Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Hinweise auf Polizeispitzel in der rechten Szene
Im NSU-Untersuchungsausschuss ist ein brisantes Dokument aufgetaucht
Erfurt. Im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss sind neue Hinweise dafür aufgetaucht, dass die Landespolizei in der Vergangenheit eigene Spitzel in der rechten Szene gehabt haben könnte. Es geht dabei um das Umfeld der späteren Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). In einem fast 20 Jahre alten Dokument, das am Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses in Erfurt verlesen wurde, wird von der damaligen Absicht des Thüringer Landeskriminalamts berichtet, einen kooperationsbereiten Rechtsextremisten aus den alten Bundesländern nach Thüringen zu holen.
Die Polizei habe ihn als sogenannte Vertrauensperson in den Thüringer Heimatschutz einschleusen wollen, heißt es darin. Ob dieser Plan des Landeskriminalamtes umgesetzt wurde, ergibt sich aus dem Dokument nicht. Vertrauenspersonen versorgen Polizisten – ähnlich wie V-Leute des Verfassungsschutzes – mit Informationen. Während der Arbeit des Ausschusses war immer wieder der Verdacht aufgetaucht, nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch die Polizei könnten solche Spitzel in der rechten Szene führen oder geführt haben. Dafür hat es bislang nie Beweise gegeben. Bei dem nun aufgetauchten Dokument handelt es sich den Angaben aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses nach um einen Vermerk aus einem Referat des Thüringer Verfassungsschutzes. Er sei auf den 2. Oktober 2000 datiert. Darin berichtet ein Verfassungsschützer über ein Treffen mit einem Polizisten, bei dem dieser von dem Vorhaben der Polizei berichtet habe, den Thüringer Heimatschutz zu unterwandern. Der Verfassungsschützer notierte weiter, das Landeskriminalamt habe vom Verfassungsschutz wissen wollen, ob der Plan der Polizei die Arbeit des Inlandsnachrichtendienstes beeinflussen könnte. Zudem habe der Polizist gefragt, wo innerhalb des Thüringer Heimatschutzes eine Vertrauensperson „am effektivsten einzusetzen sei“.
Ob und wenn ja welche Antwort der Verfassungsschutz auf dieses Anfrage gab, ist bislang unklar. (dpa)