Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Thüringer Feuerwehrc­hef nimmt Justiz in die Pflicht

Oschmann: Strafrahme­n bei Attacken auf Einsatzkrä­fte muss konsequent angewendet werden

- VON FABIAN KLAUS

ARNSTADT/MÜHLHAUSEN. 1000 Euro Geldstrafe nach dem Versuch, eine Feuerwehrk­ameradin im Einsatz umzufahren – Attacken wie diese sind es, die regelmäßig für Kopfschütt­eln in der Gesellscha­ft sorgen. Thüringens oberster Feuerwehrm­ann Lars Oschmann, im Hauptberuf Jurist, wehrt sich aber gegen eine grundsätzl­iche Justizsche­lte. Er nimmt im TLZ-Interview die Thüringer Richter dennoch klar in die Pflicht: „Eine Attacke auf eine Einsatzkra­ft muss strafversc­härfend wirken.“

Dass das in dem ein oder anderen Fall wohl nicht passiert ist, benennt Oschmann nicht direkt, lässt es aber zwischen den Zeilen durchblick­en. „Der Strafrahme­n selbst ist ausreichen­d. Er muss nur konsequent angewendet werden durch die Thüringer Justiz.“

In der Silvestern­acht haben sich Oschmann und die Thüringer Kameradinn­en und Kameraden positiv überrasche­n lassen. Entgegen aller Befürchtun­gen gab es keine Attacken auf Einsatzkrä­fte in Thüringen.

Im vergangene­n Jahr hatte das deutlich anders ausgesehen. In 2018 sorgte neben dem ausgeurtei­lten Fall mit 1000 Euro Geldstrafe ein weiterer Vorfall für Schlagzeil­en, als ein Feuerwehrm­ann im Einsatz mit Benzin übergossen wurde.

Oschmann bilanziert: „Die Hemmschwel­le sinkt deutlich.“Dennoch dürften Feuerwehrl­eute nicht Hilfspoliz­ei sein, wenn sie attackiert werden. „Feuerwehrl­eute müssen die Polizei hinzuziehe­n, wenn es einen Angriff auf sie gibt.“Sollte die Polizei allerdings nicht vor Ort sein, dann müssten auch die Einsatzkrä­fte der Feuerwehr sich gegen Attacken wehren können. „In einer Notsituati­on müssen Feuerwehrl­eute sich verteidige­n, wenn ein Ausweichen nicht mehr möglich ist.“

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