Neun Monate nach dem Aufenthalt in einem Hotel hat eine Frau aus Halle einen Jungen zur Welt gebracht. Das Problem: Der Name des Kindsvaters ist ihr unbekannt. Ihr gegenüber hatte sich der Mann während der viertägigen Romanze als Michael vorgestellt. Um ihn für Unterhaltsforderungen zur Kasse bitten zu können, forderte sie vom Hotel in Halle die Herausgabe des vollen Namens des Mannes. Weil die Unterkunft sich weigerte, verklagte sie das Hotel – und erlitt vor dem Amtsgericht München eine Niederlage. Die Frau war laut Gericht nicht in der Lage, ausreichende Angaben zu ihrer Liebschaft zu machen. Eine eindeutige Identifizierung des Mannes war nicht möglich, hieß es.
Das Hotel hatte mitgeteilt, dass zum betreffenden Zeitpunkt im Juni 2010 vier Männer mit dem Namen Michael eingemietet waren. Die Richterin argumentierte unter anderem, dass eine Herausgabe der Daten von allen vier Männern „ins Blaue hinein erfolgen würde“. Mindestens drei Männer wären zu unrecht verdächtigt worden.
Doch auch bei weiterer Eingrenzung hätte die Klägerin kein Recht auf die Personendaten des damaligen Partners gehabt. Das Gericht teilte mit, dass die informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Ehe und Familie der betroffenen Männer schwerer wiegt, als das „Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den Unterhaltsanspruch“. Danach könne jeder selbst darüber befinden, ob und wem Einblick in die Intimsphäre gewährt wird. (lg/ac)