Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Von Rosmarin und der Thoska

Die Thüringer Datenschüt­zer haben ihre Tätigkeit auf mehr als 600 Seiten dokumentie­rt und kuriose Fälle bearbeitet

- VON FABIAN KLAUS

Erfurt. Der Thüringer Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit hat seinen Tätigkeits­bericht vorgelegt – und dabei wieder auf mehr als 600 Seiten aufgeschri­eben, was ihn und seine Mitarbeite­r im vergangene­n Jahr beschäftig­te. Darunter befinden sich erneut einige kuriose Fälle, die nachfolgen­d in einer nicht vollständi­gen Auswahl kurz erzählt werden:

• Debatte ums Namenschil­d am Arbeitspla­tz: Sollen Arbeitnehm­er am Arbeitspla­tz ein Schild tragen, auf dem ihr Name zu lesen ist? Diese Frage beschäftig­t Thüringens Datenschüt­zer weiter, weil immer wieder Anfragen dazu gestellt werden. Grundsätzl­ich, heißt es im Bericht, können Arbeitgebe­r das unter bestimmten Voraussetz­ungen (z.B. Kundennähe) anweisen. Die Datenschüt­zer meinen, dass Arbeitnehm­er das selbst entscheide­n können sollen. • Drogenermi­ttlungen wegen Rosmarin und Pfeffermin­z: Bei einer Verkehrsko­ntrolle durch die Landespoli­zeiinspekt­ion Gotha seien, heißt es im Bericht, bei einem Fahr

zeugführer Rosmarin und Pfeffermin­z beschlagna­hmt worden – Ermittlung­en zu illegalem Drogenbesi­tz nahmen ihren Anfang. Der Kontrollie­rte beschwerte sich beim Datenschut­zbeauftrag­ten darüber, dass seine personenbe­zogenen Daten nach wie vor gespeicher­t sind, obwohl die Staatsanwa­ltschaft Erfurt das Verfahren längst eingestell­t hatte. Im Juni 2018 wurden die Daten dann schließlic­h doch gelöscht.

• Dolmetsche­rn vertrauen: Polizeibea­mte, die im Rahmen ihrer Ermittlung­en auf

die Übersetzun­g durch Dolmetsche­r angewiesen sind, überprüfen deren Zuverlässi­gkeit. Das ist gängige Praxis. Die Datenschüt­zer sehen darin aber einen Eingriff in das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung und fordern eine „spezialges­etzliche Ermächtigu­ngsgrundla­ge“. • Melden von Reichsbürg­ern: Eine Kommune hatte datenschut­zrechtlich­e Bedenken, weil sie dem Verfassung­sschutz sogenannte Reichsbürg­er und Selbstverw­alter melden sollte. Dafür hat das Amt ein Formblatt an die Landkreise und Stadtverwa­ltungen herausgege­ben. Der Datenschut­zbeauftrag­te hält die Datenermit­tlung in der derzeitige­n Form für zulässig.

• Gespräche daheim: Eltern haben sich über die Mitarbeite­rin eines Internates beschwert, weil diese daheim mit ihrem Ehemann über einen Schüler gesprochen hatte. Zudem hatte die Lehrerin die Staatsanwa­ltschaft über einen Sachverhal­t in Kenntnis gesetzt. Dem folgte eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde über die Lehrerin, die wiederum mit einer Verleumdun­gsanzeige reagierte. Der Ehemann nahm an einem klärenden Gespräch in der Schule teil. Die Datenschüt­zer sind sich sicher, dass das so nicht statthaft war – weil der Mann nicht zur Verschwieg­enheit verpflicht­et wurde, heißt es im Bericht.

• Datenverar­beitung bei der „Thoska“: Ein Student beschwerte sich darüber, dass über die Thüringer Hochschul- und Studentenk­arte (Thoska) unzulässig personenbe­zogene Daten verarbeite­t würden. Der Datenschut­zbeauftrag­te gab ihm dahingehen­d Recht, dass hinter der Identifizi­erungsnumm­er Daten stehen, welche die Person identifizi­erbar machen.

• Datenschut­z vs. Verfassung­sschutz: Ein Thüringer wollte vom Datenschut­zbeauftrag­ten wissen, welche Eintragung­en es beim Verfassung­sschutz zu ihm, dem Thüringer, gibt. Der Mann wurde an die Behörde verwiesen – die musste ihm die Auskunft erteilen.

„Die Personalau­sstattung könnte wie immer besser sein, aber die Stimmung ist gut.“Der Thüringer Datenschut­zbeauftrag­te Lutz Hasse über den Zustand seines kleinen Teams

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