Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Von Rosmarin und der Thoska
Die Thüringer Datenschützer haben ihre Tätigkeit auf mehr als 600 Seiten dokumentiert und kuriose Fälle bearbeitet
Erfurt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt – und dabei wieder auf mehr als 600 Seiten aufgeschrieben, was ihn und seine Mitarbeiter im vergangenen Jahr beschäftigte. Darunter befinden sich erneut einige kuriose Fälle, die nachfolgend in einer nicht vollständigen Auswahl kurz erzählt werden:
• Debatte ums Namenschild am Arbeitsplatz: Sollen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ein Schild tragen, auf dem ihr Name zu lesen ist? Diese Frage beschäftigt Thüringens Datenschützer weiter, weil immer wieder Anfragen dazu gestellt werden. Grundsätzlich, heißt es im Bericht, können Arbeitgeber das unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kundennähe) anweisen. Die Datenschützer meinen, dass Arbeitnehmer das selbst entscheiden können sollen. • Drogenermittlungen wegen Rosmarin und Pfefferminz: Bei einer Verkehrskontrolle durch die Landespolizeiinspektion Gotha seien, heißt es im Bericht, bei einem Fahr
zeugführer Rosmarin und Pfefferminz beschlagnahmt worden – Ermittlungen zu illegalem Drogenbesitz nahmen ihren Anfang. Der Kontrollierte beschwerte sich beim Datenschutzbeauftragten darüber, dass seine personenbezogenen Daten nach wie vor gespeichert sind, obwohl die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren längst eingestellt hatte. Im Juni 2018 wurden die Daten dann schließlich doch gelöscht.
• Dolmetschern vertrauen: Polizeibeamte, die im Rahmen ihrer Ermittlungen auf
die Übersetzung durch Dolmetscher angewiesen sind, überprüfen deren Zuverlässigkeit. Das ist gängige Praxis. Die Datenschützer sehen darin aber einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fordern eine „spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage“. • Melden von Reichsbürgern: Eine Kommune hatte datenschutzrechtliche Bedenken, weil sie dem Verfassungsschutz sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter melden sollte. Dafür hat das Amt ein Formblatt an die Landkreise und Stadtverwaltungen herausgegeben. Der Datenschutzbeauftragte hält die Datenermittlung in der derzeitigen Form für zulässig.
• Gespräche daheim: Eltern haben sich über die Mitarbeiterin eines Internates beschwert, weil diese daheim mit ihrem Ehemann über einen Schüler gesprochen hatte. Zudem hatte die Lehrerin die Staatsanwaltschaft über einen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Dem folgte eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Lehrerin, die wiederum mit einer Verleumdungsanzeige reagierte. Der Ehemann nahm an einem klärenden Gespräch in der Schule teil. Die Datenschützer sind sich sicher, dass das so nicht statthaft war – weil der Mann nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde, heißt es im Bericht.
• Datenverarbeitung bei der „Thoska“: Ein Student beschwerte sich darüber, dass über die Thüringer Hochschul- und Studentenkarte (Thoska) unzulässig personenbezogene Daten verarbeitet würden. Der Datenschutzbeauftragte gab ihm dahingehend Recht, dass hinter der Identifizierungsnummer Daten stehen, welche die Person identifizierbar machen.
• Datenschutz vs. Verfassungsschutz: Ein Thüringer wollte vom Datenschutzbeauftragten wissen, welche Eintragungen es beim Verfassungsschutz zu ihm, dem Thüringer, gibt. Der Mann wurde an die Behörde verwiesen – die musste ihm die Auskunft erteilen.
„Die Personalausstattung könnte wie immer besser sein, aber die Stimmung ist gut.“Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse über den Zustand seines kleinen Teams