Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Thüringer Feuerwehrchef nimmt Justiz in die Pflicht
Oschmann: Strafrahmen bei Attacken auf Einsatzkräfte muss konsequent angewendet werden
ARNSTADT/MÜHLHAUSEN. 1000 Euro Geldstrafe nach dem Versuch, eine Feuerwehrkameradin im Einsatz umzufahren – Attacken wie diese sind es, die regelmäßig für Kopfschütteln in der Gesellschaft sorgen. Thüringens oberster Feuerwehrmann Lars Oschmann, im Hauptberuf Jurist, wehrt sich aber gegen eine grundsätzliche Justizschelte. Er nimmt im TLZ-Interview die Thüringer Richter dennoch klar in die Pflicht: „Eine Attacke auf eine Einsatzkraft muss strafverschärfend wirken.“
Dass das in dem ein oder anderen Fall wohl nicht passiert ist, benennt Oschmann nicht direkt, lässt es aber zwischen den Zeilen durchblicken. „Der Strafrahmen selbst ist ausreichend. Er muss nur konsequent angewendet werden durch die Thüringer Justiz.“
In der Silvesternacht haben sich Oschmann und die Thüringer Kameradinnen und Kameraden positiv überraschen lassen. Entgegen aller Befürchtungen gab es keine Attacken auf Einsatzkräfte in Thüringen.
Im vergangenen Jahr hatte das deutlich anders ausgesehen. In 2018 sorgte neben dem ausgeurteilten Fall mit 1000 Euro Geldstrafe ein weiterer Vorfall für Schlagzeilen, als ein Feuerwehrmann im Einsatz mit Benzin übergossen wurde.
Oschmann bilanziert: „Die Hemmschwelle sinkt deutlich.“Dennoch dürften Feuerwehrleute nicht Hilfspolizei sein, wenn sie attackiert werden. „Feuerwehrleute müssen die Polizei hinzuziehen, wenn es einen Angriff auf sie gibt.“Sollte die Polizei allerdings nicht vor Ort sein, dann müssten auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr sich gegen Attacken wehren können. „In einer Notsituation müssen Feuerwehrleute sich verteidigen, wenn ein Ausweichen nicht mehr möglich ist.“